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Resolution zu Kosten der Flüchtlingshilfe

Antrag zur Ratssitzung am 27. März 2023:

RESOLUTION: DIE LASTEN GEMEINSAM TRAGEN – FÜR EINE SPÜRBARE ERHÖHUNG DER BUNDESBETEILIGUNG AN DEN KOSTEN DER FLÜCHTLINGSHILFE

Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin,

die antragstellenden Fraktionen bitten Sie darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:

  1. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Bundesministerium des Innern und der Heimat im Besonderen und die Bundesregierung im Allgemeinen nachdrücklich auf, sich für eine nachhaltige europäische Lösung zur Ordnung und Steuerung der Migrationsströme einzusetzen.
  2. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Bundesministerium des Innern und der Heimat im Besonderen und die Bundesregierung im Allgemeinen auf, eine deutliche Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Flüchtlingshilfe zu realisieren.
  3. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Bundesministerium des Innern und der Heimat im Besonderen und die Bundesregierung im Allgemeinen auf, sich dafür einzusetzen, dass den Bundesländern die versprochenen finanziellen Mittel unverzüglich zur Verfügung gestellt werden und somit den Städten und Gemeinden ein fairer finanzieller Ausgleich gewährt wird.
  4. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Land NRW auf, sich hinsichtlich der Unterkünfte am Niveau aus dem Jahr 2015/16 zu orientieren und mindestens 70.000 Plätze zu schaffen. Es geht letztendlich darum, Obdachlosigkeit zu vermeiden.
    Bund wie auch Land sind aufgefordert, wieder selbst Unterkünfte zu betreiben.

Begründung:

Am 24. Februar dauerte der Krieg in der Ukraine bereits ein Jahr.

Die Mitglieder des Rats der Stadt Wermelskirchen verurteilen geschlossen diesen Akt der Gewalt, der Leid über sehr viele Menschen gebracht hat.

Wir stehen solidarisch an der Seite der geschundenen und überfallenen Ukrainerinnen und Ukrainer.

Unsere Solidarität gilt auch allen, die in den Westen geflohen sind. Millionen Menschen sind in die Länder der Europäischen Union geflohen. Mehr als eine Million Geflüchtete sind in Deutschland willkommen geheißen worden. NRW als starkes und verantwortungsvolles Bundesland hat allein rund 225.000 Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Dazu kamen allein im Jahr 2022 noch mehr als 42.000 Flüchtlinge aus anderen Ländern.

Auch Wermelskirchen zeigt sich solidarisch. Wir möchten den Menschen, die Schreckliches hinter sich haben, helfen und sie hier vor Ort nach Kräften unterstützen.

Die Städte und Gemeinden bewegen sich bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten seit bald einem Jahr an den Grenzen des Leistbaren. Die vor uns liegenden Herausforderungen meistern wir nur gemeinsam. Dazu gehört, dass der Bund die Kommunen vor allem finanziell deutlich stärker als bisher unterstützen muss.

Wir sollten die Hilferufe der Länder und Kommunen, die die Grenzen ihrer Belastbarkeit schon bald erreicht haben, weder überhören noch ignorieren.

Die Ausgaben Nordrhein-Westfalens für die Flüchtlingsaufnahme, -unterbringung und -integration belaufen sich in den Jahren 2022 und 2023 auf jeweils weit über drei Milliarden Euro. Doch die Beteiligungsquote des Bundes an diesen Kosten beträgt dabei lediglich 23 Prozent (2022) bzw. nur 19 Prozent (2023).

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat die Bundesministerin des Innern und der Heimat daher zurecht darauf hingewiesen, dass dies angesichts der aktuellen Herausforderungen bei weitem nicht ausreicht. Mit Blick auf die für Ostern vereinbarten Gespräche der Bundesregierung mit den Bundesländern über die Auskömmlichkeit der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel hat er die Ministerin daher aufgefordert, die Bundesbeteiligung an den Kosten der Flüchtlingshilfe spürbar zu erhöhen.

Dass Bund und Land die Kommunen im Jahr 2022 finanziell unterstützt und weitere Plätze in Landesunterkünften geschaffen hätten, wird anerkannt. Doch reichen diese Hilfen bei weitem nicht aus.

Die Kommunen benötigten möglichst schnell spürbare finanzielle und organisatorische Entlastung. Wir sollten auch als Stadt Wermelskirchen das Nötige tun, und im Sinne der Kommunen und der geflüchteten Menschen den Druck auf die Bundesregierung erhöhen.

