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Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für Obdachlose sowie Erstellung eines Betreuungskonzepts für Obdachlose und temporär Wohnungslose

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek
– Rathaus –

Antrag zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion, hier:
Schaffung von zusätzlichem Wohnraum (bei Fortführung der Einrichtung in Kenkhausen) für Obdachlose sowie Erstellung eines Betreuungskonzepts für Obdachlose und temporär Wohnungslose

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

die Besichtigung der Obdachlosenunterkunft Kenkhausen durch die Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Inklusion hat uns als WNK UWG Fraktion Freie Wähler gezeigt, dass die Verwaltung alles Erdenkliche veranlasst, den obdachlosen Menschen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen.
Deutlich wurde bei dem Besuch jedoch auch, dass die Einrichtung an ihre Kapazitätsgrenze stößt und bauliche Mängel, die die Stadt nicht zu vertreten hat, eine weitere Folge sind. Weiter ist leider davon auszugehen, dass sich die Fallzahlen erhöhen werden, da die Situation auf dem heimischen und großstädtischen Wohnungsmarkt (z. B. Köln, Leverkusen) sehr angespannt ist.
Gerade letztere Entwicklung werde zu einem erhöhten Zuzug ins Umland, also auch nach Wermelskirchen, führen.

Wir stellen daher den Antrag, dass die Stadt dringlichst weitere Plätze in einem zusätzlichen Gebäude schafft. Vom Aufbau her favorisiert die WNK UWG eine Ein-Zimmer-Belegung (grds. Modell Kenkhausen).

Eine Unterbringung von Menschen in Schlafsälen, wie es heute in Teilen deutscher Großstädte praktiziert wird, lehnt unsere Fraktion als menschenunwürdig ab und ist in Wermelskirchen zwingend zu vermeiden.

Wie eingangs erwähnt, stellen wir hiermit weiter den Antrag, die Verwaltung möge ein Konzept erarbeiten, wie Obdachlose und temporär Wohnungslose eine Betreuung erfahren können. Da es sich hierbei um unterschiedliche Personenkreise handelt ist, sollte sich die Form der Betreuung auch unterscheiden.

Der WNK UWG ist klar, dass das Klientel der obdachlosen Menschen nicht einfach in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt wieder zu integrieren ist. Dennoch möchten wir, dass sich die Stadt (Amt für Soziales und Inklusion) in Verbindung mit sozial-psychologischen Diensten und dem Jobcenter konzertiert mit diesen Menschen beschäftigt und sie begleitet.

Bei den temporär Wohnungslosen konnte die Stadt meist sehr kurzfristig Wohnraum zur Verfügung stellen, wobei die Betonung auf eiligst liegt. Hier halten wir es für geboten, dass bei Bekanntgabe der Räumungsklage gegenüber der Stadt Wermelskirchen, die betroffenen Menschen umgehend persönlich aufgesucht werden, um mit ihnen die weitere Vorgehensweise zu erörtern. Dies ermöglicht der Stadt Wermelskirchen auch zu agieren, statt kurz vor Fristablauf reagieren zu müssen. Auch hier ist eine Betreuung erforderlich, um künftige Obdachlosigkeit zu vermeiden und die Menschen bei ihrem weiteren Weg zu betreuen. In vielen Fällen ist die Räumungsklage die „Spitze des Eisbergs“, d. h. vielschichtige Probleme (familiäre und berufliche Situation, Suchtproblematik und Schulden) bedürfen eine Aufarbeitung in Form eines Konzeptes von mehreren Leistungserbringern (Amt für Soziales und Inklusion, Jobcenter, sozialpsychologischen Dienste, Schuldnerberatung etc.). Die gemeinsame Arbeit sollte hier vernetzt und durch die Stadt Wermelskirchen koordiniert werden.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher
gez. Thorn Seidel
Mitglied des Rates