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Finanzielle Unterstützung der Musikschule Wermelskirchen mit Finanzmitteln aus dem städtischen Haushalt

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13. Mai 2024 stellen die Fraktionen von CDU und FREIEN WÄHLERN den nachfolgenden Antrag:

„Finanzielle Unterstützung der Musikschule Wermelskirchen mit Finanzmitteln aus dem städtischen Haushalt“

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen, die Musikschule Wermelskirchen im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2024 mit weiteren Finanzmitteln aus dem städtischen Haushalt zu unterstützen.

Begründung:

Die Musikschule ist in Wermelskirchen ein fester Bestandteil der Stadtgesellschaft.
Sie selbst hat es sich zum Ziel gesetzt, als zentrale Anlaufstelle für alle musikalischen Belange einen unverzichtbaren Beitrag zu Bildung, Kultur und Jugendpflege in Wermelskirchen zu leisten.

Kindern, Jugendlichen aber sicher auch Erwachsenen werden durch die Schule die Tür zur Musik geöffnet, um ein Instrument zu erlernen. Die Musikschule arbeitet hierbei sehr effizient.

Aufgrund der auszugsweisen Vorstellung eines Fachgutachtens zu den Finanzstrukturen der Musikschule durch die Vorsitzende, Anke Schopphoff, im Ausschuss für Kultur, Freizeit und Tourismus am 05. März 2024 beantragen die Fraktionen von CDU und FREIEN WÄHLERN die weitere und gemessen am derzeitigen Zuschuss auch zusätzliche Unterstützung dieser für Wermelskirchen wichtigen, kulturellen Einrichtung durch weitere Finanzmittel aus dem städtischen Haushalt.

Die Tatsache, dass der in o.a. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Freizeit und Tourismus präsentierte Jahresabschluss 2021 ein Minus von 40.168 Euro aufweist und die Musikschule nach eigenen Angaben seit dem Jahr 2017 den eigenen Haushalt mit eigenen Reserven ausgleicht, rechtfertigt weiterhin die bisherige wie auch zukünftig wieder erhöhte finanzielle Unterstützung.

Foto: pexels

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Bezahlkarte für Flüchtlinge

Antrag an den Rat der Stadt Wermelskirchen sowie die zu beteiligenden Ausschüsse:
Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

der Bund und 14 Bundesländer haben die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge beschlossen. 

Das Land Nordrhein-Westfalen will die Kommunen selbst entscheiden lassen, ob sie die Bezahlkarte für Geflüchtete einführt. Die NRW-Landesregierung stellt zur Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge keine einheitliche Musterlösung für die Kommunen zur Verfügung. Eine Kostenübernahme ist in NRW nicht geplant, über eine flächendeckende einheitliche Regelung für NRW wurde zwar gesprochen, aber nichts entschieden. 

Wir wollen vermeiden, dass zumindest innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises es Bezahlkarten für Flüchtlinge mit unterschiedlichen Parametern, Leistungen und Konditionen gibt.

Aus unserer Sicht gilt es, keine Zeit zu verlieren um einer möglichen Binnenmigration der Flüchtlinge aufgrund unterschiedlicher Bedingungen vorzubeugen. 

Dieser Antrag soll als Vorratsbeschluss aufgefasst werden, um ein schnelles Handeln der Verwaltung bei diesem Thema zu ermöglichen. 

Antrag:

Die Verwaltung schafft die Voraussetzungen, dass die Bezahlkarte für Flüchtlinge schnellstmöglich in Wermelskirchen umgesetzt werden kann. 

Die Verwaltung nimmt Gespräche mit dem RBK und den Nachbarkommunen dahingehend auf, dass möglichst alle Kommunen im RBK (oder darüber hinaus) eine einheitliche Bezahlkarte einführen und hier kein „Flickenteppich“ entsteht. 

Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, sich über die ihr verfügbaren Kanäle dafür einzusetzen, dass es zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte in ganz NRW kommt.

Begründung:

Die Freien Wähler verweisen auf die positiven Erfahrungen anderer Landkreise und Kommunen, die die Bezahlkarte bereits eingeführt haben. 

