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Anfragen Kosten Flüchtlinge

Nachfolgende Anfragen haben den Sinn, Zahlen, Daten und Fakten zu sammeln, aus denen dann weitere Aktionen wie z.B. eine Petition an Land und Bund resultieren, um von dort die bei der Stadt Wermelskirchen verbleibenden Kosten erstattet zu bekommen:

 

An den Vorsitzenden des
Jugendhilfeausschusses
Herrn Michael Schneider

über
Herrn  Ersten Beigeordneten Stefan Görnert

Anfrage zur nächsten Sitzung des JHA

Sehr geehrter Herr Schneider,

zur nächsten Sitzung des JHA fragen wir an ob und in welcher Höhe die nachfolgenden Ausführungen des Bürgers hinsichtlich „Kosten für unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge“ zutreffend sind und welche Kosten Wermelskirchen für Flüchtlinge aufbringen muss, deren Alter nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist und die somit ggf. keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind?

„Sehr geehrter Herr Hibst –

ich nehme lt. dem Entwurf der Nachtragssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis, dass die Aufwendungen auch für dieses Jahr höher sind als die Erträge – i.e. ungefähr € 1 Mio. Ich denke, es ist in Ihrem Sinne, dass alles getan wird, um diese Lücke zu schliessen.

Nach Lektüre der heutigen Ausgabe des ‘Wermelskirchener Anzeigers’ zum Thema ‘Junge Flüchtlinge nicht untersuchen’ möchte ich darauf hinweisen, dass im Bereich des Jugendamts hier erhebliche Einsparpotentiale vorliegen, wenn ideologische Gesinnung durch verstärktes, auch finanzielles Verantwortungsbewusstsein ergänzt wird.

In Zusammenfassung zeigt der Artikel, wie vom Jugendamt, vertreten durch Frau Barbara Frank, aufgezeigt, dass die Altersfeststellung fundamental vom Leitsatz her geschieht, dass  
* die ‘körperliche und seelische Integrität’ der Jugendlichen nicht gefährdet werden darf  
* die Bundesärztekammer dies auch so unterstützt ( zu dieser Feststellung verweise ich auf den ‘Welt’-Artikel von heute, was die demokratische Wahrheit dahinter ist – s. Passus Montgomery )  
* die Flucht die Reife der Jugendlichen verändert hat ( heißt: Reife = erhöhtes Alter = älter als Altersangabe ??? )  
* geschultes Personal es besser kann als Röntgenuntersuchungen  
* etc. 

Ideologische Leitsätze sind im privaten Bereich okay, aber nicht in Positionen mit Bürgerverantwortung.

In Zahlen zu Ihrer Beurteilung: bei 22 unbegleiteten Jugendlichen in WK ( letzte mir zugängliche Zahl ) und der Übernahme von 41 % Betrugsfaktor wie in Österreich ergibt sich bei einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf von € 4.000 pro Monat p.P. eine jährliche, unberechtigte Haushaltsbelastung für WK in Höhe von über € 400.000.“

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/wermelskirchen/junge-fluechtlinge-nicht-
untersuchen-aid-1.7307794
[1]

 

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus-

Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.10.2018:
Kosten für abgelehnte und geduldete Flüchtlinge

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 21.06.2018 wurde auf unsere Anfrage hin mitgeteilt, dass sich derzeit 112 abgelehnte und geduldete Flüchtlinge in Wermelskirchen befinden.

Wir fragen daher an, wie hoch die von der Stadt Wermelskirchen netto zu tragenden Kosten – das Land NRW übernimmt laut Auskunft der Verwaltung in o.a. Sitzung nur 3 Monate die Kosten – für diesen Personenkreis im Jahr 2016, 2017 waren und voraussichtlich 2018 sein werden?

Abgelehnte und geduldete Flüchtlinge haben ihre Heimatländer vor allem aus wirtschaftlichen Gründen verlassen, sie bekommen in Deutschland aber keine Aussicht, den Status als anerkannter Flüchtling zu erlangen.
Die Kommunen habe immer eine volle Erstattung der Flüchtlingskosten gefordert. Bleiben abgelehnte Flüchtlinge länger als 3 Monate nach Feststellung des Aufenthaltsstatus bzw. der Ablehnung, entstehen Kosten für Unterbringung, Lebensunterhalt und Krankenversorgung. Des weiteren müssen die der Stadt entstehenden Personal- und Sachkosten berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Thorn Seidel
– Mitglied des Rates –