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Windkraft in Wermelskirchen

An den
Vorsitzenden des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Herrn Friedel Burghoff
über den Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik

-Rathaus-

 

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 11. März 2013, hier:
Bezugnahme auf die Drucksache RAT/2447/2012

 

Sehr geehrter Herr Burghoff,

die WNKUWG möchte eine öffentliche Diskussion über die regionale Ener-giewende einleiten.

Fukushima änderte alles, unsere Atomkraftwerke werden nun geordnet, wenn auch ohne Beteiligung der Bürger an der Entscheidung, kostenträchtig in den Ruhestand geschickt.

Die Energiewende ist eine deutschlandweite Aufgabe, der RBK und damit auch Wermelskirchen müssen ihren Anteil daran leisten.

Mit der Schaffung einer regionalen Energieerzeugung wird ein Stück Unabhängigkeit von den „4 großen“ Stromversorgern realisiert.

Ohne einen deutlichen und effizienten Ausbau der Windenergie werden die Klimaschutzziele von Bund, Land und Kreis nicht erreicht werden.
Die Windenergie ist eine der tragenden Säulen der Erneuerbaren Energien (EE).
Die aktuelle Gestaltung der EEG Umlage sowie der notwendige Bau von Überlandleitungen führte jüngst zu deutlichen Strompreiserhöhungen, langfristig sind die EE jedoch für eine gesicherte und bezahlbare Stromversorgung unverzichtbar.

Die WNK UWG steht für eine raum-, landschafts- und ortsbild-verträgliche geordnete Konzentration und Bündelung von Windkraftanlagen (WEA).
Wir möchten eine Verspargelung unserer Landschaft durch den ungeordneten Bau vieler Einzelanlagen verhindern.
Der Bau von WEA im Außenbereich ist privilegiert, d.h. Bauanträge für Einzelanlagen lassen sich nur schwer verhindern.
Damit nicht jede Freifläche auf unseren Höhenlagen mit einer WEA überplant wird, sprechen wir uns für die Einrichtung von Windkraftkonzentrationszonen(entspr. LEP Ziele D.II.2.1 und D.II.2.4, § 35 Abs.3 Satz 3 BauGB, Erlass für die Planung und Genehmigung von WEA vom 11.07.2011 – Windenergie Erlass, u.a.) aus.
Nur so können  wir das Gewicht eines öffentlichen Belanges schaffen mit dem sich Einzelanlagen i.d.R. verhindern lassen.

Der RBK hat mit dem integrierten Klimaschutzkonzept einen belastbaren Grundstein für die regionale Energiewende gelegt.
Die Potentialstudie Windkraft sowie der Energieatlas der Landes NRW ha-ben weitere Datengrundlagen geschaffen. Im Bergischen stellt sich die Windhöffigkeit so dar, dass die Nutzung der Windkraft bei Auswahl von Anlagen mit passender Leistungskurve wirtschaftlich erfolgen kann.

Die WNK UWG fragt daher an:
• Welche Standorte im Stadtgebiet eignen sich für die Einrichtung von Windparks (ab 2 Anlagen) mit Anlagen ab der 3MW Klasse (ab 130 m Nabenhöhe)?
• Gibt es gemeinsam mit dem Kreis und/oder Nachbarkommunen wie Solingen, Remscheid etc. bzw. der BEW Überlegungen und Untersuchungen welche grenzüberschreitenden gemeinsam Flächen entwickelt und genutzt werden könnten?
• Gibt es in der Verwaltung bereits Vorbereitungen für eine Änderung des Flächennutzungsplans (sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie)?
• Gibt es für Wermelskirchen Sinn sich im Verbund „Bergwind“ zu engagieren?
• Wie kann eine Beteiligung unserer Bürger „von Anfang an“ umgesetzt werden?
• Gibt es Überlegungen, die Energiewende hinsichtlich der Betreiberform genossenschaftlich zu organisieren?

Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen                     

gez. Jan Paas
(Mitglied des Rates)

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