Die Abschaffung sogenannter Pull-Faktoren wie Bargeldleistungen ist eine zentrale Aufgabe der kommunalen Politik, damit die Anreize sinken, irregulär einzureisen und um den wirklich hilfebedürftigen Menschen besser helfen zu können. 

Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Flüchtlinge Geld an Schlepper oder an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen. Hierbei weisen wir insbesondere auf die in Bayern praktizierten Regelungen hin.

Die Karte ermöglicht eine transparente Verteilung finanzieller Mittel und reduziert Missbrauch, eine unauffällige Gestaltung, schließt eine Diskriminierung aus. 

Eine einheitliche Karte im RBK bzw. für ganz NRW sichert den Karteninhabern die Möglichkeit, in mehreren Kommunen einkaufen zu können und spart Kosten bei der Einführung. 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Foto: pixabay

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Zukunftsaufgabe Flächenschutz für die Landwirtschaft

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 11.03.2024:
Zukunftsaufgabe Flächenschutz: Stärkere Gewichtung der agrarstrukturellen und landwirtschaftlichen Belange bei planerischen und politischen Entscheidungen in Wermelskirchen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Schneider,

mit der Abnahme landwirtschaftlicher Flächen in Wermelskirchen geht auch ein Verlust vielfältiger flächengebundener ökologischer Funktionen und Nachteile für die Landwirteeinher. Landwirtschaftliche Flächen sichern unsere Ernährung durch direkte Erzeugung auf dem Acker oder durch Nutztierhaltung. 
Wer regionale Lebensmittel kaufen möchte, benötigt eine starke regionale Landwirtschaft.

Antrag:

Die FREIEN WÄHLER beantragen, dass intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen stärker als bisher gegenüber außerlandwirtschaftlichen Planungen abgesichert werden. 
Verwaltung und Politik anerkennen die Schutzbedürftigkeit dieser Flächen und deren vielfältiger Funktionen und beschränken die Inanspruchnahme auf ein zwingend notwendiges Maß bzw. sorgen durch Ausgleichsflächen für die betroffenen Landwirte dafür, dass deren Betriebe ungestört weiterlaufen können bzw. deren Existenz nicht durch Flächenmangel gefährdet werden.

Im Hinblick auf die natürlich weiterhin dringend gebotene Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen soll verstärkt auf Brachflächen und Baulücken gesetzt werden.

Begründung:

Die FREIEN WÄHLER wollen sicherstellen, dass landwirtschaftlich wertvolle und für die Existenz unserer heimischen Betriebe notwendige Flächen für landwirtschaftliche Zwecke dauerhaft gesichert werden. 
Gleichzeitig soll durch eine intelligente Planung die weitere städtebauliche Entwicklung nicht verhindert werden. 
Die Kommunikation mit den Bewirtschaftern der Flächen soll verbessert werden, dazu müssen sich Verwaltung, Politik und Landwirtschaft regelmäßig vor größeren Bauprojekten austauschen. 
Nur so können wir sicherstellen, dass realisierbare und zum betroffenen landwirtschaftlichen Betrieb passende Lösungen gefunden werden. Agrarstrukturelle Kriterien sollen fester Bestandteil unserer Bauplanung werden.

Foto: pixabay

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Wirtschaftsfaktor Tourismus

Anfrage zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Freizeit und Tourismus:

Wirtschaftsfaktor Tourismus

Sehr geehrter Herr Platt,

wir bitten in der nächsten Sitzung um Beantwortung folgender Fragen durch die Verwaltung:

Wie werden Möglichkeit der Wirtschaftsförderung durch Tourismus in Wermelskirchen wahrgenommen und umgesetzt?

Gibt es hierzu einen zwischen Wirtschaft, Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises, Naturarena, Kreis und Stadt bzw. weiteren „Playern“ abgestimmten Maßnahmenplan?

Falls ja, wie sieht dieser aus und gibt es hierzu Kennzahlen, die seine Umsetzung und Erfolg belegen?

