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Entschädigung von Grabbesitzern auf dem Stadtfriedhof sowie dem Friedhof Dabringhausen, deren Gräber durch das Sturmtief „Eberhard“ beschädigt / zerstört worden sind

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek
– Rathaus –

Entschädigung von Grabbesitzern auf dem Stadtfriedhof sowie dem Friedhof Dabringhausen, deren Gräber durch das Sturmtief „Eberhard“ beschädigt / zerstört worden sind

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

das Sturmtief „Eberhard“ hat bekanntlich auf dem Stadtfriedhof an der Berliner Straße sowie dem Friedhof Dabringhausen für erhebliche Schäden durch umstürzende Bäume gesorgt.
Während auf dem Stadtfriedhof durch den Sturz einer etwa 180 Jahre alten Buche, lt. Medienangaben, ca. 30 – 40 Gräber verwüstet wurden, sind auf dem Friedhof Dabringhausen weit weniger Gräber betroffen.
Glimpflich ging „Eberhard“ für die Grabbesitzer auf dem Waldfriedhof Eickerberg aus, da wohl hier keine Schäden zu verzeichnen waren.

Ungeachtet der rechtlichen und ggf. versicherungstechnischen Aspekte bitten wir Sie, dass die Stadt Wermelskirchen die betroffenen Besitzer der Gräber anschreibt, so dass in der Folge der Aufwand für die Aufarbeitung der Gräber (Grabaufmachung, Arretierung von Grabsteinen mit Ausrichtung, Reparatur von Kreuzen und Steinen, Heckenanpflanzungen) von der Kommune getragen werden.
Hierbei kann es sich um sächliche Hilfe durch den Bauhof als auch Übernahme von Kosten handeln.

Die Friedhofssatzung sieht vor, dass die Inhaber von Gräbern von der Stadt angeschrieben werden, sofern der Pflegezustand mangelhaft ist bzw. sich Grabsteine gelockert haben. Es kann daher nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger selbst für Schäden aufkommen müssten, deren Ursache sie nicht zu verantworten haben.

Wir bitten hier um eine bürgerfreundliche Lösung und um Entschädigungsleistungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch die Stadt Wermelskirchen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Haring
Sachkundiger Bürger