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Müll, Unkraut, Laub, Schnee – Durchsetzung des Ortsrecht der Stadt Wermelskirchen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Herren Beigeordnete,

eingangs möchte ich ausdrücklich betonen, dass ich diese Anfrage NICHT als Kritik an der Verwaltung und ihren Mitarbeitern verstanden wissen möchte, sondern mit ihr den Einstieg in ein Thema wagen möchte, dass uns alle in Anbetracht des Erscheinungsbildes unserer Stadt in nächster Zeit beschäftigen muss und wird.

Ganzjährig und unabhängig von der Vegetationsperiode herumliegender Müll auf Flächen und in direkt an der Straße gelegenen privaten Hauseingängen wie z.B. in der Berliner Straße, Unkraut im Frühling und Sommer, Laub im Herbst sowie Schnee und Eis im Winter sind lediglich unterschiedliche Seiten ein und derselben Medaille: das Gefühl für und Interesse an einem sauberen und gepflegten Stadtbild ist offenbar in den Köpfen vieler Mitbürger aber auch Verwaltungsmitarbeiter nicht mehr vorhanden; und dies obwohl das derzeitige Stadtbild in Anbetracht der Regelungen im städtischen Ortsrecht überhaupt nicht vorkommen könnte.

Hinzu kommt sicherlich, dass der Verwaltung derzeit die personellen und finanziellen Ressourcen wie auch Konzepte fehlen, um durch Befolgung des eigenen Ortsrechts bei den durchzuführenden Maßnahmen beispielhaft voran zu gehen.

Sicherlich darf in diesem Zusammenhang jedoch auch der Aspekt der Vorsorge und Kontrolle nicht außer acht gelassen werden:
Wer kümmert sich letztendlich um die Durchsetzung des Ortsrechts, sprich um die „netten“ Mitbürger, die die Umwelt verschmutzen und auf ihren eigenen Flächen den Pflege- und Reinigungspflichten nicht nachkommen?

Sind Müll und Unkraut zunächst einmal lediglich für das Erscheinungsbild der Stadt relevant, kommen hinsichtlich der Nichtbeseitigung von Laub, Schnee und Eis Aspekte der Verkehrssicherungspflicht und damit auch Haftungsfragen im Schadensfall hinzu.

In der örtlichen Presse vom Samstag fand sich ein Bericht über die Balkan-Trasse, der diese Thematik ebenfalls beinhaltet: Ausführlich wurde völlig zu Recht das Augenmerk darauf gerichtet, was Hunde und ihre Besitzer nunmehr beachten müssen. Das ist Einiges, ist die Trasse jetzt als Gemeindestraße gewidmet.
Beschaulicher geht es dann schon zu, wenn es um Fragen des von der Stadt zu erbringenden Kehr- und Winterdienstes geht:
Dass man per Schild Flächen aus dem Winterdienst herausnehmen kann, ist hinlänglich bekannt und an vielen Stellen in Wermelskirchen seit Jahren so ausgeschildert und unproblematisch.
Interessanter ist da hingegen das Thema des Kehrdienstes. In diesem Zusammenhang richte ich folgende Fragen an die Verwaltung:
1. Wie ist es möglich, dass binnen 4 Wochen zwei Mitarbeiter der Verwaltung völlig unterschiedliche Aussagen zu dem Thema machen?
2. Welche Aussage ist nunmehr zutreffend?
3. Wie verhält es sich hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht, wenn unabhängig davon, ob achtmal oder keinmal das Laub entfernt bzw. die Trasse überhaupt gereinigt wird, bedingt durch die glitschige Laubschicht oder andere Verschmutzungen oder auch herunterfallende morsche Äste es zu Unfällen und damit verbundenen Schäden kommt?
4. Besteht für den Privatbürger auch die Möglichkeit, die Laubentfernung auf dem vor seinem Anwesen verlaufenden Bürgersteig einzustellen und mit dem Hinweis, die Benutzung sei auf eigene Gefahr, das Benutzungsrisiko auf den Passanten zu übertragen?

Insgesamt habe ich zum Thema abschließend noch folgende generelle Frage:
Welches Konzept verfolgt die Verwaltung insgesamt, um der Stadt wieder ein ansehnliches Erscheinungsbild zu verschaffen und die Einhaltung des Ortsrechts im Bezug auf Sauberkeit, Ordnung, Reinigungspflichten durchzusetzen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender WNK UWG –
– Mitglied im AK Saubere Stadt –