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Personalbericht – Gemeinsamer Antrag von WNK UWG und CDU

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

die o.a. im Rat der Stadt Wermelskirchen vertretenen Fraktionen stellen zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.03.2017 gemeinsam den nachstehenden Antrag:

„Die Verwaltung wird beauftragt künftig im Rahmen der Einbringung des Haushaltes  – erstmalig  für das Jahr 2018 – einen detaillierten Personalbericht zu erstellen, der einen Überblick über die Personaldaten und Personalstruktur der Gemeindeverwaltung sowie deren Entwicklung im Berichtszeitraum wiedergibt.“

Der Personalbericht soll den Fraktionen und deren Mitgliedern die Gelegenheit geben, sich ein Bild über die Personalsituation und die Personalentwicklung der Stadtverwaltung zu machen. Weiterhin soll der Personalbericht dazu beitragen, die notwendige Transparenz für die ständig steigenden Personalkosten und die Arbeit der Verwaltung zu schaffen.

Inhaltlich sollte der Personalbericht im Wesentlichen auf der Basis und Struktur  des Personalberichtes des Rheinisch Bergischen Kreises
http://www.rbk-direkt.de/module/Behoerdenlotse/Formularhandler.aspx?id=2601

mit folgenden Ergänzungen erstellt werden:

  • Unbesetzte Stellen wegen Krankheit, Kündigung oder Ruhestand etc. (Dauer bis 3, 6, 12 Monate und länger).
  • Dauerhaft entfallene Tätigkeiten/Aufgaben inkl. personeller Auswirkung aufgrund gesetzlicher oder kommunalrechtlicher Änderungen.
  • Dauerhaft hinzugekommene Tätigkeiten/Aufgaben inkl. personeller Auswirkung aufgrund gesetzlicher oder kommunalrechtlicher Änderungen
  • Von der Verwaltung umgesetzte Rationalisierungs- und Optimierungsansätze inkl. personeller Auswirkungen
  • Geplante Personalfluktuation wegen Ruhestand, Mutterschutz etc. in den nächsten fünf Jahren.
  • Darstellung dieser zuvor genannten Felder jeweils nach Abteilung, Geschäftsbereich und Gesamt.
  • Darauf aufbauend Informationen zum Personal- und Organisationsentwicklungskonzept sowie Wissensmanagement, damit Fachwissen nicht mit der Fluktuation verloren geht. Ebenfalls jeweils nach Abteilung, Geschäftsbereich und Gesamt.
  • Außergewöhnliche temporäre personelle Belastungen im Berichtszeitraum (z. B. Flüchtlingsproblematik).
  • Entwicklung der Überstunden/Mehrarbeit jeweils nach Abteilung, Geschäftsbereich und Gesamt.
  • Gleichstellung; Familie und Beruf, Vereinbarkeit Arbeit und verschiedene Lebensentwürfe.
  • Management für Verbesserungsvorschläge/Leistungsanreize.
  • Internes Kontrollsystem.

Der Personalbericht ist jeweils zum Stichtag 30.6. des aktuellen Jahres für den Zeitraum des zurückliegenden Jahres zu erstellen und mit der Einbringung des Haushaltes dem Rat zur Kenntnisnahme zu bringen.

Ein erster Entwurf (Probebericht) mit Stichtag 31.12.2016 ist dem HuF im April 2017 vorzustellen. Der HuF nimmt dann die inhaltliche Feinabstimmung vor und verabschiedet die endgültige Berichtsform. Auf dieser verabschiedeten Basis erfolgt dann der erste offizielle Bericht per Stichtag 30.6.2017.

Mit besten Grüßen
gez. Henning Rehse
gez. Christian Klicki

 

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