Menü
 
Drucke diesen Beitrag

Finanzielle Unterstützung der Musikschule Wermelskirchen mit Finanzmitteln aus dem städtischen Haushalt

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13. Mai 2024 stellen die Fraktionen von CDU und FREIEN WÄHLERN den nachfolgenden Antrag:

„Finanzielle Unterstützung der Musikschule Wermelskirchen mit Finanzmitteln aus dem städtischen Haushalt“

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen, die Musikschule Wermelskirchen im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2024 mit weiteren Finanzmitteln aus dem städtischen Haushalt zu unterstützen.

Begründung:

Die Musikschule ist in Wermelskirchen ein fester Bestandteil der Stadtgesellschaft.
Sie selbst hat es sich zum Ziel gesetzt, als zentrale Anlaufstelle für alle musikalischen Belange einen unverzichtbaren Beitrag zu Bildung, Kultur und Jugendpflege in Wermelskirchen zu leisten.

Kindern, Jugendlichen aber sicher auch Erwachsenen werden durch die Schule die Tür zur Musik geöffnet, um ein Instrument zu erlernen. Die Musikschule arbeitet hierbei sehr effizient.

Aufgrund der auszugsweisen Vorstellung eines Fachgutachtens zu den Finanzstrukturen der Musikschule durch die Vorsitzende, Anke Schopphoff, im Ausschuss für Kultur, Freizeit und Tourismus am 05. März 2024 beantragen die Fraktionen von CDU und FREIEN WÄHLERN die weitere und gemessen am derzeitigen Zuschuss auch zusätzliche Unterstützung dieser für Wermelskirchen wichtigen, kulturellen Einrichtung durch weitere Finanzmittel aus dem städtischen Haushalt.

Die Tatsache, dass der in o.a. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Freizeit und Tourismus präsentierte Jahresabschluss 2021 ein Minus von 40.168 Euro aufweist und die Musikschule nach eigenen Angaben seit dem Jahr 2017 den eigenen Haushalt mit eigenen Reserven ausgleicht, rechtfertigt weiterhin die bisherige wie auch zukünftig wieder erhöhte finanzielle Unterstützung.

Foto: pexels

Drucke diesen Beitrag

Bezahlkarte für Flüchtlinge

Antrag an den Rat der Stadt Wermelskirchen sowie die zu beteiligenden Ausschüsse:
Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

der Bund und 14 Bundesländer haben die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge beschlossen. 

Das Land Nordrhein-Westfalen will die Kommunen selbst entscheiden lassen, ob sie die Bezahlkarte für Geflüchtete einführt. Die NRW-Landesregierung stellt zur Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge keine einheitliche Musterlösung für die Kommunen zur Verfügung. Eine Kostenübernahme ist in NRW nicht geplant, über eine flächendeckende einheitliche Regelung für NRW wurde zwar gesprochen, aber nichts entschieden. 

Wir wollen vermeiden, dass zumindest innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises es Bezahlkarten für Flüchtlinge mit unterschiedlichen Parametern, Leistungen und Konditionen gibt.

Aus unserer Sicht gilt es, keine Zeit zu verlieren um einer möglichen Binnenmigration der Flüchtlinge aufgrund unterschiedlicher Bedingungen vorzubeugen. 

Dieser Antrag soll als Vorratsbeschluss aufgefasst werden, um ein schnelles Handeln der Verwaltung bei diesem Thema zu ermöglichen. 

Antrag:

Die Verwaltung schafft die Voraussetzungen, dass die Bezahlkarte für Flüchtlinge schnellstmöglich in Wermelskirchen umgesetzt werden kann. 

Die Verwaltung nimmt Gespräche mit dem RBK und den Nachbarkommunen dahingehend auf, dass möglichst alle Kommunen im RBK (oder darüber hinaus) eine einheitliche Bezahlkarte einführen und hier kein „Flickenteppich“ entsteht. 

Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, sich über die ihr verfügbaren Kanäle dafür einzusetzen, dass es zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte in ganz NRW kommt.

Begründung:

Die Freien Wähler verweisen auf die positiven Erfahrungen anderer Landkreise und Kommunen, die die Bezahlkarte bereits eingeführt haben. 

Die Abschaffung sogenannter Pull-Faktoren wie Bargeldleistungen ist eine zentrale Aufgabe der kommunalen Politik, damit die Anreize sinken, irregulär einzureisen und um den wirklich hilfebedürftigen Menschen besser helfen zu können. 

Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Flüchtlinge Geld an Schlepper oder an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen. Hierbei weisen wir insbesondere auf die in Bayern praktizierten Regelungen hin.

Die Karte ermöglicht eine transparente Verteilung finanzieller Mittel und reduziert Missbrauch, eine unauffällige Gestaltung, schließt eine Diskriminierung aus. 

