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Geschwindigkeitsbeschränkung eines Teilbereichs der L 409 (1)

Antrag zur nächsten Sitzung des StuVU:
Mehr Sicherheit und Lebensqualität für die Anwohner im Neuenweg, Wickhausen sowie für motorisierte und nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer, hier:
Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung eines Teilbereichs der L 409

Sehr geehrter Herr Burghoff,

sehr viele Anwohner in den o.g. Wohngebieten machen sich große Sorgen um ihre Sicherheit und Gesundheit. Dabei stellen nicht die verkehrsberuhigten Wohnstraßen das Problem dar, vielmehr ist es die Anbindung und direkte Nähe zur L 409. Zwischen Dhünn und dem Kreisverkehr in Habenichts gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung, 100 km/h dürfen gefahren werden und werden in Teilbereichen auch deutlich überschritten.

Die Demografische Entwicklung sagt für die nahe Zukunft deutlich mehr Senioren voraus, welche sich motorisiert oder als Fußgänger im Verkehr bewegen. Dieser Entwicklung muss eine vorausschauende Verkehrspolitik Rechnung tragen.

Es gibt zahlreiche Gefahrenstellen, nachfolgende Aufzählung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Kreuzung Neuenweg – Alte Straße – L 409: Fahrzeuge aus Richtung Habenichts kommend können erst sehr spät erkannt werden. Hier kreuzt der Schulweg die L 409!
  • Einfahrt zum Gewerbegebiet „Schöpp“: die Einfahrt liegt in der Kurve, Fahrzeuge aus Richtung Dhünn kommend werden erst sehr spät wahrgenommen.
  • „S-Kurve“: im Bereich dieser Kurve kommt es immer wieder zu Unfällen. Eine entsprechende Anfrage bei der Polizei wird das untermauern.
  • Einfahrt Wickhausen 100: die Einfahrt liegt in einer Kurve, Fahrzeuge aus beiden Fahrtrichtungen tauchen „plötzlich“ auf, der Schulweg für die dort wohnenden Kinder verläuft über die Fahrbahn der L 409, es gibt keinen Weg oder Trampelpfad entlang der Straße.
  • Einfahrt Wickhausen „Mitte“: nicht ausreichendes Sichtfeld Richtung Dhünn, ausgangs der Doppelkurve beschleunigen die Verkehrsteilnehmer und fahren im Bereich der Einfahrt in beide Fahrtrichtungen in aller Regel mit einer hohen Geschwindigkeit.
  • Obere Einfahrt Wickhausen: Abbieger aus Wickhausen sind mit ihren Fahrzeugen schräg aufgestellt was zunächst eine schlechte Sicht auf die L 409 bedeutet, dieses wird durch die Straßenbäume in Richtung Kreisverkehr nochmals verschlechtert. Wenn das Straßenbegleitgrün nicht kurz gehalten wird (was oftmals der Fall ist), muss sich der Abbieger aus Wickhausen in die L 409 „reintasten“. In diesem Bereich werden ebenfalls hohe Geschwindigkeiten auf der L 409 gefahren.
  • Fuß-Radweg: es gibt keinen Fuß- Radweg von Wickhausen nach Dhünn. Bei trockenem Wetter können die Wickhausener zwar den Waldweg benutzen, für Senioren, Kinder und Radfahrer ist der aber nur bedingt geeignet. Bei feuchter Witterung, also besonders im Herbst und Winter, bleibt nur die Möglichkeit über die Fahrbahn der L 409 zu laufen/fahren.
  • Gefahrenquelle Lärm: alle Anwohner in direkter Linie zur L 409 sind besonders in den Monaten von März bis Oktober mit Lärm von den zahlreichen Motorradfahrern und „Möchtegern-Schumis“ konfrontiert. Zwar verhält sich ein Großteil der Motorradfahrer vernünftig, doch die wenigen „Krachmacher“ mit ihren Beschleunigungsrennen bedeuten in ihrer Summe so viele, dass eine Benutzung von Gärten und Terrassen an schönen Tagen und ohne Lärm nahezu unmöglich ist. Schallschutz ist in den genannten Bereichen nicht vorhanden.

Aus Sicht der WNK UWG sollte diese Aufzählung in Verbindung mit dem realen Verkehrsaufkommen schon ausreichen, um als verkehrsregelnde Maßnahme eine Anordnung von Tempo 50 vorzunehmen. Und genau mit einem solchen Tempolimit sehen die Anwohner der genannten Wohngebiete ihre Sicherheit, Gesundheit und Lebensqualität gewahrt.

Die WNK UWG beantragt daher: Der StuV beauftragt den Bürgermeister, Gespräche mit dem Straßenbaulastträger dahingehend aufzunehmen, dass in den genannten Gefahrenbereichen bzw. zwischen dem Ortsausgang Dhünn und dem Kreisverkehr in Habenichts eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 Km/h angeordnet und auch überwacht wird.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag um damit der Forderung der Anwohner gerecht zu werden.

 

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