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Rückführung von Flüchtlingen

An den
Landrat des Rheinisch Bergischen Kreises
Herrn Stephan Santelmann
Am Rübezahlwald 7

51469 Bergisch Gladbach  

Anfrage bezüglich der nicht gedeckten Kosten für abgelehnte Asylbewerber

Sehr geehrter Herr Landrat,  

derzeit tragen die Kommunen quasi alleine die Kosten für abgelehnte Asylbewerber, die zum Beispiel geduldet werden  oder aus diversen Gründen nicht in ihre Heimat zurückgeführt werden können. So betragen in Kürten die nicht gedeckten Kosten für den genannten Personenkreis mittlerweile  rund 600 TEUR.

Vor diesem Hintergrund stellen wir die folgenden Anfragen:  

1. Wie viele Personen sind derzeit im Rheinisch-Bergischen Kreis ausreisepflichtig bzw. halten sich hier geduldet auf?
2. Wie verteilt sich diese Zahl auf die 8 kreisangehörigen Städte und Gemeinden?
3. Was sind die Hauptgründe, die eine Rückführung verhindern?
4. Wie verteilen sich die Personen auf diese Hinderungsgründe?
5. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Zahl der Rückführungen deutlich zu steigern?
6. Welche Stellen sind hierfür zuständig?
7. Inwieweit kann der Kreis hier die Kommunen entlasten bzw. unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Werner Conrad
Gruppensprecher
gez. Henning Rehse                                                       
Kreistagsmitglied        

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