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Anfrage Notfallpläne

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik

-Rathaus-

 

Anfrage: Notfallpläne

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die jüngste Verkeimung des Trinkwassers mit Kolibakterien in weiten Teilen unserer Nachbargemeinde Kürten, der „katastrophale“ Ablauf des Geschehens dort in Verbindung mit der berechtigten Sorge zahlreicher unserer Bürger, „ob so etwas auch hier bei uns geschehen kann“ geben Anlass zur Frage, wie es in Wermelskirchen bei Notfallsituationen zugeht.

Zum Begründung unserer Frage hier eine kurze Chronologie:
Am Freitag, 11. Juli um 14.30 Uhr, wurde im Labor des Gemeindewasserwerks eine Verkeimung einer Tags zuvor entnommenen Trinkwasserprobe mit Kolibakterien festgestellt.
Um 17.27 Uhr wurden E-Mails an einen Mitarbeiter beim Kreisgesundheitsamt sowie dem Bürgermeister versendet, nachdem es zuvor mehrere erfolglose Versuche gab, die entsprechenden Herren telefonisch zu erreichen. Beide befanden sich jedoch in ihrem Wochenende, die ständig erreichbare Leitstelle beim Kreis wurde nicht kontaktiert.
Erst am Montag, 14 Juli erfährt das Kreisgesundheitsamt sowie der Bürgermeister von der Situation, die Öffentlichkeit wird ab 15.40 Uhr mit einer Warnung zum Abkochen des Trinkwassers auf der Internetseite der Gemeinde informiert.
Warnungen seitens der Verwaltung an die Kitas blieben gänzlich aus.
Die Frage, in wie weit die Betroffenen für ihre Aufwendungen Schadenersatzansprüche bei der Gemeinde Kürten anmelden können, kann dort bis heute nicht beantwortet werden.

Vor diesem Hintergrund fragt die WNKUWG an:

  • Für welche Schadensereignisse gibt es Notfallpläne in Wermelskirchen?
  • Ist sicher gestellt, das bei einem Notfall in der Verwaltung zu jeder Uhrzeit ein Mitarbeiter alarmiert wird und auf den „Alarmknopf“ drücken kann?
  • Sind alle Abläufe und Warnungen konsequent durchdacht und werden sie regelmäßig geprobt?
  • Werden die städtischen Notfallpläne regelmäßig fortgeschrieben bzw. auf ihre Aktualität hin überprüft?
  • Ist sicher gestellt, dass bei einem Notfall mindestens eine Person der Verwaltungsspitze ständig erreichbar ist?
  • Werden die Abläufe/Anrufe/Warnungen/etc. bei einem Notfall minutengenau festgehalten (Chronologie) um eine mögliche Schuldfrage bei Versäumnissen im nach hinein klären zu können?
  • Ist vorsorglich – zur schnellen und unbürokratischen Klärung – zusammen mit dem Gemeindeversicherungsverband geklärt worden, wofür Schadenersatzansprüche (Wiedergutmachung?) von unseren Bürgern/Firmen/Einrichtungen angemeldet werden können?

Mit Sicherheit ist die Gemeinde Kürten davon ausgegangen, optimale Notfallpläne zu haben.  Das Geschehen dort zeigt aber, dass ein ständiger kritischer Blick auf die eigenen Notfallpläne nicht verkehrt sein kann.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
Mitglied des Rates

 

Bericht WGA

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