- FREIE WÄHLER - https://freie-waehler-wermelskirchen.de -

Anfragen Unterdenkmalschutzstellung Objekt Berliner Straße 17a / Taubengasse und Eifgen 3 (Schmiede)

Pressemitteilung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

vielen Dank für den Versuch der Beantwortung meiner beiden Anfragen.

Ich stelle fest, dass zwar kaum eine meiner Fragen beantwortet wurde, möchte die Angelegenheit allerdings mit nachfolgenden Feststellungen auch auf sich bewenden lassen:

1. Der „Spuk“ um eine mögliche Unterdenkmalschutzstellung des Hauses Berliner Straße 17a ist nunmehr beendet und die demokratisch legitimierten Gremien können wieder frei entscheiden, wie mit dem Objekt umgegangen wird.

2. Die Fragen nach zeitlichen Abläufen, warum in dieser Angelegenheit jahrzehntelang in Sachen Denkmalschutz seitens der Verwaltung nichts passierte, nach Eingang eines Antrags der Grünen jedoch binnen einer Woche gehandelt wurde, kann bzw. will die Verwaltung nicht beantworten.

3. Ebenso können seitens der Verwaltung die Diskrepanzen zwischen Verhaltungshandeln und Aussagen hierzu in den Ausschüssen nicht geklärt werden.

4. Das 6-seitige Schreiben der Verwaltung vom 18.12.2015 in dieser Sache hat in Anbetracht des am 15.12.2015 eingegangenen Schreibens des LVR vom 08.12.2015 und dessen Inhalt nur protokollarischen Charakter.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender WNK UWG –

 

Antwort der Verwaltung auf u.a. Anfragen vom 23.12.2015 und 04.01.2016 [1]

Antwort LVR vom 08.12.2015 [2]

 

____________________________________________________________________________________

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus-

 

04. Januar 2016

Prüfung Denkmalschutz Objekt Taubengasse Wermelskirchen, hier:
Stellungnahme des LVR

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Dr. Prusa,

in Anbetracht des Artikels in der Bergischen Morgenpost vom 04.01.2016 http://www.rp-online.de/app/1.5665588 [3] sowie im Nachgang zu den bereits gestellten Anfragen möchte ich noch folgende Fragen stellen:

1. Warum befand sich bei der von mir am 14.12.2015 vorgenommenen Akteneinsicht in dieser Sache das im beigefügten „Antwortbrief“ des LVR an die Stadt Wermelskirchen erwähnte Schreiben vom 08.12.2015, das die Denkmalwürdigkeit für das Objekt negiert, nicht in der Akte?

2. Wieso findet sich in der Antwort der Verwaltung vom 18.12.2015 kein Hinweis auf vorgenanntes Schreiben, das den ganzen leidigen und peinlichen Vorgang beendet?

Bitte lassen Sie den Fraktionen o.a. Schreiben des LVR vom 08.12.2015 mit darauf sichtbarem Eingangsstempel zukommen.

 

PDF Download [4]

____________________________________________________________________________________

Antwortbrief LVR [5]

Anlagen zum Antwortbrief LVR [6]

____________________________________________________________________________________

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus-

 

23. Dezember 2015


Anfrage betreffs Unterdenkmalschutzstellung städtischer Liegenschaften im Allgemeinen sowie des Hauses („Schatzes“) Berliner Straße 17a im Besonderen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

für die umfangreiche Beantwortung meiner Anfrage vom 15.12.2015 bedanke ich mich zunächst ganz herzlich.

 

Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass die Beantwortung meiner Frage, welche weiteren städtischen Liegenschaften sich derzeit in einem weiteren (vorläufigen) Verfahren zur Unterdenkmalschutzstellung befinden, sprich ebenfalls die Chance haben „Schätze“ zu werden, nicht beantwortet wurde.
Ich stelle diese Frage somit erneut.

 

Des Weiteren lösen Ihre Antworten weitere Nachfragen aus:

1. Besagtes Objekt befindet sich in einem Gebiet, das bereits seit 4 Jahrzehnten Teil städtischer Planungen ist:
In Stichworten sei nur an das erste Sanierungsgebiet Innenstadt in den 70-er Jahren, den damit zusammenhängenden aus den siebziger Jahren stammenden und am 30.08.1983 vom OVG Münster aufgehobenen B-Plan „Innenstadt“, den sich anschließenden B-Plan Nr. 23 – Innenstadt – Teil A sowie die „Aussiedlung“ der ursprünglichen Bewohner des Hauses wie auch später dort untergebrachter Obdachloser wegen des mehrfach unmittelbar bevorstehenden Abrisses erinnert.
Stets wies die städtische Planung auf dieser Fläche Parkmöglichkeiten aus und immer war während besagter 4 Jahrzehnte das Objekt zum Abriss vorgesehen.
Wie ist es nun erklärlich, dass gerade jetzt – nach über 4 Jahrzehnten – die Verwaltung das Objekt als „Schatz“ erkennt und tätig wird – und dies nach intensiver Korrespondenz mit der Fraktion der Grünen und binnen weniger als einer Woche nach Vorliegen eines Antrags dieser Fraktion in dieser Sache?