Eine einheitliche Karte im RBK bzw. für ganz NRW sichert den Karteninhabern die Möglichkeit, in mehreren Kommunen einkaufen zu können und spart Kosten bei der Einführung. 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Foto: pixabay

Drucke diesen Beitrag

Ausbau des Wermelskirchener Niederspannungsstrom- und Verteilnetzes

Anfrage zur Sitzung des Zukunftsausschusses am 13.03.2024:
Anfrage zum Ausbau des Wermelskirchener Niederspannungsstrom- und Verteilnetzes

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Frommenkord,

nachfolgend erhalten Sie unsere Anfrage zu den Stromnetzen in Wermelskirchen:

Anfrage:

Die FREIEN WÄHLER fragen an:
Ist für Wermelskirchen ein „Transformationsplan“ vorgesehen der die Grundlagen für den zukünftigen Mehrbedarf an Strom in unseren Verteilnetzen berücksichtigt?
Mit welchen Kosten rechnet die Stadt und wie (auf wen) verteilen die sich?
Mit welchen Bauzeiten wird gerechnet und ist ein Baustellenmanagement dafür geplant um die Behinderungen für unsere Bürger möglichst gering zu halten?

Begründung:

Mit den steigenden Anforderungen an die Hoch- Mittel- und Niederspannungsstromnetze – ausgelöst durch die politischen Entscheidungen zur E-Mobilität, Wärmepumpen, zunehmende Einspeisung hoher Anteile wetterabhängiger und dezentral erzeugter Energie, aber auch durch den weiterhin zunehmenden Strombedarf von z.B. Rechenzentren, etc., bedarf auch die Stromversorgung in unserer Stadt eines massiven und kostenintensiven Ausbaus. Dabei wird intelligentes Lastmanagement eine immer bedeutendere Rolle spielen. 

Auch wenn die aktuellen Ausbauziele bei erneuerbaren Energien durch die aktuelle Bundesregierung immer noch nicht konkret ausdefiniert sind und von einer zukünftigen Bundesregierung durchaus noch abgeschwächt werden können, ist von einem deutlich veränderten Lastprofil verbunden mit einem massiven Zubau in den Netzen auszugehen.
Zwar ist die Stadt Wermelskirchen nicht der Betreiber der Stromnetze, sie ist aber Gesellschafter der BEW und die Sicherstellung eines auch zukünftig funktionierenden Stromnetzes fällt unter die Daseinsvorsorge.

Bild: pixabay

Drucke diesen Beitrag

Zukunftsaufgabe Flächenschutz für die Landwirtschaft

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 11.03.2024:
Zukunftsaufgabe Flächenschutz: Stärkere Gewichtung der agrarstrukturellen und landwirtschaftlichen Belange bei planerischen und politischen Entscheidungen in Wermelskirchen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Schneider,

mit der Abnahme landwirtschaftlicher Flächen in Wermelskirchen geht auch ein Verlust vielfältiger flächengebundener ökologischer Funktionen und Nachteile für die Landwirteeinher. Landwirtschaftliche Flächen sichern unsere Ernährung durch direkte Erzeugung auf dem Acker oder durch Nutztierhaltung. 
Wer regionale Lebensmittel kaufen möchte, benötigt eine starke regionale Landwirtschaft.

Antrag:

Die FREIEN WÄHLER beantragen, dass intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen stärker als bisher gegenüber außerlandwirtschaftlichen Planungen abgesichert werden. 
Verwaltung und Politik anerkennen die Schutzbedürftigkeit dieser Flächen und deren vielfältiger Funktionen und beschränken die Inanspruchnahme auf ein zwingend notwendiges Maß bzw. sorgen durch Ausgleichsflächen für die betroffenen Landwirte dafür, dass deren Betriebe ungestört weiterlaufen können bzw. deren Existenz nicht durch Flächenmangel gefährdet werden.

Im Hinblick auf die natürlich weiterhin dringend gebotene Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen soll verstärkt auf Brachflächen und Baulücken gesetzt werden.

Begründung:

Die FREIEN WÄHLER wollen sicherstellen, dass landwirtschaftlich wertvolle und für die Existenz unserer heimischen Betriebe notwendige Flächen für landwirtschaftliche Zwecke dauerhaft gesichert werden. 
Gleichzeitig soll durch eine intelligente Planung die weitere städtebauliche Entwicklung nicht verhindert werden. 
Die Kommunikation mit den Bewirtschaftern der Flächen soll verbessert werden, dazu müssen sich Verwaltung, Politik und Landwirtschaft regelmäßig vor größeren Bauprojekten austauschen. 
Nur so können wir sicherstellen, dass realisierbare und zum betroffenen landwirtschaftlichen Betrieb passende Lösungen gefunden werden. Agrarstrukturelle Kriterien sollen fester Bestandteil unserer Bauplanung werden.

Foto: pixabay

Drucke diesen Beitrag

Wirtschaftsfaktor Tourismus

Anfrage zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Freizeit und Tourismus:

Wirtschaftsfaktor Tourismus

Sehr geehrter Herr Platt,

wir bitten in der nächsten Sitzung um Beantwortung folgender Fragen durch die Verwaltung:

Wie werden Möglichkeit der Wirtschaftsförderung durch Tourismus in Wermelskirchen wahrgenommen und umgesetzt?

Gibt es hierzu einen zwischen Wirtschaft, Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises, Naturarena, Kreis und Stadt bzw. weiteren „Playern“ abgestimmten Maßnahmenplan?

Falls ja, wie sieht dieser aus und gibt es hierzu Kennzahlen, die seine Umsetzung und Erfolg belegen?

