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Offener Brief: Ausübung der Organisationshoheit über das Ordnungsamt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,
sehr geehrter Herr Erster Beigeordneter Görnert,

die unterzeichnenden Fraktionen sind sicherlich über jeden Zweifel erhaben, dass sie nicht für Recht und Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit einstehen.

Dabei gibt es sicherlich in Bürgerschaft und Politik unterschiedliche Meinungen, mit welcher Intensität das Ordnungsamt welche Themen bearbeiten sollte.

Sicherlich gibt es Probleme, wie Vandalismus jedweder Art, illegale Müllentsorgung, das verbotene Füttern von Tauben, die Verschmutzung der Stadt, das Nichtnachkommen der Kehr- und Räumpflicht, Lärmbelästigung etc., wo sich hinter der Forderung, dem entschieden entgegen zu treten, eine überwältigende Mehrheit der Bürger sammelt.

Andererseits gibt es auch Themen, wo die Bürgerschaft sich mehr Augenmaß, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit durch das Ordnungsamt wünscht. Der Takt hierfür wird durch den Leiter des Ordnungsamtes bestimmt und so auch seinen Mitarbeitern vorgegeben.

Fakt ist, dass die Unterzeichner für die Ahndung gegen Verstöße der sog. Corona-Regeln sind, insbesondere wenn diese vorsätzlich und rücksichtslos erfolgen. Jedoch missfällt den unterzeichnenden Fraktionen, dass der im Rahmen von Verwaltungsentscheidungen ermessensleitende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. § 40 VwVfG NRW) teilweise unangemessen angewandt wird.

Gerade in Zeiten der Pandemie kämpfen die örtlichen Gastromomen um ihre Existenz und alle haben finanzielle und tatsächliche Aufwendungen getroffen, um Kunden und Mitarbeiter zu schützen. Diesen Einsatz gilt es zu honorieren und bei vorschnellen Entscheidungen ist Umsicht geboten. Gerade in der Hektik des Alltags dauert es möglicherweise ein paar Minuten länger, bis alle Maßnahmen – z.B. die Desinfektion der Tische nach einem Kundenbesuch – vorgenommen worden sind.

Es kommt verstärkt – und dies nicht erst seit Corona – zu Klagen aus der Bürgerschaft über das „Auftreten“ des Ordnungsamtes.

Die Fälle ziehen sich durch nahezu alle Bereiche es Amtes, wobei es nicht um den Vorwurf rechtswidriger Handlungen durch das Ordnungsamt geht, sondern darum, wie es Dinge angeht, wie Ermessensspielräume nicht genutzt werden, wie sein Auftreten ist.

Hier bitten die Unterzeichner Sie als Leiter der Verwaltung für ein verhältnismäßiges Verwaltungshandeln, dass sich vom Grundsatz Kooperation statt Sanktion leiten lässt. Die Sanktion soll nur die Ultima Ratio sein, insbesondere wenn vermeintliche Verstöße leicht fahrlässig begangen worden sind.

Nach § 62 Abs. 1 GO NRW ist der Bürgermeister  verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte. Dabei kann er sich bestimmte Aufgaben vorbehalten und die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten selbst übernehmen.

Aus unserer Sicht kann und darf, um einige konkrete Fälle anzusprechen, folgendes nicht sein:

  • Die verschiedenen Corona-Schutzmaßnahmen gelten bundes-, landes- und  kreisweit. Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum sie in Wermelskirchen anders umgesetzt und vollzogen werden als in den Nachbarstädten.
  • Alle Menschen sind von Corona betroffen: die Bürger, die unzweifelhaft geschützt werden müssen wie auch zum Beispiel die Gewerbetreibenden, deren Geschäft nicht vollends ruiniert werden darf. Hier lohnt der Blick über die Stadtgrenzen, wie die Ordnungsbehörden dieses Spannungsverhältnis mit Vernunft und Augenmaß auflösen. Dem hiesigen Ordnungsamt fehlt dieses leider!
  • Es ist nicht akzeptabel, den Rheinisch-Bergischen Kreis seitens des Ordnungsamtes öffentlich vorzuschieben, um das eigene restriktive Vorgehen zu rechtfertigen. Rückfragen beim Kreis haben ergeben, dass die seitens des Ordnungsamtes öffentlich gemachten Aussagen hinsichtlich einer „Rapportpflicht“ gegenüber dem  Rheinisch-Bergischen Kreis über angeordnete Zwangsmaßnahmen nicht zutreffen und dieser sich dagegen ausdrücklich verwahrt.
  • Auch halten wir es für vorsichtig ausgedrückt zumindest unglücklich, dass ein sicher geschätzter Wermelskirchener Gastronom als Mitarbeiter des Ordnungsamtes just in Corona-Zeiten eingestellt wird.
  • Auch „Under-Cover-Einsätze“ und das Agieren von Mitarbeitern des Ordnungsamtes als quasi „Agent Provocateur“ lehnen wir ab.
  • Zudem wäre eine zeit- und wortgleiche Kommunikation von Themen Corona betreffend zwischen den Beteiligten wünschenswert.

Wir bitte Sie daher, sich der Problematik, zeitnah, konsequent und nachhaltig anzunehmen!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Klicki (CDU)                                   
Henning Rehse (WNK UWG)
Oliver Platt (BüFo)                                                      
Jürgen Manderla (FDP)

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Fütterungsverbot von Tauben sowie Bewertung des hohen Taubenaufkommens am Busbahnhof in Wermelskirchen

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek
– Rathaus –


Anfrage zur Umsetzung der städtischen Satzung, hier: Fütterungsverbot von Tauben sowie Bewertung des hohen Taubenaufkommens am Busbahnhof in Wermelskirchen


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

die Satzung unserer Stadt stellt das Füttern von Tauben mittlerweile unter Strafe.
Trotz diesen unmissverständlichen Ausführungen gibt es nach wie vor Bürgerinnen und Bürger, die die Tiere weiterhin füttern und somit für deren Ausbreitung sorgen.
Der WNK UWG Fraktion FREIE WÄHLER sowie der Stadt Wermelskirchen – Ordnungsamt – ist eine ältere Dame bekannt, die diese Fütterung professionell betreibt, ohne dass sie dafür bisher belangt wurde.

Die WNK UWG Fraktion FREIE WÄHLER fragt daher an, welche Schritte die Stadt Wermelskirchen unternimmt, um dieses Fehlverhalten zu ahnden.
Weiter fragen wir an, welche Maßnahmen die Verwaltung vorsieht, um die Taubenplage am Busbahnhof im Besonderen „einzudämmen“.

Durch die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte gegenüber des Wermelskirchener Busbahnhofs sind die dort betreuten Kleinkinder, im Rahmen der Gartennutzung, besonders dem Taubenkot ausgesetzt, der sehr gesundheitsgefährlich ist.
Gleiches gilt für die Anwohnerinnen / Anwohner und Besucher des Areals um den Bahnhof.

Wir bitten um zügige Antwort und das Einleiten von Maßnahmen im Sinne der betroffenen Bürgerinnen und Bürger / Besucher unserer Stadt.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Stefan Kind
– Wahlkreisbetreuer –

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Vandalismus

Anfrage und Antrag zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses:
Vandalismusschäden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die aktuellen Vorfälle in Dabringhausen und die Sperrung von Schulhöfen im März zeigen, dass unsere Stadt ein Problem mit Vandalismus hat.
Zu den Vandalismusschäden zählt die WNK UWG mutwillige Beschädigungen von städtischem und privatem Eigentum sowie Farbsprühereien und Schmierereien. Mit diesem Problem steht Wermelskirchen nicht allein:

  • Die Stadt Bietigheim prüft eine Videoüberwachung
  • Sprockhövel setzt Belohnungen aus
  • Wuppertal lässt Gebäude von Sicherheitsdiensten überwachen
  • Selbst die SDP Fraktion in Leverkusen denkt über Videoüberwachung an Schulhöfen nach
  • Diese Liste ließe sich nun endlos fortsetzen…

Wir wissen nicht, ob die in Wermelskirchen bekannten Beispiele nur die Spitze eines Eisberges darstellen und fragen daher an:

