Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
24. März 2019
Pet 2-19-08-610-015437
Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Ihr Schreiben vom 18.03.2019 bedanke ich mich der Form halber, da
es ausschließlich bekannte Allgemeinplätze, unstrittige Zahlen und die
Darstellung von Zuständigkeiten und Zusammenhängen enthält.
Insofern äußere ich mich natürlich hinsichtlich der Erledigung meiner Petition gegenteilig und bestehe auf einer parlamentarischen Prüfung durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hinsichtlich folgender Punkte:
1. Den Städten und Gemeinden wird von wem auch immer zu wenig Geld zur auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlingsproblematik zur Verfügung stellt.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Bund den Ländern überhaupt genügend Mittel zur auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlingsproblematik zur Verfügung stellt, die diese dann an die Städte und Gemeinden weiterleiten können, damit das Land seinen Verpflichtungen aus dem Konnexitätsprinzip nachkommen kann.
2. Mir ist nicht bekannt, dass Städte oder Gemeinden Beschlüsse gefasst haben, dass sie Flüchtlinge aufnehmen, wenn der dafür entstehende Aufwand nicht von Dritten übernommen wird.
3. Mir ist weiterhin nicht bekannt, dass Städte und Gemeinden willentlich Beschlüsse gefasst haben, dass die auftretende Deckungslücke durch die in eigener Hoheit zu beschließenden Gemeindesteuern und damit von den Bürgern gedeckt werden soll, was aber realiter die Folge von 1. ist.
Zu Ihrem Hinweis betreffs der nicht vorliegenden Verstöße gegen
Artikel 16a GG, die Dublin-III-Verordnung, das Schengen-Abkommen und die
Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland durch die
Bundesregierung, die sie führende Bundeskanzlerin und die eigentlich
zuständigen parlamentarischen Kontrollorgane erlaube ich mir den
Hinweis, dass die Verstöße nur deshalb nicht „vorliegen“, weil sich
bislang aus Gründen der politischen Opportunität keine Stelle der
Judikative trotz tausendfacher Anträge aus der Bürgerschaft damit
befassen wollte.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Henning Rehse
Antwort des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 18. März 2019
Bundeskanzleramt
Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Herr Ministerpräsident Armin Laschet
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Der Präsident des Landtags NRW
Petitionsausschuss
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf
22. November 2018
Petition:
Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
Wermelskirchen ist mit etwas unter 35.000 Einwohnern eine mittlere Kreisstadt im Rheinisch-Bergischen Kreis in NRW.
Wie die meisten Kommunen in NRW ist sie seit Jahren strukturell
unterfinanziert und befindet sich seit 2012 im
Haushaltssicherungskonzept.
Die seit Jahren schlechte finanzielle Situation der Stadt ist nicht
in falschem Handeln von Verwaltung und/oder Politik begründet, sondern
liegt daran, dass über die Jahre die auf die Stadt seitens Bund und Land
übertragen Aufgaben immer mehr und/oder deren Standards immer höher
wurden, die dafür benötigten finanziellen Mittel aber nicht mit wuchsen.
Beispielhaft seien hier nur genannt:
– Umsetzung der Rechtsansprüche für Kinder- und Hortplätze
– Sicherstellung des Brandschutzes
– Umsetzung der Inklusion
– Einführung der Sekundarschule
Wermelskirchen setzt diese sicherlich wichtigen und nützlichen Themen
allesamt gesetzeskonform um, muss hierfür aber die Steuern, Gebühren
und Abgaben stets anpassen.
Dies ist bis zu einem gewissen Grad auch nachvollziehbar und
akzeptabel, werden für die Bürger und Steuerzahler dadurch die
Lebensbedingungen gesichert bzw. verbessert.
Nicht akzeptabel ist jedoch, dass die Stadt Wermelskirchen jährlich
einen hohen sechsstelligen Betrag – in 2017 waren es 784.545,63 € – für
die Flüchtlingsunterbringung und –versorgung netto aus ihrem Haushalt
zuschießen muss, die an anderer Stelle fehlen bzw. für die ggf. auch
Steuern erhöht werden müssen.
Seit 2016 halten sich in Wermelskirchen zwischen 400 und 500
Flüchtlinge auf, von denen 20-25% abgelehnt und geduldet sind, sich aber
dennoch in Wermelskirchen befinden und Kosten verursachen.
Für deren Rückführung in die Heimatländer besitzt die Stadt
Wermelskirchen keinerlei Kompetenz und Handlungsmöglichkeit, zahlt
jedoch die anfallenden Kosten des Bleibens.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es für die seit 2015
praktizierte Art und Weise der „Zuwanderung“ keinerlei
Parlamentsbeschlüsse gibt, sie gegen das Grundgesetz Artikel 16a, die
Dublin-III-Verordnung, das Schengen-Abkommen und die
Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, ohne dass
dies irgendwen an maßgeblicher Stelle interessieren würde.
Auch hat der Rat der Stadt Wermelskirchen keine Beschlüsse fassen
dürfen, Flüchtlinge aufzunehmen, unterzubringen, zu versorgen und die
hierfür benötigten Kosten zu tragen – geschweige denn wurden die
betroffenen Bürger dazu gefragt.
Da die Flüchtlinge nun mal hier sind, gebietet die Humanität es, diese angemessen unterzubringen und zu versorgen.
Die Konnexität gebietet es jedoch auch, dass primär der Bund und
nachgeordnet das Land für die Kosten dieser den Kommunen übertragene
Aufgabe als „Verursacher“ komplett aufkommt.
Ich richte daher stellvertretend für die Bürger Wermelskirchens
wie auch aller Bürger Deutschlands die Petition an Sie, rückwirkend bis
2015 den Kommunen die bislang nicht gedeckten Kosten für die
Flüchtlingsunterbringung und –versorgung zu erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender