- FREIE WÄHLER - https://freie-waehler-wermelskirchen.de -

Um- und Durchsetzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Wermelskirchen – OV öffentliche Sicherheit und Ordnung

Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.10.2018:
Um- und Durchsetzung
der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Wermelskirchen
– OV öffentliche Sicherheit und Ordnung –


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Rat hat in seiner Sitzung am 09.07.2018 die im Betreff genannte Verordnung [1] beschlossen.

Die Fraktion der WNK UWG stellt dazu folgende Fragen:

1.Wie hoch sind die im § 18 (3) genannten Geldbußen?
Gibt es hierzu einen „Bußgeldkatalog“? Falls ja, wie sieht dieser aus?
Ist die Höhe der Bußgelder zeitgemäß und entfalten sie bei Verstößen eine abschreckende Wirkung?
2.Wie hoch waren in den Jahren 2015 bis 2017 die Erträge aus den verhängten Bußgeldern?

3. Wie viel Personal im Außen- bzw. Innendienst sieht das Ordnungsamt als notwendig an, um die Verordnung inhaltlich wie flächendeckend nachhaltig umzusetzen?

4. Wie hoch könnte sich bei intelligentem Ressourcenmanagement und angepassten Bußgeldern der Kostendeckungsgrad entwickeln?

5. Plant die Verwaltung im Sinne vorgenannter Fragen die Erstellung eines Konzeptes und beabsichtigt sie, dieses den Gremien zur Kenntnis vorzulegen?
Falls ja für wann ist das geplant?

Mit freundlichen Grüßen
gez. Anja Güntermann
Mitglied des Rates