  • Wie hoch ist der finanzielle Gesamtschaden durch Vandalismus in den letzten 5 Jahren?
  • Wie viele Vandalismusschäden sind in den letzten 5 Jahren an/in unseren Schulen aufgetreten?
  • Gibt es Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit unseren Schulen, die gegen Vandalismus gerichtet sind?
  • Wie viele Vandalismusschäden sind an unseren Sportstätten –hallen in den letzten 5 Jahren aufgetreten?
  • Wie viele Vandalismusschäden sind an anderen städtischen Gebäuden/Einrichtungen/Eigentum in den letzten 5 Jahren aufgetreten?
  • Wie viele Strafanzeigen wurden von privater Seite in den letzten 5 Jahren wegen Vandalismus gestellt?
  • Gibt es in Wermelskirchen Brennpunkte für Vandalismus?
  • Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um Vandalismusschäden vorzubeugen, welche weiteren Schritte sind für die kommenden Jahre geplant, und welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, darüber hinaus, um ggfls. die heimischen Sportvereine und Schulen beim Schutz ihrer Einrichtungen zu unterstützen?

Wir möchten, dass Wermelskirchen ein Wohlfühlort bleibt und wir lassen uns das nicht durch einige wenige „Fehlgeleitete“ zerstören. Nennenswert mehr Kontrolle durch den Kommunalen Ordnungsdienst ist personell schlicht nicht darstellbar. Auch kann die Polizei nicht immer und überall gleichzeitig Streife fahren. Man bekommt das Problem auch dauerhaft nicht allein dadurch in den Griff, indem man weitere Sozialarbeiter auf die Straße schickt.

Die WNK UWG beantragt daher:

Die Verwaltung bildet kurzfristig eine Arbeitsgruppe aller Fachbereiche, Behörden und Einrichtungen, um konkrete Maßnahmen festzulegen, die das Problem auf Dauer lösen.
Über die Ergebnisse ist dem Haupt- und Finanzausschuss regelmäßig zu berichten.

Mit freundlichen Grüßen                                       

 
gez. Jan Paas Henning Rehse
Mitglied des Rates (Fraktionsvorsitzender)
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Petition Sicherheit

Die Petition ist sicherlich gut gemeint und ein weiterer Versuch, zumindest zwei Stellen für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) zu schaffen.

Es sei aber auf folgende Vorgeschichte und Rahmenbedingungen hingewiesen:
Die Stadtverwaltung hat im Januar auf Frage der WNK UWG „Wie viel Personal im Außen- bzw. Innendienst sieht das Ordnungsamt als notwendig an, um die Verordnung  inhaltlich wie flächendeckend nachhaltig umzusetzen?“ unmissverständlich und begründet mit „vier“ geantwortet.
Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass diese Stellen sich überwiegend selber tragen.

Daraufhin hat die WNK UWG die von der Verwaltung selbst genannten und begründeten 4 Stellen beantragt.

Der Rat befand darüber wie folgt: „Die Beantragung von 4 Vollzeitstellen für den Kommunalen Ordnungsdienst wird mit 40 Nein-Stimmen (16 CDU, 11 SPD, 5 Bündnis 90/Die Grünen, 4 Bürgerforum, 3 FDP, Herr Bürgermeister Rainer Bleek) bei 1 Enthaltung (Herr Rainer Schneider) und 11 Ja-Stimmen (7 WNKUWG Freie Wähler, 3 FÜR Wermelskirchen, Herr Karl Springer) abgelehnt.“

Der WNK UWG erschließen sich derzeit drei Dinge nicht:
Was sollen 2 Stellen bringen, wenn zur sinnvollen Aufgabenerledigung 4 benötigt werden?
Wie und in welchem Zusammenhang soll das Thema im Rat erneut behandelt werden?
Was sollte die o.a. Ablehnungsfront dazu bringen, den Stellen nunmehr zuzustimmen?

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Sicherheit und Ordnung in der Hüpp-Anlage

Sehr geehrter Herr  Landrat,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Hüpp-Anlage ist ein relativ naturbelassenes Kleinod in Wermelskirchen und wird häufig von Familien, Senioren und vielen anderen Einwohnergruppen besucht.
Nicht zuletzt durch die Spielgeräte im oberen und mittleren Teil der Grünanlage ist eine Akzeptanz gelungen, die man vor Jahren kaum vermutet hätte.

