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Außengastronomie blockiert Gehwege

Sicherlich ist es bedauerlich, dass Menschen ob ihrer Behinderung eingeschränkt sind und es sollte alles unternommen werden, ihnen jedwede Erleichterung und Hilfe zukommen zu lassen.

Allerdings springt die an die Betreiber von Außengastronomie adressierte Kritik hinsichtlich Blockierung der „Gehweg-Laufbänder“ [1]deutlich zu kurz: Die von der Außengastronomie belegten Teilflächen der „Gehweg-Laufbänder“ machen nur einen Bruchteil der Flächen aus, wo die „Laufbänder“ bauseitig ohnehin durch Straßen- und Grundstückseinfahrten unterbrochen sind.

 

5% der Fläche jetzt zum Thema zu machen, ist gegenüber den Betreibern von Außengastronomie, die das Stadtleben nachhaltig bereichern, nicht angemessen und fair!