Bild: pixabay

Drucke diesen Beitrag

Resolution zum Thema Abschaffung Straßenbaubeträge in NRW an Ministerin Scharrenbach übergeben

Henning Rehse, Vorsitzender der FREIEN WÄHLER Bergisches Land und damit Mitglied des erweiterten Landesvorstands der FREIEN WÄHLER NRW, hatte als Fraktionsvorsitzender der FREIEN WÄHLER Wermelskirchen am Montag im Rathaus von Wermelskirchen bei einem offiziellen Termin die Möglichkeit das Thema der zuständigen Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, Ina Scharrenbach, vorzutragen und ihr beigefügte auf dem Landesparteitag der FREIEN WÄHLER NRW am vergangenen Samstag in Köln einstimmig beschlossene Resolution zu übergeben.

Ziel der Resolution ist es, eine Lücke in der Abschaffung der Straßenbaubeträge zu schließen, die zu einer geradezu irrwitzigen Beitragspflicht von Bürgern noch nach Jahren oder Jahrzehnten führen könnte.

Die Ministerin las sich die Resolution noch vor Ort durch, nahm wie folgt Stellung: „Diese Sorge ist unbegründet. Die Landesregierung hat diese Umstände im Blick.“ und stellte Korrekturen des im Oktober vom Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurfs in Aussicht.

Drucke diesen Beitrag

Prüfauftrag zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der Ihnen vorliegende Antrag ist das Ergebnis einer Mensch-Maschine-Zusammenarbeit des Unterzeichners mit Künstlicher Intelligenz (KI). Vielen Dank an ChatGPT dafür, dass sie bei der Erstellung dieses Antrags mitgeschrieben hat (kursiv gedruckt). Das ist kein politischer Gag, sondern damit wollen wir herausstellen, wie weit die KI mittels Chatboots (technische Dialogsysteme) bereits heute ist. Plötzlich hat jeder Zugang zu einer leistungsfähigen KI. Was vor einem Jahr noch als ferne Zukunft aussah ist heute so normal wie google nutzen.

Prüfauftrag:

Die FREIEN WÄHLER stellen den vorliegenden Antrag zur Erörterung und Implementierung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) in verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung. Die fortschreitende Digitalisierung bietet Chancen zur Effizienzsteigerung, Verbesserung von Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie zur Förderung nachhaltiger und zukunftsorientierter Stadtentwicklung. Die Nutzung von KI kann dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen.
Die Verwaltung wird beauftragt einen Überblick über die Möglichkeiten des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der Stadtverwaltung zu geben und hierbei aufzuzeigen, wo beim täglichen Einsatz von KI ein wirtschaftlicher Einsatz (Kosten, Personaleinsatz) erfolgen kann und welche Ressourcen finanzieller und personeller Art hierfür zunächst bereitgestellt werden müssen.
Ferner gibt es einen Überblick über mögliche Fördermittel.

Begründung:

Ziel dieses Prüfauftrags ist es, die Potenziale, Chancen und Herausforderungen des Einsatzes von KI in verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung zu untersuchen. Wir möchten, dass die Verwaltung eine umfassende Analyse durchführt und Empfehlungen für mögliche Anwendungsfelder und Vorgehensweisen entwickelt.
Ziel unseres Prüfauftrags ist es nicht, eine ausschließlich theoretische Betrachtung der Potenziale künstlicher Intelligenz durch die Verwaltung vorzunehmen zu lassen. Die Untersuchung der Verwaltung soll sich auf das Mehrwerte generierende und tatsächlich Umsetzbare beziehen.

Die Rahmenbedingungen und das Umfeld in unserer Verwaltung sind recht einfach zu beschreiben: immer mehr Aufgaben treffen auf immer weniger Fachkräfte. Der anhaltenden Fachkräftemangel kann schlimmstenfalls dazu führen, dass die Verwaltung ihre Kernaufgaben nicht mehr vollständig erfüllen kann. Der Fachkräftemangel wird uns noch Jahre beschäftigen. Die zwei größten Reservoire an möglichen Fachkräften sind unsere Beschäftigten und unsere Kinder. Dementsprechend müssen Bildung und Weiterbildung ganz oben auf der Agenda stehen und Ausgaben dafür sind gut angelegtes Geld. Für die Anwendung von KI braucht es Wissen und Weiterbildung, auch innerhalb der Verwaltung.

Wir müssen dringend innovative Ideen entwickeln und gezielt dagegen vorgehen. Genau hier können mit der KI Lösungen aufgezeigt werden. Bei der rasanten Entwicklungsgeschwindigkeit von KI werden sich Fachkräfte in der Verwaltung sowie KI-Interessierte in den Fraktionen im Detail technischen, juristischen und organisationalen Fragestellungen für den KI Einsatz in der Verwaltung nähern müssen.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen     
gez. Jan Paas
(Sachkundiger Bürger)

Anlage:

Diese Anlage zeigt mit einem kleinen Ausschnitt auf, was KI in einer Stadtverwaltung heute bereits leistet oder leisten kann:

