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Mobilfunkkonzept

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Burghoff,

wir bitten Sie, folgenden Antrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, WNK UWG, BüFo und FDP in der nächsten Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung-und Verkehr-Umwelt auf die Tagesordnung zu setzen:
Die Verwaltung der Stadt Wermelskirchen wird beauftragt, ein vorsorgeorientiertes Standortkonzept zur Errichtung von Mobilfunkmasten zu entwickeln.

Begründung:
Die Errichtung des provisorischen Mobilfunkmastes an der Mehrzweckhalle in Dabringhausen hat zu großen Irritationen in der Bevölkerung und damit einhergehend zu der Ablehnung der Errichtung eines dauerhaften Mastes an diesem Standort geführt. Um eine möglichst konzeptionell durchdachte Situation für die Standorte von Mobilfunkmasten in Wermelskirchen zu erreichen, soll eine Regelung erfolgen. Eine solche Regelung anzustreben empfiehlt auch der Städte- und Gemeindebund NRW in einer Mitteilung vom 17.12.2009.

Ziele eines solchen Konzeptes sind
– die flächendeckende Versorgung sicher zu stellen,
– Alternativstandorte für Masten aufzuzeigen,
– die städtebauliche Verträglichkeit zu gewährleisten,
– die gesundheitliche Beeinträchtigung möglichst gering zu halten und
– die Öffentlichkeit rechtzeitig herzustellen

 „Mastenminimierung bedeutet Immissionsminimierung“
… Durch nur ein Mastbauwerk können Überschneidungen von Mobilfunkstrahlen verhindert werden und damit können Immissionen minimiert werden. Damit ist eine weitere beliebte Argumentation der Mobilfunkbetreiber widerlegt, wonach bei einer höheren Anzahl von Funkmasten und Anlagen zwangsläufig eine geringe Belastung der Bevölkerung zu erwarten ist.“  Genehmigungspflichtige Masten (über 10 m) liegen in der Gestaltungsmöglichkeit der Kommune und verhindern einen Wildwuchs von Antennenanlagen.

Strahlungsminimierung für sensible Bereiche
Bei der Standortauswahl muss darauf geachtet werden, dass sensible Bereiche (Schule, Kindergarten, Altenheim) besonders vor Immissionen geschützt werden. Es soll untersucht werden, mit welchen Summenimmissionswerten zukünftig in diesen Bereichen zu rechnen sein wird.

Städtebauliche Belange bei der Standortwahl berücksichtigen
Befindet sich ein Maststandort in unmittelbarer Nähe zu einem Baudenkmal oder einem Naturdenkmal oder auf einem Höhenzug, wird er von weitem einsehbar sein und ein historisches Stadtbild kann empfindlich gestört werden. Möglicherweise ist das auch in Dabringhausen der Fall. Diese Kriterien müssen bei der Beurteilung und Abwägung von Alternativstandorten Berücksichtigung finden. 
Im Sinne der Transparenz von politischen Entscheidungen und der Nutzung des Sachverstands der Bürger dürfen Bürgerinitiativen bei der Erstellung eines Konzepts nicht übergangen werden.
Der Aufgabenbereich der Stadtverwaltung wird sich hiermit erweitern, da ein Mitarbeiter dafür fachliche Weiterbildung benötigt und den gesamten Prozess begleiten muss. Es ist zusätzlich damit zu rechnen, dass für die Aufstellung des Konzeptes externe Unterstützung eingeholt werden muss. Die dafür notwendigen Kosten bitten wir trotz der schwierigen Haushaltlage darzustellen und ggf. bereitzustellen, da es sich hier um eine Vorsorgemaßnahme handelt, die den Bürger schützt bzw. eine willkürliche Verbreitung von Masten und Antennen verhindern kann.

Wir bitten außerdem der Empfehlung des Städte und Gemeindebundes NRW mit Schreiben vom 17.12.2009 zur Aufstellung eines Mobilfunkkonzeptes zu folgen und  die Erfahrungen des Mobilfunkkonzeptes Attendorn zu nutzen: www.attendorn.de/mobilfunkattendorn [1]

Zitate und die folgenden zwei Anmerkungen sinngemäß aus:
http://www.asamnet.de/~oedpkvas/Aktionen/Mobilfunk/Vilseck/mobilfunkvilseckmobilfunkkonzept.htm [2]

 

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