Getrübt wird dieser positive Effekt durch Zeitgenossen, die es mit der Hüpp-Anlage und den Anwohnern nicht gut meinen. Dies allerdings zu „anderen“ Tageszeiten….

So wurden vor kurzem die Spielgeräte im oberen Teil mit Graffiti besprüht.
Ebenso ist es nur den engagierten Mitarbeitern des Bauhofs und einem rührigen Bürger aus der Luisenstraße zu verdanken, dass der achtlos weggeworfene Unrat sich immer noch im Rahmen hält.
Dennoch bemerkt man eindeutig, dass hochprozentige Spirituosen in der Hüpp-Anlage konsumiert werden.
Neben der Ausweitung dieser „Trinkkultur“ findet man angekokelte Äste von Bäumen, die den Verdacht erhärten, dass hier der Versuch unternommen wurde, Lagerfeuer zu entfachen. In Anbetracht des heißen Sommers und des herumliegenden, getrockneten Grünschnitts gibt uns diese Entwicklung sehr zu denken (u. a. latente Brandgefahr).

Von Seiten der Anwohner wird mir ebenso von Verstößen gegen das BtMG (Handel mit Drogen sowie deren Besitz) berichtet.

Dieses negative Verhalten in Summe bemerken wir seit einiger Zeit, vorwiegend in den Abend- bzw. Nachtstunden der Sommermonate. Dies sind natürlich Zeiträume, in denen der kommunale Ordnungsdienst (Stadt Wermelskirchen) regulär nicht mehr tätig ist.

Die von der WNK UWG – Fraktion beschriebene traurige Entwicklung steht sicher gottlob noch in den Anfängen. Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen aber, dass Parks „verloren gehen“, wenn nicht sofort konsequent eingeschritten wird. Fühlen sich die aufrichtigen Bürgerinnen und Bürger (aufgrund der o. g. abendlichen Ereignisse) auch am Tage nicht mehr wohl, werden alle Vorhaben des beschlossenen Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzepts (IHEK) für die Hüpp-Anlage erfolglos sein.

Aus diesem Anlass regt die WNK UWG – Fraktion an, dass sich Polizei und das Ordnungsamt der Stadt Wermelskirchen in einer konzertierten Aktion dieser Probleme einmal annehmen und in regelmäßigen Abständen abends und nachts entsprechende Kontrollen dauerhaft durchführen.

Wir bitten um Umsetzung unserer Anregung!

Mit freundlichen Grüßen
gez. Stefan Kind
Wahlkreisbetreuer        

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Parkplatz für den Bus des Ordnungsamtes

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus-

25. April 2019

Betreff: Parkplatz für den Bus des Ordnungsamtes

Sehr geehrter Herr Bleek,

der Parkplatz, den sich das Ordnungsamt seit seinem Umzug in das frühere BEK-Büro vor der Stadtsparkasse reserviert hat, stößt in weiten Teilen unserer Bevölkerung – vorsichtig formuliert – auf erheblichen Unmut.

Wir schlagen deshalb vor, für diesen Bus einen anderen Standort z.B. direkt vor dem Ordnungsamt, Telegrafenstraße 11 festzulegen.

Begründung:

Als wir die Telegrafenstraße im Zuge der Innenstadtverschönerung neu planten, war an dieser Stelle vor der Stadtsparkasse auch aus optischen Gründen freie Fläche vorgesehen.

Da diese Fläche nach Fertigstellung auch gerne zum Wildparken genutzt wurde, wurde sie mit absolutem Halteverbot geschützt.

Diesem Verbot wurde auch jahrelang durch konsequentes Verteilen von Strafzetteln Nachdruck verliehen.

Nicht wenige Bürger, die sich noch an die „Knöllchen“ sehr gut erinnern können, müssen nun zusehen, wie sich genau an dieser Stelle unter Inanspruchnahme eines erheblichen Gehwegbereiches noch dazu Sicht behindernd und den Blick störend tagein tagaus in voller Schönheit das Ordnungsamt mit seinem offensichtlich kaum im Einsatz befindlichen Bus präsentiert.