  • erste Kommunen setzen sogenannte Chatbots als automatisierte Service-Berater in den Bürgerbüros ein – 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche (z.B. nach Böblinger Vorbild,). Mit „Frag-den-Michel“ stellt die Freie und Hansestadt Hamburg einen Chatbot bereit, der Fragen zu städtischen Dienstleistungen beantwortet.
  • die Automatisierung von Antragsprozessen
  • die Automatisierung der Korrespondenzerfassung
  • die Vergabe von KiTa-Plätzen
  • die Beschleunigung von Antrags- und Genehmigungsverfahren im Bauwesen
  • ein personalisierter Förderassistent auf Basis von KI begleitet die oder den Antragsteller durch den kompletten Antragsprozess. Die Antragstellung wird zum Kinderspiel (intuitive Lösungen z.B. von ThinkOwl, fileee und PwC)
  • KI kann in Sekundenbruchteilen aus komplexen Datenstrukturen und Abläufen Erkenntnisse gewinnen, für die wir Menschen mit unseren traditionellen Methoden Stunden, Tage, Wochen benötigen. Organisatorische Fragestellungen spielen bei der Anwendung KI-basierter Systeme eine erhebliche Rolle – ganz besonders, wenn wir die Einsatzfelder der KI in der öffentlichen Verwaltung, im „Digitalen Staat“ betrachten.
  • KI erkennt Vorgangsnummern, extrahiert und validiert Personendaten, prüft vorliegende Vorgangs- und Personendaten auf im Kontext relevante Zusatzinformationen
  • KI-gesteuerte Übersetzungsprogramme im Ausländeramt
  • Antragsprozesse vereinfachen: nach der digitalen Einreichung können für Anträge für die spätere Verarbeitung komfortabel und schnell Dokumenten hochzuladen und „Cross-Checks“ – also die nachträgliche Prüfung korrespondierender Informationen aus anderen Quellen und Behörden – vorgenommen werden.
  • Effizienzgewinne im Verwaltungshandeln können durch die verbesserte Analyse von Daten, Dokumenten und Prozessen in Echtzeit erreicht werden.
  • Stadtentwicklung und Stadtplanung kann durch die automatisierte Durchforstung und Verschneidung von Datenbeständen sowie Mustererkennung in großen Datenmengen eine bessere Entscheidungsgrundlage erfahren
  • Ansinnen der Bürgerinnen und Bürger können durch eine KI-gestützte Strukturierung von Stellungnahmen besser berücksichtigt werden
  • Seit Juni 2020 steht in Hamburg Eltern der Service „Kinderleicht zum Kindergeld“ digital zur Verfügung. Mit diesem lassen sich mehrere verwaltungsübergreifende Dienstleistungen kombiniert ohne Behördengänge beantragen.
  • Stadtplaner nehmen KI und ChatGPT in ihre tägliche Arbeit auf
  • Da sich die KI ständig weiterentwickelt, macht es Sinn, wenn insbesondere kleinere Städte im Rahmen von interkommunaler Kooperation/Netzwerken/KI-Städte-Community die Implementierung der KI vorantreiben.
  • Die KI führt auch zu ganz neuen Fragen: z.B. wie gehen Lehrer an weiterführenden Schulen damit um, wenn immer mehr Schüler ihre Hausaufgaben durch ChatGPT erledigen lassen?

Foto: pixabay

Drucke diesen Beitrag

Gesamtschule: Wir lassen kein Kind zurück!

Die Diskussion der letzten Tage hat gezeigt, wie dieses Thema auch verständlicherweise emotional besetzt ist.
Gerade deshalb rufen die FREIEN WÄHLER allen Betroffenen zu: „Wir lassen kein Kind zurück!“
Die gestern im Rat getroffenen Entscheidung für die Fünfzügigkeit war richtig, wobei alle von den Befürwortern einer Sechszügigkeit genannten Argumente zwar grundsätzlich und perspektivisch zutreffend waren, den jetzt notwendigen operativen Abläufen aber keine Rechnung trugen.

Mit der gestrigen Entscheidung hat die Stadtverwaltung einen klaren Handlungsauftrag, wie sie den Standort Weyersbusch ab sofort zu entwickeln hat. Sie kann dies betreffs Grundstücken, Gebäuden und Finanzen unverzüglich gesichert tun.
Zudem muss natürlich das „Anwachsen“ der Gesamtschule in den nächsten Jahren bis hin zur Einführung der Oberstufe sorgfältig begleitet werden. Natürlich muss es dann rechtzeitig die Option zur Erweiterung der Zügigkeit geben, so die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert.

Mehrfach wurden in der Diskussion die Zahlen des Schulentwicklungsplans ins Feld geführt. Diese betrachten alle Wermelskirchener Schüler. Wer daraus allerding heute eine gesicherte Prognose, wie viele Schüler in den nächsten Jahren die Gesamtschule besuchen werden und daraus wiederum operative Schlüsse für das Raumprogramm zieht, berücksichtigt zwei Faktoren nicht:
Nicht alle Eltern möchten trotz optimalem Umfeld Ihr Kind auf die Wermelskirchener Gesamtschule schicken, sondern bevorzugen aus welchen Gründen auch weiterhin Optionen in benachbarten Städten.
Nicht alle Schüler sind für die Gesamtschule geeignet, es gibt einen Kreis von Schülern, denen die optimale Förderung nur an anderen Schulen zuteilwerden kann.
Durch vorgenannte Effekte reduziert sich das für die Gesamtschule verfügbare Schülerpotential und gibt aus heutiger Sicht der Fünfzügigkeit Sinn.

