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Vorschlag für Änderung der Beschlüsse zu 2. Kunstrasenanlage und Hallenbad

Die Fraktion der WNK UWG hat mit nachfolgenden Beschlussvorschlägen große Probleme:

TOP 4: Errichtung einer 2. Kunstrasenanlage im Eifgenstadion
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, den ursprünglich gefassten Beschluss „Bau einer 2. Kunstrasenanlage auf dem oberen Tennenplatz im Eifgen“ vom 14.03.2016 (s. a. TOP 5. c) der Niederschrift über die Ratssitzung vom 14.03.2016 – Vorlage RAT/3319/2016-1) aufzuheben.

TOP 5: Neubau eines Hallenbades – weitere Vorgehensweise und Standortentscheidung
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Variante II des Gutachtens der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen „Bedarfsermittlung, Kostenpropgnosen“ aus 10/2016, im Rahmen des Neubaus eines Hallenbades folgende Handlungsschritte umzusetzen:

  1. Neubau eines Hallenbades auf dem oberen Tennenplatz im Eifgen (unterhalb des jetzigen Quellenbades) vorbehaltlich eines entsprechenden Ratsbeschlusses gem. Vorlage RAT/0071/2017.

 

Die Fraktion der WNK UWG möchte den Beschluss zu TOP 4 aussetzen und zu TOP 5 wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Variante II des Gutachtens der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen „Bedarfsermittlung, Kostenprognosen“ aus 10/2016, im Rahmen des Neubaus eines Hallenbades folgende Handlungsschritte umzusetzen:

  1. Prüfung des Neubau eines Hallenbades in Verbindung mit dem Neubau der Sekundarschule und der erforderlichen Nebenanlagen auf dem Gelände zwischen Neuschäferhöhe, Schillerstraße, Königstraße und Krankenhaus
  2. Einbindung einer externen Projektsteuerung bis spätestens Ende 2017 zur weiteren Projektentwicklung und zur Projektrealisierung.
  3. Erstellung einer Entwurfsplanung für den Neubau eines Hallenbades.
  4. Teil dieser Entwurfsplanung ist die Gegenüberstellung der bisherigen Betriebskosten des Quellenbades zu den sich ergebenden neuen Betriebskosten des neuen Hallenbades, um die Einsparungen im Bereich der   Betriebskosten differenziert darstellen zu können.

Begründung:

Seit Jahrzehnten erklärt die Verwaltung nachvollziehbar, dass der Rasenplatz des Eifgenstadions nicht dafür geeignet ist, in einen Kunstrasenplatz umgewandelt zu werden: Untergrund, Feuchtigkeit, Beschattung, Laubeintrag etc. werden als technische Gründe genannt. Selbst in der aktuellen Vorlage finden sich diese Aspekte wenn auch zurückhaltend formuliert wieder: „Aufgrund der Tal- und Waldlage ist ein höherer Unterhaltungsaufwand des Kunstrasenplatzes und der Nebenanlagen im Vergleich zum bisher geplanten Standort erforderlich.“

Zudem gab und gibt es Hinweise aus baurechtlichen Gründen (Lärmschutz) in und um das Eifgenstadion besser nichts zu verändern (Stichwort Bestandsschutz).

Zudem hat die Verwaltung ebenfalls über Jahre mehrfach nachvollziehbar dargelegt, warum das Gelände des Hüpptals in Gänze für ein Hallenbad nicht ideal ist: Sonneneinstrahlung, energetische Nutzungsmöglichkeiten, fehlende Synergien mit anderen städtischen Objekten, Parkplätze, ÖPNV-Anbindung etc. wurden hierfür als Gründe genannt.

Die Fraktion der WNK UWG hat die Befürchtung, dass mit o.a. zwei Beschlussvorschlägen (bewusst oder unbewusst und von wem auch immer) beide Projekte vor die Wand gefahren werden (sollen), was für den städtischen Haushalt natürlich die optimale Variante wäre…

Daher beantragt die WNK UWG die Prüfung einer gemeinsamen Planung von Sekundarschule und neuem Hallenbad als Sport-, Schul- und Gesundheitsbad an o.a. Standort.
Die Vorteile einer solchen Planung verhalten sich spiegelbildlich positiv zu den o.a. Nachteilen in Hüpptal und Eifgen.

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