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WNK UWG – Fraktion verzichtet auf Klage zum Loches-Platz

Die Fraktion der WNK UWG wird gegen den aus ihrer Sicht und der ihres Rechtsbeistands bemängelten Formfehler des Ausschlusses der Öffentlichkeit bei der Beratung und Entscheidung zum Loches-Platz in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 29.02.2016 keine Klage anstrengen.

„Das ist wie beim Fußball: Wenn du durch ein unberechtigtes Elfmetertor in Rückstand gerätst, spielst Du trotzdem weiter und hast immer noch Chancen auf den Sieg. Der Loches-Platz wird in den nächsten Monaten noch genügend Raum zur optimalen Gestaltung und intensiven Diskussion verschiedenster Aspekte bieten!“ so Fraktionsvorsitzender Henning Rehse.
„Ein transparenterer Umgang der Verwaltung mit der juristischen Stellungnahme zur Frage der Nichtöffentlichkeit hätte allerdings im Vorfeld der Sitzung zur Deeskalation und Vermeidung von Pulverdampf beigetragen.

Die gegebenenfalls vom Gericht angeordnete Wiederholung des Punktes in öffentlicher Sitzung würde jedoch derzeit inhaltlich zu keinem anderen Ergebnis als dem jetzigen führen. Auch eingehende Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und Bürgerschaft würden die politische Mehrheit wahrscheinlich noch nicht dazu bringen, ihren Weg des bedingungslosen inhaltlichen Folgens der Verwaltung zu verlassen.“

Für die WNK UWG – Fraktion ist wichtig, dass das Verfahren zum Loches-Platz nicht verzögert wird. Die WNK UWG möchte eine optimale und schnelle Umsetzung des Projekts Loches-Platz.

Letztendlich war es für die WNK UWG aber auch wichtig, dass durch den Verzicht auf einen solchen Rechtsstreit durch die Instanzen Kosten in vier- bis fünfstelliger Höhe vermieden werden. Diese Kosten hätte unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ausschließlich die Stadt Wermelskirchen und damit der Steuerzahler tragen müssen, da die beteiligten „Parteien“ allesamt „Organe“ der Stadt ist.