Die FREIEN WÄHLER versprechen allen Schüler und Eltern:
Kein Wermelskirchener Kind, das für die Gesamtschule geeignet ist, wird von dieser abgewiesen!

Drucke diesen Beitrag

Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Optimierung der Badeaufsicht im Hallenbad

An den Vorsitzenden des Sportausschusses
Herrn Karl Heinz Wilke

über Frau Bürgermeisterin Marion Lück

Rathaus

Prüfauftrag zum Einsatz von KI (Künstliche Intelligenz) im Hallenbad/Hallenbadneubau

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

in verschiedenen Städten, wie zum Beispiel in Lippstadt oder Wiesbaden, unterstützt der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) bereits jetzt die Badeaufsicht. Was als Pilotprojekt in Lippstadt begann, ist nun offenbar bundesweit auf dem Vormarsch.

Durch den Personalmangel sind die Öffnungszeiten unseres Hallenbads regelmäßig verkürzt oder es gibt Hallenbadschließungen. Der Betrieb kann nur mit ausgeliehenen Badaufsichtskräften einigermaßen aufrechterhalten werden.
Insbesondere für den Neubau des Hallenbades müssen wir derartige Umstände möglichst ausschließen.

Prüfauftrag:

Die FREIEN WÄHLER bitten die Verwaltung, dem Sportausschuss die Möglichkeiten von KI für die Badeaufsicht vorzustellen und zu bewerten. Neben dem Plus an Sicherheit für die Badegäste interessiert und besonders, ob vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels mit Personaleinsparungen zu rechnen ist, bzw. ob bei Vorhandensein eines solchen Systems Arbeitskräfte mit geringerer Qualifikation eingesetzt werden können.
Ebenso gilt es die Kosten für den möglichen Einsatz von KI zu ermitteln.

Begründung:

Immer mehr Städte setzen auf eine Spezialsoftware. Durch hochauflösende Kameras wird das Schwimmbecken überwacht und das Badepersonal durch eine Vibration und einem lauten Piepen via Smartwatch gewarnt. Zeitgleich wird der exakte Standort der Gefahrenmeldung im Schwimmbecken markiert. Die Spezialsoftware berechnet die Lichtbrechung der Wasseroberfläche und kann somit das Schwimmbecken bis zum Boden überwachen. Die Künstliche Intelligenz wird das Badepersonal nicht gänzlich ersetzen können, leistet jedoch einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit aller Badegäste und für mehr Öffnungszeiten. Durch die Vogelperspektive wird ein sogenanntes „drittes Sehendes Auge“ in den Decken der Schwimmbäder installiert. Vor allem im Gedränge und in unscheinbaren Gefahrensituationen agiert das Warnsystem sofort. Je mehr Informationen die KI über Unfälle und Fehlalarme sammelt, desto besser wird die KI und sicherer der Badeaufenthalt. Die benötigte Software lässt sich auch datenschutzkonform etablieren.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
gez. Olaf Allendorf
(Sachkundige Bürger)    

Foto: FREIE WÄHLER

          

Drucke diesen Beitrag

Update: Freiwillige Leistungen Haushalt 2024ff

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrter Verwaltungsvorstand,
liebe Kollegen Fraktionsvorsitzende und Einzel-Ratsmitglieder,

wir blicken auf ein wunderschönes Jubiläumswochenende, dem großartige Veranstaltungen und ein würdiger Festakt, an dem ich leider aufgrund eines anderen Termins nicht teilnehmen konnte, seinen Stempel aufgedrückt haben, zurück.

Hierfür sei allen Veranstaltern, Mittuenden und Helfern gedankt!

Was ich an Reden und Beiträgen gehört und gelesen habe, kann ich nur unterstreichen – auch wenn es sich natürlich formal um die berühmt-berüchtigten Sonntagsreden gehandelt hat, aber die gehören halt dazu.

Ich möchte heute nochmal dafür werben, dass wir in dem Bereich, wo wir bestimmen und entscheiden können, wir den Sonntagsreden auch die Taten folgen lassen:

Ein unverzichtbarer Bestandteil besagter Reden ist der Hinweis und Dank auf und an das Ehrenamt.

In dem Zusammenhang möchte ich nochmal an meine beigefügten Ausführungen in der Ratssitzung am 15. Mai 2023 verweisen und nochmals an alle appellieren, die auf dem Tisch liegenden Vorschläge dem Grunde nach in den nächsten Monaten bis zur Verabschiedung des Haushalts und der mittelfristigen Finanzplanung zu bearbeiten und umzusetzen.

Ich bitte darum insbesondere die Verwaltung, die das Zahlenwerk, sprich den Haushaltsentwurf aufstellt und einbringt, selbstverständlich aber auch die Politik, die den Entwurf später berät, ggfls. ändert und letztendlich beschließt.