Wir fordern daher unsere Verwaltungsspitze eindringlich dazu auf und unterstützen sie nachdrücklich, sich an allen geeigneten Stellen für eine deutliche Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten zu beteiligen. Denn wir meistern die Krise nur gemeinsam!

Mit besten Grüßen
Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER
Oliver Platt, Fraktionsvorsitzender BüFo
Michael Schneider, Fraktionsvorsitzender CDU

Foto: unsplash

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Hausärztliche Versorgung?

Anfrage zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 09. März 2023:

Anfrage zu Hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen, ggf. Ableitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im Rahmen einer vom damaligen Bürgerverein WNK UWG e. V. (heute Freie Wähler) durchgeführten Podiumsdiskussion (25.10.2018) zum Thema der Hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen, hatte die Runde unter Beteiligung von Herrn Bürgermeister Bleek, Herrn Tebroke (MdB), Herrn Deppe (MdL) sowie Herrn Madsen (Geschäftsführer Krankenhaus GmbH) und einem Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) den damaligen Ist-Zustand in Wermelskirchen aufgenommen und fachkundig beraten.

Da die demografische Entwicklung voranschreitet und auch viele Medizinerinnen und Mediziner in absehbarer Zeit in den Ruhestand wechseln, sieht es die Fraktion der Freien Wähler als ihre Pflicht an, hier den aktuellen Sachstand einmal abzufragen.

Mag die Bereitstellung von Hausärztinnen und Hausärzten zwar Kernaufgabe der KV sein, ist es dennoch Aufgabe der Kommune / der Politik die Entwicklung kritisch (i. S. Versorgungssicherheit der Wohnbevölkerung) zu hinterfragen. Auch in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Rettungswesen und Verbraucherschutz (Kreis) vom 11.05.22 konnte die Frage, ob die kreisfreien Nachbarstädte von Wermelskirchen (u. a. Solingen, Remscheid) eine mögliche hausärztliche Unterdeckung kompensieren können, nicht hinreichend beantwortet werden.

Wir fragen daher an:

  • Besteht zurzeit eine rechnerische Unterdeckung an Hausärzten in Wermelskirchen?
  • Wenn ja, wie plant, die KV diesen Mangel abzustellen?
  • Führt die mögliche Unterdeckung an Hausärzten zu einer verstärkten Frequentierung der Ambulanz des örtlichen Krankenhauses?
  • Ist erkennbar, wie sich künftig geplante Ruhestände von ansässigen Hausärzten auswirken werden?

Die seinerzeit durchgeführte Podiumsdiskussion zum Thema „Hausärztliche Versorgung“ hat gezeigt, dass es eine Vielzahl von Lösungsvorschlägen gibt, die die mögliche Unterdeckungsquote der Hausärztlichen Versorgung durchaus beheben kann. Hierbei fehlt es nicht am guten Willen der Beteiligten, oftmals mangelt es nur an einer Koordination von Aktivitäten und der Kommunikation der Akteure untereinander.

Insofern macht es Sinn, diese Themen koordinierend bei der Bürgermeisterin zu bündeln.

In diesem Zusammenhang hatte die damalige Fraktion WNK UWG (heute: Freie Wähler) mit Datum 08.11.2018 den u. g. Antrag gestellt:

Der Rat beauftragt den Bürgermeister, sich folgender Themen bezugnehmend auf die Verbesserung und Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Wermelskirchen koordinierend und moderierend anzunehmen:

  • One-Stop-Agency für anfragende Ärzte, die einen KV-Sitz hier suchen
  • Werbung der Stadt auf der Homepage der KV und in deren Medien
  • Anschubfinanzierung von Existenzgründungen mit Hilfe der Stadtsparkasse
  • regelmäßige Kontaktpflege der Stadt mit dem neu angesiedelten Arzt
  • Notfallpraxis am Krankenhaus Wermelskirchen
  • Öffnung des im Krankenhaus befindlichen hochmodernen MRT für die Diagnostik der Wermelskirchener Ärzteschaft
  • Beteiligung von nicht-ärztlichen Praxisassistenten (Modell Thüringen) an der Versorgung der Bevölkerung in dem bekannten gesetzl. zulässigen Rahmen

Der Bürgermeister wird weiter beauftragt, halbjährlich einen kurzen Bericht über den Sachstand vorgenannter Punkte zu geben.