Bild: pixabay

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Wegfall der Straßenbaubeiträge?!

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 27.11.2023 bzw. Haupt- und Finanzausschuss am 28.11.2023:
Wegfall der Straßenbaubeiträge

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Straßenbaubeiträge in NRW sind ab dem Jahr 2024 abgeschafft.

In der Berichterstattung wird jedoch immer wieder darauf hingewiesen, dass es auch Fälle geben kann, die noch bezahlen müssen, so Beiträge, die vor 2018 beschlossen wurden.

Auch wurde kolportiert, dass Straßen, deren Ausbau bereits in früheren Straßenausbauplänen, Haushalten und mittelfristigen Finanzplanungen wie auch Ausschussberatungen und Bürgerbeteiligungen thematisiert war, auch zukünftig beitragspflichtig bleiben würden.

Ich frage daher namens meiner Fraktion an, wie sich die Situation in Wermelskirchen darstellt, ob es vorgenannte Fälle auch in Wermelskirchen gibt und falls ja, welche das sind.

Mit freundlichen Grüßen   
Henning Rehse
(Fraktionsvorsitzender)                  

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Prüfauftrag zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der Ihnen vorliegende Antrag ist das Ergebnis einer Mensch-Maschine-Zusammenarbeit des Unterzeichners mit Künstlicher Intelligenz (KI). Vielen Dank an ChatGPT dafür, dass sie bei der Erstellung dieses Antrags mitgeschrieben hat (kursiv gedruckt). Das ist kein politischer Gag, sondern damit wollen wir herausstellen, wie weit die KI mittels Chatboots (technische Dialogsysteme) bereits heute ist. Plötzlich hat jeder Zugang zu einer leistungsfähigen KI. Was vor einem Jahr noch als ferne Zukunft aussah ist heute so normal wie google nutzen.

Prüfauftrag:

Die FREIEN WÄHLER stellen den vorliegenden Antrag zur Erörterung und Implementierung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) in verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung. Die fortschreitende Digitalisierung bietet Chancen zur Effizienzsteigerung, Verbesserung von Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie zur Förderung nachhaltiger und zukunftsorientierter Stadtentwicklung. Die Nutzung von KI kann dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen.
Die Verwaltung wird beauftragt einen Überblick über die Möglichkeiten des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der Stadtverwaltung zu geben und hierbei aufzuzeigen, wo beim täglichen Einsatz von KI ein wirtschaftlicher Einsatz (Kosten, Personaleinsatz) erfolgen kann und welche Ressourcen finanzieller und personeller Art hierfür zunächst bereitgestellt werden müssen.
Ferner gibt es einen Überblick über mögliche Fördermittel.

Begründung:

Ziel dieses Prüfauftrags ist es, die Potenziale, Chancen und Herausforderungen des Einsatzes von KI in verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung zu untersuchen. Wir möchten, dass die Verwaltung eine umfassende Analyse durchführt und Empfehlungen für mögliche Anwendungsfelder und Vorgehensweisen entwickelt.
Ziel unseres Prüfauftrags ist es nicht, eine ausschließlich theoretische Betrachtung der Potenziale künstlicher Intelligenz durch die Verwaltung vorzunehmen zu lassen. Die Untersuchung der Verwaltung soll sich auf das Mehrwerte generierende und tatsächlich Umsetzbare beziehen.

Die Rahmenbedingungen und das Umfeld in unserer Verwaltung sind recht einfach zu beschreiben: immer mehr Aufgaben treffen auf immer weniger Fachkräfte. Der anhaltenden Fachkräftemangel kann schlimmstenfalls dazu führen, dass die Verwaltung ihre Kernaufgaben nicht mehr vollständig erfüllen kann. Der Fachkräftemangel wird uns noch Jahre beschäftigen. Die zwei größten Reservoire an möglichen Fachkräften sind unsere Beschäftigten und unsere Kinder. Dementsprechend müssen Bildung und Weiterbildung ganz oben auf der Agenda stehen und Ausgaben dafür sind gut angelegtes Geld. Für die Anwendung von KI braucht es Wissen und Weiterbildung, auch innerhalb der Verwaltung.