2. Richtig ist, dass ich mich im Jahre 2013 um die Möglichkeit einer kostengünstigen „Entsorgung“ des Hauses ins Freilichtmuseum Lindlar gekümmert habe.
Wie ist es nun erklärlich, dass die erwähnten Vorgänge des Sommers 2013 um dieses Objekt zwei Jahre nicht zu Verwaltungshandeln geführt haben, die Verwaltung das Objekt jetzt jedoch als „Schatz“ erkennt und tätig wird – und dies nach intensiver Korrespondenz mit der Fraktion der Grünen und binnen weniger als einer Woche nach Vorliegen eines Antrags dieser Fraktion?

3. Wenn wie ausgeführt die Eintragung solcher Objekte in die Denkmalliste ein Muss ist, wieso ist die Verwaltung dahin gehend nicht schon Jahrzehnte tätig geworden?

4. Wenn wie in der Antwort ausgeführt, „ein Freilichtmuseum Interesse an einem Fachwerkgebäude zeigt, die Denkmalbehörde von Amts wegen ermitteln muss, ob es sich um ein Denkmal im Sinne des Denkmalschutzes handelt“, wieso hat die Verwaltung dies in den vergangenen zwei Jahren nicht getan?

5. Wie ist es erklärlich, dass der zuständige Dezernent, der nachweislich seit den 24.08.2015, 12.14 Uhr per Mail Kenntnis von der Korrespondenz zwischen Stadt und Landschaftsverband hatte, auf ausdrückliche Nachfragen in der Sitzung des StuV vom 14.09.2015 eine nicht zutreffende Antwort gab, in der Sitzung des StuV am 30.11.2015 anders als zuvor protokolliert die Zuständigkeiten nicht darstellte und in der HuF-Sitzung vom 07.12.2015 erneut trotz dezidierter Fragen keine zutreffenden und vollständigen Antworten gab?

6. Sollte es zu einer Unterschutzstellung kommen stellen sich folgende Fragen:
a) Wie viel öffentliche Mittel – sprich Steuergelder –  müssten in das Objekt einmalig bzw. laufend gesteckt werden, um den Anforderungen des Denkmalschutzes an Substanzerhalt und Pflege gerecht zu werden?
b) Welche Nutzung kann sich die Verwaltung für das Objekt vorstellen?
c) Welche einmaligen Kosten sind für die Herrichtung des Objektes für eine solche Nutzung zu veranschlagen?
d) Welche laufenden Kosten sind für eine solche Nutzung zu veranschlagen?
e) Wo werden Stellplätze für welche Nutzung auch immer nachgewiesen?

f) In Ihrer Antwort ist zu lesen: „Die Stadt Wermelskirchen hat bei der Unterschutzstellung eines Objektes durch die Gesetzeslage keine Folgekosten oder sonstige entstehende Kosten zur Bewertung in das Verfahren einfließen zu lassen.“
Schön dass dies so die Gesetzeslage hergibt, nur zahlt diese Gesetzeslage die anfallenden Kosten leider nicht!
– Wie gedenkt die Verwaltung in Anbetracht des HSK die Mittel für die anfallenden Kosten aufzubringen?
– Aus welchen Haushaltspositionen sollen die benötigten Mittel kompensiert werden?

PDF-Download [7]

____________________________________________________________________________________

Antwort der Verwaltung vom 18.12.2015 auf u.a. Anfrage vom 15.12.2015 [8]

____________________________________________________________________________________

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

für die Akteneinsicht, die mir gestern gewährt wurde, möchte ich mich zunächst bedanken.

 

Die Akteneinsicht ergab folgenden Ablauf:

 

Ich frage nunmehr an:

1. Wer hat die städtische Mitarbeiterin autorisiert bzw. angewiesen, in dieser Art und Weise tätig zu werden?
2. Ist es üblich, dass die Verwaltung binnen einer Woche nach Eingang einem Antrag einer Fraktion, der bis heute keine Beschlussfassung in irgendeinem Ausschuss erfahren hat –  quasi in  vorauseilendem Gehorsam folgend, entspricht?
3. Inwiefern ist es üblich, dass weniger als 24 Stunden, bevor der Verwaltungsvorstand sich mit dem Thema beschäftigt, seitens nachgeordneter Mitarbeiter Fakten geschaffen werden?
4. Wer hat die Mitarbeiterin autorisiert bzw. angewiesen beim Objekt Eifgen 3 ebenfalls aktiv zu werden?
5. Ist der Mitarbeiterin eigentlich bekannt und bewusst, dass sie politische Beschlüsse betreffs des Verkaufes des Hauses Berliner Straße 17a missachtet und konterkariert?
6. Ist der Mitarbeiterin bewusst, dass sie mit ihrem Handeln in beiden Fällen Schaden für die Stadt in sechsstelliger Höhe verursacht indem sie den Verkauf der Objekte faktisch unmöglich macht?
7. Ist der Mitarbeiterin bewusst, dass sie durch ihr Handeln in beiden Fällen möglicherweise für die Stadt zukünftige Sanierungs- und Unterhaltungskosten in sechs- bis siebenstelliger Höhe verursacht?
8. Werden solche Aktivitäten nicht in das strategische Gesamthandeln der Verwaltung eingebettet sondern stattdessen einem von allen anderen Aspekten losgelösten „Eigenleben“ überlassen?

Die Anfrage, welche weiteren städtischen Liegenschaften sich derzeit in einem (vorläufigen) Verfahren zur Unterdenkmalschutzstellung befinden, halte ich aufrecht.

 

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

 

PDF-Download [9]

__________________________________________________________________________________

Chronologie Taubengasse [10]