Wir fragen somit weiter an, wie der Sachstand zu den o. g. Spiegelstrichen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher

Foto: unsplash

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Machbarkeitsstudie Radweg entlang der L101 zwischen Dreibäumen und Limmringhausen

Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr:
Machbarkeitsstudie Radweg entlang der L101 zwischen Dreibäumen und Limmringhausen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 

der Ausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, (unter Zuhilfenahme externer Ressourcen) eine technische und finanzielle Machbarkeitsstudie hinsichtlich eines Rad-/Gehweges entlang der L101 zwischen Dreibäumen und Limmringhausen zu erstellen.

Begründung:

Dieser nahezu topografisch ebene Abschnitt der L101 stellt die wichtigste seit Jahrzehnten bislang nicht geschlossene Lücke im Wermelskirchener Radwegenetz dar.

Nachdem sich nunmehr mit dem Neubau bzw. der Ertüchtigung bereits bestehender Radwegeverbindungen (L409) ernsthaft beschäftigt wird, sollte besagter Strecke entlang der L101 vordringlich das Augenmerk gewidmet werden, da es entlang dieser Strecke in weiten Teilen überhaupt keine gesicherte Verkehrsführung für Radfahrer und Fußgänger gibt.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen    
Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER
Oliver Platt, Fraktionsvorsitzender BüFo                                                                         

Foto: pexels

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Fortsetzung Förderung WiW

Sehr geehrte Frau  Bürgermeisterin Lück, liebe Marion,

die Ratsfraktionen von  CDU, Bürgerforum und FREIE WÄHLER bitten Sie, den folgenden Antrag zur Beratung und Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat der Stadt Wermelskirchen weiterzuleiten.

Antrag:
Der Zuschuss für die WiW von bisher 60.000.- Euro soll verlängert und um 20.000,– Euro auf 80.000,– Euro aufgestockt werden, die Aufstockung jedoch zunächst befristet auf zwei Jahre.

Begründung:
Was die WiW in den vergangenen Jahren für unsere Stadt an Arbeit geleistet hat, ist deutlich über unsere Stadtgrenzen hinaus sichtbar. Sei es der bergische Feierabend Markt in der Zeit von Mai bis September, der einmal im Monat tausende Besucherinnen und Besucher in die Innenstadt lockt und sowohl Aufenthaltsqualität als Kaufkraft schafft. Oder die verkaufsoffenen Sonntage, die Schultour, die Connect-Veranstaltung, den Nikolaus-Umzug, usw.
Durch die vielen von der WiW über das Jahr hinweg organisierten Events profitieren auch die Einzelhändler unserer Stadt und schaffen somit auch Lebens- und Wohnqualität.
Um dieses Programm aufrecht zu halten und ggfs. auch mit einem möglichst attraktiven Bühnenprogramm und einem breiten, kulinarischen Angebot eine Neuauflage des Weihnachtsmarktes zu erweitern, sehen wir es als unabdingbar, die finanziellen und damit auch die personellen Ressourcen zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Wermelskirchen, den 10.02.2023

Michael Schneider, Fraktionsvorsitzender CDU
Oliver Platt, Fraktionsvorsitzender BüFo
Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER

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Baustelle Autobahnbrücke Hünger – Antwort auf die Antwort des Ministeriums

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Luksic,

zunächst möchte ich mich für Ihr Schreiben vom 12.12.2022 (Anlage) bedanken, dass mir vom Ministerium für u.a. DIGITALES auf dem traditionellen Postweg ausgedruckt  auf geschöpftem Papier in einem gefütterten und frankierten Couvert zugegangen ist.
Bitte betrachten Sie es nicht als mangelnde Wertschätzung meinerseits, wenn ich Ihnen darauf „nur“ mittels einer Mail antworte 😉

Ihre Ausführungen, die Ihnen von sicherlich bemühten Mitarbeitern zugetragen wurden, zeigen mir, dass Sie detailliert in der Angelegenheit offenbar nicht wirklich „drin“ sind.
Insofern gibt ein inhaltlicher Diskurs zu Ihren bisherigen Ausführungen, die ich allerdings in Teilen hinsichtlich bestimmter Vorschläge sogar nachvollziehen kann, wenig Sinn, da Ihnen ein Vorschlag offenbar nicht bekannt ist.

Ich möchte insofern darauf hinweisen, dass Sie in Ihrem zweiseitigen Schreiben mit keiner Silbe auf den von mir präferierten Vorschlag einer Verkehrsführung über die Brücke in beide Richtung mittel seiner „dreiarmigen“ verkehrsabhängigen Baustellenampel, bei der über optische Erfassung die Abfahrt der Autobahn bei einer bestimmten Anzahl von wartenden Fahrzeugen stets Vorrang bekommt, damit sich kein Rückstau zur Autobahn bilden kann, eingegangen sind…
… schade!