In und nach der Ratssitzung am 15. Mai wurden von vielen Fraktionen positive Zeichen zum Vorschlag der FREIEN WÄHLER ausgesandt. Wir würden uns freuen, wenn zum einen diese Signale bei der Verwaltung empfangen wurden und umgesetzt werden, zum anderen sich die Sender im Zuge der Beratung an diese Signale auch erinnern würden.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

Foto: Guido Radtke, Bergische Morgenpost

Drucke diesen Beitrag

Halbzeit

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Mitglieder und Freunde der FREIEN WÄHLER,
liebe an Politik für unsere Stadt und unser Land interessierte Menschen,

wir möchten Ihnen heute einen Bericht zur „Halbzeit“ der kommunalen Wahlperiode und eine Perspektive auf dem Weg zur Bundestags- und Kommunalwahl 2025 näherbringen.

Wir FREIE WÄHLER in Wermelskirchen arbeiten zweigleisig:

Zum einen gibt es den Bürgerverein FREIE WÄHLER, der auch als Fraktion im Rat der Stadt und über den Kreisverein im Kreistag sitzt und sich dort für die Belange hier vor Ort einsetzt.

Einige Mitglieder des Vereins sind zudem Mitglieder der Partei FREIE WÄHLER, die im Europaparlament, dem bayerischen Landtag und der Bayerischen Staatsregierung sowie den Landtagen von Brandenburg und Rheinland-Pfalz vertreten sind. Die Partei der FREIEN WÄHLER ist eine bürgerlich-konservativ-liberale wie auch soziale politische Kraft der Mitte.

Da in der Politik am Ende des Tages alles mit allem wie zum Beispiel hinsichtlich Finanzierung der Kreise, Städte- und Gemeinden, Genehmigungsverfahren, Steuern, genereller Bürokratie usw. zusammenhängt, sind wir froh, so auch Dinge ganzheitlich betrachten, erklären und bearbeiten zu können.

2025 werden Bundestag- und Kommunalwahlen an einem Tag stattfinden. Das wird womöglich dazu führen, dass CDU und AfD wegen des jetzt schon fühlbaren und auch nachvollziehbaren Verdrusses der Bürger über die aus SPD, GRÜNEN und FDP in Berlin regierende Ampel „mächtig abräumen“ werden – ob die FDP das überhaupt überlebt, bleibt abzuwarten.  Es besteht die Gefahr, dass dieses „Abräumen“ auch auf die Kommunalwahl ausstrahlen wird…

Und dann? Aus bekannten Gründen ist die AfD derzeit keine Option für irgendwelche gestaltenden oder regierenden Mehrheiten.  Folglich werden sich irgendwie CDU mit SPD und/oder GRÜNE „zusammentun“, sodass die GRÜNEN leider ihren an ihrer absolut betrachteten Wählerschaft von gerade einmal 10% überproportionalen schädlichen Einfluss weiterhin geltend machen können.

Die FREIEN WÄHLER stemmen sich dem entgegen!

Die FREIEN WÄHLER wollen nicht, dass Sie hinsichtlich ihrer benötigten Energie, gelebten Mobilität, ihres Denkens, Sprechens und Lebens gegen Ihren Willen „gewendet“ werden!

Die FREIEN WÄHLER wollen nicht, dass tagaus tagein immer mehr Menschen nicht wissen, wie und wovon sie ihren Lebensunterhalt noch bestreiten sollen, weil ihnen eine abgehobene Elite mit immer neuen ideologischen Projekten das Geld aus der Tasche zieht!

Die FREIEN WÄHLER wollen, dass Sie bestimmen, wie die Dinge in diesem Land und in dieser Stadt laufen!

Die FREIEN WÄHLER stehen für eine Politik, die Sie wollen, für eine Politik, die sinnvoll, realistisch und finanzierbar ist!

Die FREIEN WÄHLER haben den Mut, auch gegen den „Zeitgeist“ zu opponieren und kritische Fragen zu „heiligen Kühen“ wie dem Klimawandel, Veränderungen der Sprache und der Energie- und Mobilitätswende zu stellen und alternative Antworten zu geben.

In Wermelskirchen arbeiten die FREIEN WÄHLER vertrauensvoll mit Bürgermeisterin Marion Lück, dem BürgerForum und der CDU zusammen. Gemeinsam haben wir eine bürgerliche Mehrheit, gegen eine Ampel aus SPD, GRÜNEN und FDP. Bis 2025 wird es uns so gelingen, den schädlichen Einfluss der Grünen von und auf unsere Stadt fernzuhalten. Dies müssen wir aber auch nach 2025 leisten! Dazu bedarf es starker FREIER WÄHLER!

Und vergessen Sie nie: Wer mit CDU, SPD und/oder FDP einschläft, muss damit rechnen, mit den Grünen aufzuwachen!

Diese Gefahr besteht bei den FREIEN WÄHLERN nicht!

Wir haben in den vergangenen zweieinhalb Jahren in der bürgerlichen Mehrheit viel erreicht. Es gibt aber noch viel zu tun bzw. zu Ende zu bringen:

  • Neubau des Hallenbades
  • Entwicklung des Rhombus-Geländes
  • Start der Gesamtschule nebst notwendiger baulicher Ergänzungen
  • Ausreichende Kindergartenplätze in Wohnortnähe
  • Neubau und Erweiterung von Grundschulen und Räumlichkeiten für die Offene Ganztags Schule (OGS)
  • Förderung der Dörfer und Hofschaften
  • Bau eines Radwegs von Dreibäumen bis Stumpf
  • Einführung der Wasserstofftechnologie
  • Sicherstellung und Förderung der Arbeit des Ehrenamtes
  • Wiederaufleben des Weihnachtsmarktes
  • Beendigung des für Stadt und Bürger schädlichen Durch- und Gegeneinanders im Rathaus

Wie hat schon Rainer Barzel richtig festgestellt: „Wer nicht handelt, wird behandelt!“

Deshalb ist es wichtig, dass Sie und wir uns einmischen, Ihre und unsere Meinung und Interessen vertreten, unsere Stadt und unser Land mitgestalten! Wir müssen gemeinsam handeln!

