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Anfragen gem. Vereinbarung im Ältestenrat am 19.12.2011, hier: Legitimation für gegenläufigen Radverkehr in der Telegrafenstraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit frage ich offiziell an, auf Basis welcher Legitimation sprich welcher Beschlüsse der gegenläufige Radverkehr in der Telegrafenstraße seit Juni 2012, dem Zeitpunkt, wo die Versuchsphase abgelaufen war, überhaupt aufrecht gehalten wird?
Wer hat wann wo beschlossen und den Bürgermeister beauftragt, den Versuch fortzuführen bzw. ihn in eine Dauerlösung zu überführen?

Der Grundsatzbeschluss für das Verkehrskonzept Innenstadt vom 31.03.2003 beinhaltet die Öffnung der Einbahnstraßen im Innenstadtdreieck als Soll- nicht als Mussvorschrift.

Der Ausbaubeschluss für die Telegrafenstraße von 2006 schließt ausdrücklich und begründet den gegenläufigen Radverkehr aus. Dieser Beschluss wurde niemals beanstandet.

Ein Antrag der Grünen auf Öffnung der Telegrafenstraße für den gegenläufigen Radverkehr wird 2009 untermauert von Expertenwissen (Verkehrsbesprechung 16.02.2009) selbst von der Verwaltung abgelehnt.

Am 21.03.2011 hat der StUV unter TOP 4 folgendes beschlossen: „Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt die Bürgeranregung (mit 4 Gegenstimmen der CDU Fraktion) an und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob der Fahrradverkehr und Fußgängerverkehr gegen die Einbahnrichtung in der Telegrafenstraße zunächst für ein Jahr auf Probe zugelassen werden kann.“
Am 11.04.2011 hat der StUV unter TOP 12 folgendes beschlossen, bestätigt durch den HuF am 16.05.2011: „Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt den Sachverhalt zum Thema „Änderung Radverkehrs in der Telegrafenstraße“ zur Kenntnis und beschließt (mit 4 Gegenstimmen der CDU Fraktion), den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße auf der Telegrafenstraße zuzulassen. Nach einer Versuchsphase von einem Jahr wird die Verwaltung die Erfahrungen/Ergebnisse im Fachausschuss vorstellen.“
In der Vorlage RAT/2449/2012 für die Sitzung des StUV am 11.03.2013 spricht die Verwaltung selbst auf Seite 2, 2. Abs. von „einer einjährigen Versuchsphase“.

Die Unfallkommission selbst hat 2013 festgestellt, dass die jetzige Situation in der Telegrafenstraße die Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Woraus leitet der Bürgermeister in Anbetracht aller vorgenannten Punkte die für ihn offenbar zwingende Verpflichtung bzw. den Zwang für Rat und Ausschuss ab, alternativlos beschließen zu müssen, in der Telegrafenstraße gegenläufigen Radverkehr zu gestatten?
Warum hebt der Bürgermeister in Anbetracht der vorgenannten Beschluss-, Fakten und Sicherheitslage den gegenläufigen Radverkehr auf der Telegrafenstraße nicht auf?

Mit freundlichen Grüßen
 
Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –