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Offener Brief: Ausübung der Organisationshoheit über das Ordnungsamt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,
sehr geehrter Herr Erster Beigeordneter Görnert,

die unterzeichnenden Fraktionen sind sicherlich über jeden Zweifel erhaben, dass sie nicht für Recht und Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit einstehen.

Dabei gibt es sicherlich in Bürgerschaft und Politik unterschiedliche Meinungen, mit welcher Intensität das Ordnungsamt welche Themen bearbeiten sollte.

Sicherlich gibt es Probleme, wie Vandalismus jedweder Art, illegale Müllentsorgung, das verbotene Füttern von Tauben, die Verschmutzung der Stadt, das Nichtnachkommen der Kehr- und Räumpflicht, Lärmbelästigung etc., wo sich hinter der Forderung, dem entschieden entgegen zu treten, eine überwältigende Mehrheit der Bürger sammelt.

Andererseits gibt es auch Themen, wo die Bürgerschaft sich mehr Augenmaß, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit durch das Ordnungsamt wünscht. Der Takt hierfür wird durch den Leiter des Ordnungsamtes bestimmt und so auch seinen Mitarbeitern vorgegeben.

Fakt ist, dass die Unterzeichner für die Ahndung gegen Verstöße der sog. Corona-Regeln sind, insbesondere wenn diese vorsätzlich und rücksichtslos erfolgen. Jedoch missfällt den unterzeichnenden Fraktionen, dass der im Rahmen von Verwaltungsentscheidungen ermessensleitende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. § 40 VwVfG NRW) teilweise unangemessen angewandt wird.

Gerade in Zeiten der Pandemie kämpfen die örtlichen Gastromomen um ihre Existenz und alle haben finanzielle und tatsächliche Aufwendungen getroffen, um Kunden und Mitarbeiter zu schützen. Diesen Einsatz gilt es zu honorieren und bei vorschnellen Entscheidungen ist Umsicht geboten. Gerade in der Hektik des Alltags dauert es möglicherweise ein paar Minuten länger, bis alle Maßnahmen – z.B. die Desinfektion der Tische nach einem Kundenbesuch – vorgenommen worden sind.

Es kommt verstärkt – und dies nicht erst seit Corona – zu Klagen aus der Bürgerschaft über das „Auftreten“ des Ordnungsamtes.

Die Fälle ziehen sich durch nahezu alle Bereiche es Amtes, wobei es nicht um den Vorwurf rechtswidriger Handlungen durch das Ordnungsamt geht, sondern darum, wie es Dinge angeht, wie Ermessensspielräume nicht genutzt werden, wie sein Auftreten ist.

Hier bitten die Unterzeichner Sie als Leiter der Verwaltung für ein verhältnismäßiges Verwaltungshandeln, dass sich vom Grundsatz Kooperation statt Sanktion leiten lässt. Die Sanktion soll nur die Ultima Ratio sein, insbesondere wenn vermeintliche Verstöße leicht fahrlässig begangen worden sind.

Nach § 62 Abs. 1 GO NRW ist der Bürgermeister  verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte. Dabei kann er sich bestimmte Aufgaben vorbehalten und die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten selbst übernehmen.

Aus unserer Sicht kann und darf, um einige konkrete Fälle anzusprechen, folgendes nicht sein:

  • Die verschiedenen Corona-Schutzmaßnahmen gelten bundes-, landes- und  kreisweit. Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum sie in Wermelskirchen anders umgesetzt und vollzogen werden als in den Nachbarstädten.
  • Alle Menschen sind von Corona betroffen: die Bürger, die unzweifelhaft geschützt werden müssen wie auch zum Beispiel die Gewerbetreibenden, deren Geschäft nicht vollends ruiniert werden darf. Hier lohnt der Blick über die Stadtgrenzen, wie die Ordnungsbehörden dieses Spannungsverhältnis mit Vernunft und Augenmaß auflösen. Dem hiesigen Ordnungsamt fehlt dieses leider!
  • Es ist nicht akzeptabel, den Rheinisch-Bergischen Kreis seitens des Ordnungsamtes öffentlich vorzuschieben, um das eigene restriktive Vorgehen zu rechtfertigen. Rückfragen beim Kreis haben ergeben, dass die seitens des Ordnungsamtes öffentlich gemachten Aussagen hinsichtlich einer „Rapportpflicht“ gegenüber dem  Rheinisch-Bergischen Kreis über angeordnete Zwangsmaßnahmen nicht zutreffen und dieser sich dagegen ausdrücklich verwahrt.
  • Auch halten wir es für vorsichtig ausgedrückt zumindest unglücklich, dass ein sicher geschätzter Wermelskirchener Gastronom als Mitarbeiter des Ordnungsamtes just in Corona-Zeiten eingestellt wird.
  • Auch „Under-Cover-Einsätze“ und das Agieren von Mitarbeitern des Ordnungsamtes als quasi „Agent Provocateur“ lehnen wir ab.
  • Zudem wäre eine zeit- und wortgleiche Kommunikation von Themen Corona betreffend zwischen den Beteiligten wünschenswert.