Dafür bedarf es keines großen Zeitaufwandes: 2 Stunden monatlich sich in das Netzwerk der FREIEN WÄHLER hier vor Ort einbringen, und Sie erhalten Information, über das was läuft, und Gestaltungsmöglichkeiten, wie die Dinge aus ihrer Sicht laufen sollen.

Machen Sie mit, bringen Sie sich ein und tragen Sie dieses unser Angebot in Ihre Familie, Ihren Freundes- und Bekanntenkreis oder an der Arbeitsstelle weiter – und tragen Sie es vor allem an junge Menschen weiter!

Dafür schon im Voraus vielen Dank!

Melden Sie sich bei uns: wnk-wermelskirchen@t-online.de !

Mit freundlichen Grüßen
Anja Güntermann, Vereinsvorsitzende
Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender

Foto: pixabay

Drucke diesen Beitrag

Ruinöse grüne Politik

Grüne Politik ruiniert (nicht nur) die (kommunalen) Haushalte, sondern gefährdet auch die individuelle Freiheit

Betrachtet man die Stimmenanteile der Grünen bei Wahlen auf allen Ebenen in absoluten Zahlen, so lässt sich im Groben festhalten, dass ca. 10% der Bürger den Grünen ihre Stimme geben und etwa 90% nicht. Diese Zahlen erhält man, wenn man beispielsweise ein Stimmenanteil von 20% der Grünen bei einer Wahl mit einer Wahlbeteiligung von 50% ins Verhältnis setzt.

Da absolute Mehrheiten gleich welcher Partei nur noch die Ausnahme sind, werden Regierungen und politische Mehrheiten von Koalitionen gebildet. Im Bund ist das die Ampel bestehend aus SPD, Grünen und FDP, in NRW und im Rheinisch-Bergischen Kreis sind es CDU und Grüne.

Interessanter- bzw. bedauerlicherweise ist aber der Einfluss und damit verbunden auch der Schaden der Grünen in diesen Koalitionen deutlich größer als es aus dem Wahlergebnis abzuleiten wäre und ihnen somit zustehen würde.

Das hat sicherlich auch damit zu tun, dass die grün durchsetzen Medien, den Koalitionspartnern der Grünen noch zusätzlich „Dampf machen“, indem sie Meinungen schaffen und Stimmungen beeinflussen. Foto: unsplash

Zu allem Überfluss kostet dieses „System“ aber auch Geld, das am Ende des Tages von den Bürgern mittelbar oder unmittelbar aufgebracht werden muss.

Im Folgenden soll an drei Beispielen aufgezeigt werden, wie ideologische Vorstellungen der Grünen gepaart mit ihrem Willen zur unbedingten Umerziehung der Bürger letztere zudem auch noch richtig teuer zu stehen kommen:

Beispiel 1: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Seit jeher ist der ÖPNV ein Zuschussbetrieb. Sicherlich kann der Satz „Der preiswerteste ÖPNV ist der, der nicht fährt!“ nicht Maßstab für das politische Handeln sein, aber auch ein überbordender maßloser und rein ideologisch motivierter nicht finanzierbarer ÖPNV kann nicht die Lösung sein – insbesondere nicht im ländlichen Raum!

Der Zuschuss für den ÖPNV im Rheinisch-Bergischen Kreis wird im Jahre 2023 die 20 Mio. Euro – Grenze überschreiten. In nur vier Jahren hat sich der Zuschuss damit verdoppelt. Der Kreis zahlt diesen Zuschuss aus seinem Haushalt, der wiederum größtenteils über die so genannte Kreisumlage finanziert wird. Diese zahlen die zum Kreis gehörenden Städte und Gemeinden, die sich ihrerseits ihre Einnahmen von den Bürgern größtenteils über Steuern wie Einkommen- und Lohnsteueranteil, Grund- und Gewerbesteuer holen.

Die meist leeren Busse, die insbesondere im ländlichen Raum tagtäglich auf bestimmten Linien und zu bestimmten Zeiten – meist abseits der Zeiten, wo der ÖPNV von Schülern genutzt wird – „bewundert“ werden können, werden also letztendlich von allen Bürgern finanziert, also auch denen, die nie einen Bus nutzen.

Der Schnellbus Wermelskirchen – Leverkusen, der seit mehreren Monaten abgesehen vom Busfahrer meistens leer seine Runden zieht, ist bestes Beispiel für solch kostenträchtige grünes Prestigepolitik, die ausschließlich ideologisch motiviert ist und, wie die Fahrgastzahlen zeigen, völlig an den Bedürfnissen der Bürger vorbei geht.