Ich rege daher an, dass Sie mit Ihren Mitarbeitern vor Ort, diese Lösung zeitnah prüfen und umsetzen!

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse 

Foto: Bergische Morgenpost

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A1-Blitzer sorgt für neuen Rekord

Natürlich ist es gut, wenn eine solche Anlage den dortigen Unfallschwerpunkt entzerrt.
Natürlich freut sich der Kreis, wenn das Verhalten von unverbesserlichen Rasern Geld in die Kreiskasse spült.
Aber ist das die ganze Wahrheit dieser und anderer Messstellen?

Auf der A1 gibt es hinter Burscheid etliche Schilderbrücken, auf denen eine dynamische Geschwindigkeitsregelung installiert ist. Diese Signalanlagen, welche aus der Ferne in Echtzeit gesteuert werden, passen je nach Bedürfnis die zulässige Höchstgeschwindigkeit an.
Ich sehe dort seit Jahr und Tag aber stets nur die eine Höchstgeschwindigkeit von 100km/h – unabhängig davon wie sich die Verkehrslage darstellt, sprich also auch wenn die dreispurige Autobahn nachts völlig leer und kein Gefahrenpotential vorhanden ist.
Ich frage mich dann, welches „Bedürfnis“ den 100km/h dann eigentlich zugrunde liegt.
Auch frage ich mich nach dem „Bedürfnis“, wenn zu nachtschlafender Zeit und/oder in den Ferien Tempolimits im Bereich von Schulen und Kindergärten überwacht werden.

Ich würde es im Falle der A1 sehr begrüßen, wenn die Geschwindigkeit dort wie auch technisch vorgesehen verkehrsabhängig geregelt würde und sich die Überwachung dann daran orientieren würde!

Henning Rehse

Foto: Bergische Morgenpost

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Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der Verkehrsregelung im Zuge der Baustelle Brücke L157 – BAB 1 in Hünger

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Lück,
sehr geehrter Herr Drescher,

in der letzten Ratssitzung konnten wir von Herrn Marner erfahren, dass de jure die Stadt Wermelskirchen als Straßenverkehrsbehörde die jetzige Verkehrsregelung angeordnet hat.
Bitte jetzt nicht falsch verstehen, das ist keine Kritik! Ich gehe davon aus, dass die Stadt das im besten Wissen getan hat, um, wie Herr Marner es angedeutet hat, noch verrücktere Vorstellungen der Autobahn GmbH zu verhindern.

Nichtsdestotrotz hat die Stadt damit aber schon das Gesetz des Handelns in der Hand:
Stellt sich eine Anordnung im Laufe der Zeit als nicht praktikabel dar, was in diesem Fall unstrittig so ist, hat sie das Recht die Anordnung zurückzunehmen und durch eine geeignete zu ersetzen.

Das geschieht im Übrigen sonst auch bei Anordnungen in Richtung Bürger, z.B. wenn sich bei Genehmigung eines Bauantrags bestimmte Sicherungsmaßnahmen der Baustelle während der Arbeiten als unzureichend herausstellen.
Der Bürger ist dann in der Pflicht nachzubessern – und zwar auf seine Kosten.

Ebenso verhält es sich m.E. in diesem Fall:
Die Autobahn GmbH ist der Bauherr, die Stadt Wermelskirchen kümmert sich aus verkehrstechnischer Sicht um den problemlosen Ablauf der Baustelle, der jedoch mit der derzeitigen Anordnung nicht gewährleistet ist.
Die Stadt ist also berechtigt und verpflichtet, eine praktikable Lösung anzuordnen.
Diese besteht in der Anordnung einer Baustellenampel, die die Verkehrsbeziehungen dort für Fahrzeuge und Fußgänger regelt und dabei mittels einer optischen Erkennung der Abfahrt von der Autobahn Vorrang gewährt, damit sich kein Rückstau bis auf die Autobahn bilden kann.
Die Kosten für die Umsetzung dieser Maßnahme sind vom Bauherrn Autobahn GmbH zu tragen.

Ich bitte um kurzfristige Prüfung und Umsetzung dieses Vorschlags.

Mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen verbleibe ich
Ihr
Henning Rehse

Foto: Bergische Morgenpost

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