Wir bitte Sie daher, sich der Problematik, zeitnah, konsequent und nachhaltig anzunehmen!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Klicki (CDU)                                   
Henning Rehse (WNK UWG)
Oliver Platt (BüFo)                                                      
Jürgen Manderla (FDP)

a photo of a police car
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Arbeitssicherheit öffentlich Beschäftigter

Anfrage/Prüfauftrag zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses:
Arbeitssicherheit öffentlich Beschäftigter

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

leider können wir in der Presse immer öfters von Aggressionen und Gewalt gegen städtische bzw. öffentlich beschäftigte Mitarbeiter lesen.

Bedrohungs- und Belastungssituationen an Arbeitsplätzen in der öffentlichen Verwaltung, speziell der Leistungsverwaltung, die beispielsweise Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld umfasst, oder der Ordnungsämter haben in den letzten Jahren leider zugenommen.

Aber auch Gewalt gegen Rettungskräfte, Feuerwehr und Polizei wird immer mehr. Stellvertretend sei hier der auch in Wermelskirchener Gruppen diskutierte Facebookpost von Fridays For Future Weimar genannt. Zitat: „Die Polizei diskriminiert, mordet, prügelt, hehlt. Lasst uns aufhören die beiden in einem Atemzug als „Helfer“ zu titulieren. Stattdessen sollten wir Antifa und Migrantifa wertschätzen! Deutschland hat ein #Polizeiproblem“. Zitat Ende.

Die Stadt bzw. die öffentliche Hand in Gänze ist als Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz rechtlich verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung der Arbeitnehmer möglichst geringgehalten wird.
Konkret müssen Maßnahmen getroffen werden, um Sicherheit und Arbeitsschutz zu verbessern – wenn nötig.

Nicht nur große Städte wie jüngst die Stadt Köln bringen mit dem Melderegister „Zemag“ Präventionskonzepte auf den Weg. So wollen z.B. die Städte Grevenbroich und Kaarst ihre Mitarbeiter vor Gewalt schützen, was in Rosenheim schon seit 2018 umgesetzt wird.

Die WNK UWG stellt in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

  • Gibt es innerhalb der Verwaltung (mit Rettungsdienst des Krankenhauses und Feuerwehr) ein Konzept für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz inclusive eines Meldesystems für gewaltbereite „Kunden“?
  • Gibt es innerhalb der Verwaltung ein Handlungskonzept für den Fall, dass es bei Kundenbeziehungen zu verbaler und/oder körperlicher Gewalt kommt?
  • Gibt es bei der Prävention eine Zusammenarbeit mit der Polizei?
  • Werden städtische Mitarbeiter dahin gehend geschult, dass sie mit Bedrohungs- und Belastungssituationen umgehen können?
  • Gibt es für das „worst case Szenario“ eine Art „Seelsorge“ sprich psychologische Betreuung für Betroffene?

Der Verein „SoKo Respekt e. V.“ wurde bereits 2017 gegründet, kürzlich ist die Stadt Meinerzhagen ihm beigetreten. Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, dem zunehmenden mangelnden Respekt gegenüber Einsatz-, Rettungs- und Hilfskräften entgegenzuwirken. Menschen, die z. T. ihr eigenes Leben riskieren, um anderen zu helfen, werden beschimpft oder sogar gewalttätig angegangen. Mit seiner Arbeit möchte der Verein genau dies Problem in den Fokus der Öffentlichkeit rücken, um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen. Dabei geht es vor allen Dingen darum, Einsatzkräften eine Stimme zu verleihen und die Gesellschaft zu einem respektvolleren und wertschätzenden Umgang zu bewegen. 

Die Mitglieder des Vereins sind überwiegend Einsatz- und Rettungskräfte. Darüber hinaus kommen sie aber auch aus anderen Berufsgruppen. In Schulen und auf öffentlichen Veranstaltungen halten sie Vorträge, in denen sie falsches und korrektes Verhalten in Notsituationen aufzeigen. Aufgrund dieser wichtigen Aufklärungs- und Präventionsarbeit erlangte der Verein in kürzester Zeit deutschlandweite Aufmerksamkeit. Kosten entstehen durch eine Mitgliedschaft keine, da sich der Verein „SoKo Respekt e. V.“ nicht über Mitgliedsbeiträge, sondern allein aus Spenden finanziert.

Die WNK UWG bittet die Verwaltung, eine Mitgliedschaft in dem Verein „SoKo Respekt e. V.“ zu prüfen.

Foto: pexels

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Bessere Ausleuchtung der Zuwegungen zur Kattwinkel’schen Fabrik

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion der WNK UWG FREIE WÄHLER ist nun innerhalb einer Woche von einer Rollstuhlfahrerin, einem Gehbehinderten und zwei Seniorinnen auf die sehr schlechte Ausleuchtung der beiden Zuwegungen entlang und zur Kattwinkel’schen Fabrik angesprochen worden.
Eine Inaugenscheinnahme am gestrigen Abend bestätigte dieses.
Während man noch eine defekte Leuchte auf dem kleinen Dienstweg hätte regeln können, sehen wir für eine neue und bessere Beleuchtung den Antrag als zielführenderes Instrument an.

Die Fraktion der WNK UWG FREIEN WÄHLER beantragt daher für den zuständigen Ausschuss, dass die Ausleuchtung aller Fußwege um die Katt in einer Art und Weise erfolgt, dass keine großen Dunkel- bzw. Schattenflächen mehr vorhanden sind.
Die Sicherheit der Besucher der Katt macht diese Beleuchtung zwingend notwendig.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

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Fütterungsverbot von Tauben sowie Bewertung des hohen Taubenaufkommens am Busbahnhof in Wermelskirchen

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek
– Rathaus –


Anfrage zur Umsetzung der städtischen Satzung, hier: Fütterungsverbot von Tauben sowie Bewertung des hohen Taubenaufkommens am Busbahnhof in Wermelskirchen


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

die Satzung unserer Stadt stellt das Füttern von Tauben mittlerweile unter Strafe.
Trotz diesen unmissverständlichen Ausführungen gibt es nach wie vor Bürgerinnen und Bürger, die die Tiere weiterhin füttern und somit für deren Ausbreitung sorgen.
Der WNK UWG Fraktion FREIE WÄHLER sowie der Stadt Wermelskirchen – Ordnungsamt – ist eine ältere Dame bekannt, die diese Fütterung professionell betreibt, ohne dass sie dafür bisher belangt wurde.

Die WNK UWG Fraktion FREIE WÄHLER fragt daher an, welche Schritte die Stadt Wermelskirchen unternimmt, um dieses Fehlverhalten zu ahnden.
Weiter fragen wir an, welche Maßnahmen die Verwaltung vorsieht, um die Taubenplage am Busbahnhof im Besonderen „einzudämmen“.

Durch die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte gegenüber des Wermelskirchener Busbahnhofs sind die dort betreuten Kleinkinder, im Rahmen der Gartennutzung, besonders dem Taubenkot ausgesetzt, der sehr gesundheitsgefährlich ist.
Gleiches gilt für die Anwohnerinnen / Anwohner und Besucher des Areals um den Bahnhof.

Wir bitten um zügige Antwort und das Einleiten von Maßnahmen im Sinne der betroffenen Bürgerinnen und Bürger / Besucher unserer Stadt.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Stefan Kind
– Wahlkreisbetreuer –

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Vandalismus

Anfrage und Antrag zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses:
Vandalismusschäden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die aktuellen Vorfälle in Dabringhausen und die Sperrung von Schulhöfen im März zeigen, dass unsere Stadt ein Problem mit Vandalismus hat.
Zu den Vandalismusschäden zählt die WNK UWG mutwillige Beschädigungen von städtischem und privatem Eigentum sowie Farbsprühereien und Schmierereien. Mit diesem Problem steht Wermelskirchen nicht allein:

  • Die Stadt Bietigheim prüft eine Videoüberwachung
  • Sprockhövel setzt Belohnungen aus
  • Wuppertal lässt Gebäude von Sicherheitsdiensten überwachen
  • Selbst die SDP Fraktion in Leverkusen denkt über Videoüberwachung an Schulhöfen nach
  • Diese Liste ließe sich nun endlos fortsetzen…

Wir wissen nicht, ob die in Wermelskirchen bekannten Beispiele nur die Spitze eines Eisberges darstellen und fragen daher an:

  • Wie hoch ist der finanzielle Gesamtschaden durch Vandalismus in den letzten 5 Jahren?
  • Wie viele Vandalismusschäden sind in den letzten 5 Jahren an/in unseren Schulen aufgetreten?
  • Gibt es Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit unseren Schulen, die gegen Vandalismus gerichtet sind?
  • Wie viele Vandalismusschäden sind an unseren Sportstätten –hallen in den letzten 5 Jahren aufgetreten?
  • Wie viele Vandalismusschäden sind an anderen städtischen Gebäuden/Einrichtungen/Eigentum in den letzten 5 Jahren aufgetreten?
  • Wie viele Strafanzeigen wurden von privater Seite in den letzten 5 Jahren wegen Vandalismus gestellt?
  • Gibt es in Wermelskirchen Brennpunkte für Vandalismus?
  • Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um Vandalismusschäden vorzubeugen, welche weiteren Schritte sind für die kommenden Jahre geplant, und welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, darüber hinaus, um ggfls. die heimischen Sportvereine und Schulen beim Schutz ihrer Einrichtungen zu unterstützen?

Wir möchten, dass Wermelskirchen ein Wohlfühlort bleibt und wir lassen uns das nicht durch einige wenige „Fehlgeleitete“ zerstören. Nennenswert mehr Kontrolle durch den Kommunalen Ordnungsdienst ist personell schlicht nicht darstellbar. Auch kann die Polizei nicht immer und überall gleichzeitig Streife fahren. Man bekommt das Problem auch dauerhaft nicht allein dadurch in den Griff, indem man weitere Sozialarbeiter auf die Straße schickt.

Die WNK UWG beantragt daher:

Die Verwaltung bildet kurzfristig eine Arbeitsgruppe aller Fachbereiche, Behörden und Einrichtungen, um konkrete Maßnahmen festzulegen, die das Problem auf Dauer lösen.
Über die Ergebnisse ist dem Haupt- und Finanzausschuss regelmäßig zu berichten.

Mit freundlichen Grüßen                                       

 
gez. Jan Paas Henning Rehse
Mitglied des Rates (Fraktionsvorsitzender)
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Petition Sicherheit

Die Petition ist sicherlich gut gemeint und ein weiterer Versuch, zumindest zwei Stellen für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) zu schaffen.

Es sei aber auf folgende Vorgeschichte und Rahmenbedingungen hingewiesen:
Die Stadtverwaltung hat im Januar auf Frage der WNK UWG „Wie viel Personal im Außen- bzw. Innendienst sieht das Ordnungsamt als notwendig an, um die Verordnung  inhaltlich wie flächendeckend nachhaltig umzusetzen?“ unmissverständlich und begründet mit „vier“ geantwortet.
Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass diese Stellen sich überwiegend selber tragen.

Daraufhin hat die WNK UWG die von der Verwaltung selbst genannten und begründeten 4 Stellen beantragt.

Der Rat befand darüber wie folgt: „Die Beantragung von 4 Vollzeitstellen für den Kommunalen Ordnungsdienst wird mit 40 Nein-Stimmen (16 CDU, 11 SPD, 5 Bündnis 90/Die Grünen, 4 Bürgerforum, 3 FDP, Herr Bürgermeister Rainer Bleek) bei 1 Enthaltung (Herr Rainer Schneider) und 11 Ja-Stimmen (7 WNKUWG Freie Wähler, 3 FÜR Wermelskirchen, Herr Karl Springer) abgelehnt.“

Der WNK UWG erschließen sich derzeit drei Dinge nicht:
Was sollen 2 Stellen bringen, wenn zur sinnvollen Aufgabenerledigung 4 benötigt werden?
Wie und in welchem Zusammenhang soll das Thema im Rat erneut behandelt werden?
Was sollte die o.a. Ablehnungsfront dazu bringen, den Stellen nunmehr zuzustimmen?

Willkommen bei den
FREIEN WÄHLERN WERMELSKIRCHEN!

 Wofür stehen wir allgemein und kommunal?

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