Die Bürger empfinden das schon als eine ausgesprochene Provokation, was wir auch verstehen können.

Wir schlagen daher vor, für den Bus einen neuen Parkplatz im Bereich vor dem Gebäude Telegrafenstraße 11 zu finden und somit die jetzt genutzte Fläche wieder denen zurück  zugeben für die sie gebaut war und die sie bezahlt haben – den  Bürgerinnen und Bürgern! 

Mit den besten Grüßen
gez. Rüdiger Bornhold
Sachkundiger Bürger im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr

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Missstand beseitigt!

Ich habe mir heute Morgen beim Lesen einiger Kommentare zu diesem Post https://www.facebook.com/wnkuwg/posts/2365057360182473?sfnsw=cl
überlegt, was wohl sinnvoller ist:

Sich mit den 5% Minderbegabten und ihren abgesonderten Kommentaren zu befassen – danke übrigens für die 95% positives Feedback und das Teilen – oder die Zeit und Energie dafür zu verwenden, den Missstand zu beseitigen.

Ich habe mich für die zweite Möglichkeit entschieden…

Dank sei Volker Niemz gesagt, dass ich ca. 100 l Abfall von der Aktion am Bauhof kostenlos und unbürokratisch entsorgen konnte.

Achso, noch ein Hinweis an die o.a. 5%:
Schaut mal auf die Bilder!
Das verstehe ich unter Sauberkeit und Ordnung!
Beim Ursprungspost fehlt einigen Kommentatoren das Problembewusstsein


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Missstände!

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek, lieber Rainer,
sehr geehrter Herr Technischer Beigeordneter Marner, lieber Thomas,

nein, ich will jetzt nicht das Osterloch stopfen oder Euch ein Ei ins Nest legen oder jemanden bashen.

Ich muss nur zwangsweise mit unserer älteren Bernerin therapeutisch bedingt derzeit ein paar kleinere Runden täglich hier im Ostviertel laufen – und dabei fällt mir einiges auf, was mich massiv ärgert:

  1. Wir zahlen seit ein paar Jahren für die Straßenreinigung über die Grundsteuer. Gereinigt wird aber nicht! Laut Aussage des Tiefbauamtes ist für die Reinigung der Straße und des Rinnsteigs die Stadt zuständig. Warum reinigt sie dann nicht?
  2. Die Rinne zwischen Pflanzbeet und Bordstein dient normalerweise dem Wasserablauf. In diesem Fall nicht mehr, weil sie zugewachsen ist. Das Wasser sucht sich seinen Weg mittlerweile überall her, nur nicht durch die Rinne. Diese Rinne müsste ebenfalls von der Stadt offen gehalten werden. Wird sie aber nicht!
  3. Wenn die Stadt Pflanzbeete anlegt, sollte sie diese auch auf einem Mindeststandard pflegen und nicht derart verlottern lassen!
  4. Auch wäre es eine gute Idee, der Firma, die für das Aufstellen der Container zuständig ist, zu sagen, dass sie diese in Abstand zum Bordstein aufzustellen, damit das Wasser da ablaufen kann, wo dafür der Rinnsteig gebaut wurde.

Ich weiß, dass das nur kleine Beispiele gibt, von denen es zig im Stadtgebiet gibt und dass Ihr viele Dinge auch so seht und gerne abstellen möchtet, aber das erforderliche Personal fehlt…

Fordert Ihr es dann an, findet sich sogar noch eine Mehrheit, dem CDU-Antrag, eine Stelle gerade dieses Personals (Straßenunterhalt und Grünflächenpflege) zu streichen, zu folgen.

Ich halte dies für scheinheilig und link und deshalb unterstützt meine Fraktion ausdrücklich in bestimmten Bereichen die Personalanforderungen der Fachämter und findet es schäbig, dass andere Fraktionen die Zustände beklagen, das erforderliche Personal Euch aber verweigern.

Liebe Grüße und frohe Ostern wünscht Euch und Euren Familien
Henning Rehse

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