Wir müssen dringend innovative Ideen entwickeln und gezielt dagegen vorgehen. Genau hier können mit der KI Lösungen aufgezeigt werden. Bei der rasanten Entwicklungsgeschwindigkeit von KI werden sich Fachkräfte in der Verwaltung sowie KI-Interessierte in den Fraktionen im Detail technischen, juristischen und organisationalen Fragestellungen für den KI Einsatz in der Verwaltung nähern müssen.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen     
gez. Jan Paas
(Sachkundiger Bürger)

Anlage:

Diese Anlage zeigt mit einem kleinen Ausschnitt auf, was KI in einer Stadtverwaltung heute bereits leistet oder leisten kann:

  • erste Kommunen setzen sogenannte Chatbots als automatisierte Service-Berater in den Bürgerbüros ein – 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche (z.B. nach Böblinger Vorbild,). Mit „Frag-den-Michel“ stellt die Freie und Hansestadt Hamburg einen Chatbot bereit, der Fragen zu städtischen Dienstleistungen beantwortet.
  • die Automatisierung von Antragsprozessen
  • die Automatisierung der Korrespondenzerfassung
  • die Vergabe von KiTa-Plätzen
  • die Beschleunigung von Antrags- und Genehmigungsverfahren im Bauwesen
  • ein personalisierter Förderassistent auf Basis von KI begleitet die oder den Antragsteller durch den kompletten Antragsprozess. Die Antragstellung wird zum Kinderspiel (intuitive Lösungen z.B. von ThinkOwl, fileee und PwC)
  • KI kann in Sekundenbruchteilen aus komplexen Datenstrukturen und Abläufen Erkenntnisse gewinnen, für die wir Menschen mit unseren traditionellen Methoden Stunden, Tage, Wochen benötigen. Organisatorische Fragestellungen spielen bei der Anwendung KI-basierter Systeme eine erhebliche Rolle – ganz besonders, wenn wir die Einsatzfelder der KI in der öffentlichen Verwaltung, im „Digitalen Staat“ betrachten.
  • KI erkennt Vorgangsnummern, extrahiert und validiert Personendaten, prüft vorliegende Vorgangs- und Personendaten auf im Kontext relevante Zusatzinformationen
  • KI-gesteuerte Übersetzungsprogramme im Ausländeramt
  • Antragsprozesse vereinfachen: nach der digitalen Einreichung können für Anträge für die spätere Verarbeitung komfortabel und schnell Dokumenten hochzuladen und „Cross-Checks“ – also die nachträgliche Prüfung korrespondierender Informationen aus anderen Quellen und Behörden – vorgenommen werden.
  • Effizienzgewinne im Verwaltungshandeln können durch die verbesserte Analyse von Daten, Dokumenten und Prozessen in Echtzeit erreicht werden.
  • Stadtentwicklung und Stadtplanung kann durch die automatisierte Durchforstung und Verschneidung von Datenbeständen sowie Mustererkennung in großen Datenmengen eine bessere Entscheidungsgrundlage erfahren
  • Ansinnen der Bürgerinnen und Bürger können durch eine KI-gestützte Strukturierung von Stellungnahmen besser berücksichtigt werden
  • Seit Juni 2020 steht in Hamburg Eltern der Service „Kinderleicht zum Kindergeld“ digital zur Verfügung. Mit diesem lassen sich mehrere verwaltungsübergreifende Dienstleistungen kombiniert ohne Behördengänge beantragen.
  • Stadtplaner nehmen KI und ChatGPT in ihre tägliche Arbeit auf
  • Da sich die KI ständig weiterentwickelt, macht es Sinn, wenn insbesondere kleinere Städte im Rahmen von interkommunaler Kooperation/Netzwerken/KI-Städte-Community die Implementierung der KI vorantreiben.
  • Die KI führt auch zu ganz neuen Fragen: z.B. wie gehen Lehrer an weiterführenden Schulen damit um, wenn immer mehr Schüler ihre Hausaufgaben durch ChatGPT erledigen lassen?

