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Taubenfütterungsverbot

Antrag zur Sitzung des Rates am 19. März 2018, hier:
Taubenfütterungsverbot

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die WNK UWG – Fraktion stellt den nachstehenden Antrag:

„Ein ausdrückliches Fütterungsverbot für Tauben wird in das Ortsrecht der Stadt Wermelskirchen aufgenommen.

Zudem sollte das Projekt Taubenhaus weiter verfolgt werden und die Stadt parallel prüfen, ob nicht durch  Gabe von Kontrazeptiva („Antitaubenpille“) die Vermehrung der Tauben gestoppt werden kann.“


Begründung:

Tauben stellen durch die Übertragung von Parasiten und Infektionskrankheiten eine Gefährdung für die öffentliche Gesundheit dar. Ihr Kot verschmutzt / beschädigt zusätzlich Gehwege und Gebäude und verursacht damit fortlaufende, nicht unerhebliche Kosten für Gemeinde und Bürger.

Da seit geraumer Zeit ständig das Verstreuen von Nahrung durch uneinsichtige Mitbürger zu beobachten ist, muss das Ordnungsamt in die Lage versetzt werden, entsprechend auf diese Personen mit den notwendigen Sanktionen einzuwirken:
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/wermelskirchen/taubenplage-bleibt-ein-grosses-aergernis-aid-1.7357553
[1]

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Sigrid Seidel
(Sachkundige Bürgerin)