Foto: pixabay

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Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Optimierung der Badeaufsicht im Hallenbad

An den Vorsitzenden des Sportausschusses
Herrn Karl Heinz Wilke

über Frau Bürgermeisterin Marion Lück

Rathaus

Prüfauftrag zum Einsatz von KI (Künstliche Intelligenz) im Hallenbad/Hallenbadneubau

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

in verschiedenen Städten, wie zum Beispiel in Lippstadt oder Wiesbaden, unterstützt der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) bereits jetzt die Badeaufsicht. Was als Pilotprojekt in Lippstadt begann, ist nun offenbar bundesweit auf dem Vormarsch.

Durch den Personalmangel sind die Öffnungszeiten unseres Hallenbads regelmäßig verkürzt oder es gibt Hallenbadschließungen. Der Betrieb kann nur mit ausgeliehenen Badaufsichtskräften einigermaßen aufrechterhalten werden.
Insbesondere für den Neubau des Hallenbades müssen wir derartige Umstände möglichst ausschließen.

Prüfauftrag:

Die FREIEN WÄHLER bitten die Verwaltung, dem Sportausschuss die Möglichkeiten von KI für die Badeaufsicht vorzustellen und zu bewerten. Neben dem Plus an Sicherheit für die Badegäste interessiert und besonders, ob vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels mit Personaleinsparungen zu rechnen ist, bzw. ob bei Vorhandensein eines solchen Systems Arbeitskräfte mit geringerer Qualifikation eingesetzt werden können.
Ebenso gilt es die Kosten für den möglichen Einsatz von KI zu ermitteln.

Begründung:

Immer mehr Städte setzen auf eine Spezialsoftware. Durch hochauflösende Kameras wird das Schwimmbecken überwacht und das Badepersonal durch eine Vibration und einem lauten Piepen via Smartwatch gewarnt. Zeitgleich wird der exakte Standort der Gefahrenmeldung im Schwimmbecken markiert. Die Spezialsoftware berechnet die Lichtbrechung der Wasseroberfläche und kann somit das Schwimmbecken bis zum Boden überwachen. Die Künstliche Intelligenz wird das Badepersonal nicht gänzlich ersetzen können, leistet jedoch einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit aller Badegäste und für mehr Öffnungszeiten. Durch die Vogelperspektive wird ein sogenanntes „drittes Sehendes Auge“ in den Decken der Schwimmbäder installiert. Vor allem im Gedränge und in unscheinbaren Gefahrensituationen agiert das Warnsystem sofort. Je mehr Informationen die KI über Unfälle und Fehlalarme sammelt, desto besser wird die KI und sicherer der Badeaufenthalt. Die benötigte Software lässt sich auch datenschutzkonform etablieren.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
gez. Olaf Allendorf
(Sachkundige Bürger)    

Foto: FREIE WÄHLER

          

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Update: Freiwillige Leistungen Haushalt 2024ff

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrter Verwaltungsvorstand,
liebe Kollegen Fraktionsvorsitzende und Einzel-Ratsmitglieder,

wir blicken auf ein wunderschönes Jubiläumswochenende, dem großartige Veranstaltungen und ein würdiger Festakt, an dem ich leider aufgrund eines anderen Termins nicht teilnehmen konnte, seinen Stempel aufgedrückt haben, zurück.

Hierfür sei allen Veranstaltern, Mittuenden und Helfern gedankt!

Was ich an Reden und Beiträgen gehört und gelesen habe, kann ich nur unterstreichen – auch wenn es sich natürlich formal um die berühmt-berüchtigten Sonntagsreden gehandelt hat, aber die gehören halt dazu.

Ich möchte heute nochmal dafür werben, dass wir in dem Bereich, wo wir bestimmen und entscheiden können, wir den Sonntagsreden auch die Taten folgen lassen:

Ein unverzichtbarer Bestandteil besagter Reden ist der Hinweis und Dank auf und an das Ehrenamt.

In dem Zusammenhang möchte ich nochmal an meine beigefügten Ausführungen in der Ratssitzung am 15. Mai 2023 verweisen und nochmals an alle appellieren, die auf dem Tisch liegenden Vorschläge dem Grunde nach in den nächsten Monaten bis zur Verabschiedung des Haushalts und der mittelfristigen Finanzplanung zu bearbeiten und umzusetzen.

Ich bitte darum insbesondere die Verwaltung, die das Zahlenwerk, sprich den Haushaltsentwurf aufstellt und einbringt, selbstverständlich aber auch die Politik, die den Entwurf später berät, ggfls. ändert und letztendlich beschließt.

In und nach der Ratssitzung am 15. Mai wurden von vielen Fraktionen positive Zeichen zum Vorschlag der FREIEN WÄHLER ausgesandt. Wir würden uns freuen, wenn zum einen diese Signale bei der Verwaltung empfangen wurden und umgesetzt werden, zum anderen sich die Sender im Zuge der Beratung an diese Signale auch erinnern würden.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

Foto: Guido Radtke, Bergische Morgenpost

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Bannmeile für Cannabis-Verkaufsautomaten- und Cannabisshops?

Anfrage zur nächsten Sitzung des Rates am 19. Juni 2023 zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen:
Bannmeile für Cannabis-Verkaufsautomaten- und Cannabisshops etc. um Schulen, Kindergärten, öffentliche Spielplätze, Jugendfreizeitpark und religiöse Gebäude

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Lück,

trotz einer nicht ganz eindeutig geklärten Rechtslage schreitet die Aufstellung von Cannabis Verkaufsautomaten für „Nutzhanf“ (CBD-Produkte mit bis zu 0,2% THC) rasend schnell voran. Außerdem können die Automaten problemlos mit E-Zigaretten und Ähnlichem bestückt werden.

Die FREIEN WÄHLER Wermelskirchen sehen durch die Aufstellung von Cannabis-Verkaufsautomaten ein Gefährdungspotential vor allem für Kinder und Jugendliche.

Wir wollen verhindern, dass Cannabiskonsum jeglicher Art in unmittelbarer Nähe von unseren Schulen und anderen von Kindern- und Jugendlichen aufgesuchten Orten zur Mode wird.
CBD-Blüten lassen sich rein äußerlich nicht von verbotenen Hanfblüten unterscheiden.

Bei Spielhallen gibt es gerade aus Gründen der Suchtprävention und -bekämpfung genaue Vorgaben, wo diese Spielstätten errichtet werden dürfen.

Der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) hat sich im April 1997 verpflichtet, keine Zigarettenautomaten mehr im Umfeld von Schulen oder Jugendzentren anzubringen.

Vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung in Vorbereitung befindlichen Gesetzentwurfs zur Legalisierung von Cannabis drängt der Deutsche Philologenverband auf Schutzzonen von mindestens fünf Kilometern rund um Schulen und Kitas herum.

Wir fragen daher an:

  • Ist es rechtlich zulässig, eine „Bannmeile“ für Cannabis-Verkaufsautomaten um die oben genannten sensiblen Orte herum festzulegen?
    Welche Abstände sind angemessen?
  • Ist eine Forderung, dass Cannabis-Verkaufsautomaten auf Wermelskirchener Gebiet mit einer Technik ausgestattet werden müssen, die eine Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren verhindert, rechtlich zulässig?
  • Ist nach der geplanten Legalisierung von THC-Produkten die Einrichtung einer „Bannmeile“ für Verkaufshops, „Kifferclubs“ oder Genossenschaften um die oben genannten sensiblen Orte herum zulässig?
    Welche Abstände sind angemessen?

Wir FREIE WÄHLER warnen vor einer gesamtgesellschaftlichen Verharmlosung des Rauschmittels Cannabis.
Auch wenn der Automat legal ist und die Bundesregierung die Droge frei gibt, müssen wir versuchen, unsere Kinder und Jugendlichen so weit wie möglich davon fernzuhalten.

Foto: pexels

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