Wobei Kostencontrolling sprich Fahrgastzahlen und der Zuschuss pro Kilometer pro Fahrgast auf den Linien im grün geführten für ÖPNV zuständigen Dezernat der Kreisverwaltung zu den bestgehüteten Geheimnissen gehört.

Sätze im politischen Raum wie der Zuschuss für den ÖPNV sei ein sinnvoller Scheck in die Zukunft belegen dann den gesamten Irrsinn dieser Denke: Es wird im ländlichen Raum nie ein derart attraktives und vor allem bezahlbares ÖPNV-Angebot geben können wie in Großstädten und Ballungsräumen. Im ländlichen Raum wird der Bürger die Entscheidung über seine Mobilität selbst treffen und meistens dem Auto den Vorrang geben. Das ist nicht vom ohnehin nur begrenzt darstell- und finanzierbaren Angebot abhängig, sondern hat auch etwas mit individueller Freiheit und persönlicher Lebensgestaltung zu tun. Wer das nicht akzeptiert, will zusätzlich zur finanziellen Belastung unter dem Mäntelchen der „Verkehrswende“ Bürger gängeln und umerziehen.

Dies ist mit den FREIEN WÄHLERN nicht zu machen. Sie setzen sich für ein bezahlbares und ausgelastetes Grundangebot im ÖPNV ein, das bei Bedarf mittels On-Demand-Systemen – sprich Angebot auf Bestellung – ergänzt wird.

Beispiel 2: Radwegebau

Weiterer Baustein der von den Grünen gewünschten „Verkehrswende“ ist der Radverkehr. Niemand stellt Radverkehr als schöne und sinnvolle Freizeitbeschäftigung insbesondere bei uns im Bergischen in Frage. Dafür muss es auch ein attraktives Streckennetz geben, dass auch von Familien mit Kindern gefahrlos genutzt werden kann.

Für die FREIEN WÄHLER ist ein Radweg entlang der L101 zwischen Dreibäumen und Stumpf ein absolutes Muss. Die FREIEN WÄHLER wären auch bereit, jenseits von Fördergeldern hierfür Eigenmittel in die Hand zu nehmen.

Anders sieht es hingegen aus, wenn Radverkehr ideologisch aufgeladen und überhöht wird: Wer außer den Grünen kann, insbesondere im bergigen Bergischen mit seiner Witterung etwas mit dem Thema „Radberufsverkehr“ anfangen? Außer Grünen nahezu niemand! Grüne erklären einem das damit, dass das Angebot an Radwegen für Radberufspendler nicht da sei; wäre es da, würden mehr Berufspendler mit dem Rad fahren. Dass die Pendler möglicherweise, ob Topografie und/oder Witterung keine Lust haben, mit dem Rad zu fahren, diese Sichtweise ist in der grünen Denke nicht vorgesehen. Der Pendler hat gefälligst mit dem Rad zu fahren!

So will der grün geführte Kreis für sage und schreibe 2.320 Mio. Euro eine Radweg entlang der K18 zwischen Dabringhausen und Hilgen bauen, hauptsächlich um die bislang nicht vorhanden Berufspendler auf dieser Route aufs Rad zu bringen.

Ein Vorschlag der FREIEN WÄHLER eine deutlich kürzere, ebenerdige und nur ein Drittel kostende Variante mittels einer touristisch attraktiven Hängebrücke über das Eifgental zu führen wurde nicht einmal geprüft, weil – so die Grünen – die Berufspendler über diese Brücke das Rad schieben müssten, was nicht zumutbar sei.

Weiteres Beispiel für ideologiegetriebene kostenträchtige Politik ist die Planung eines Radwegs entlang der L409 zwischen Wermelskirchen und Habenichts.

Merke: Entlang dieser Straße gibt es bereits durchgängig eine Strecke, die von Radfahrern genutzt werden kann. Sie entspricht zwar nicht irgendwelchen Normen und im Begegnungsfall muss Rücksicht genommen werden, aber sie ist da und ermöglicht Radfahrern ein gefahrloses Fahren von A nach B. Zudem ist die Strecke im Landesradwegenetz offiziell ausgeschildertes Teilstück eines Radwegs der L409 von Laudenberg bis Wermelskirchen.

Nun gibt es tatsächlich die Idee diese Strecke für 1.65 Mio. Euro auf der bestehenden Trasse quasi neu zu bauen. Es ist der Wahnsinn! Zwar sollen hierfür Fördergelder beschafft werden, aber sind Fördergelder keine Steuergelder der Bürger, und wer zahlt den verbleibenden Eigenanteil der Stadt Wermelskirchen? Natürlich deren Bürger!

Beispiel 3: Kommunaler Klimaschutz

Gehen wir einmal davon aus, dass der zweifellos vorhandene Klimawandel, den es im Übrigen während der gesamten Erdgeschichte immer schon gab, durch menschliches Verhalten mit beeinflusst wird.

Nehmen wir weiter zur Kenntnis, dass Deutschland unbestritten nur 2% des globalen CO2 ausstößt.

Fakt ist zudem, dass Deutschland seit 1990 seinen CO2 -Ausstoß um 40% reduziert hat.

Danach mag dann aber durchaus die Frage erlaubt sein, was der Rheinisch-Bergische Kreis mit 0,12% Fläche und 0,34% der Bevölkerung Deutschlands eigentlich denkt, mit seinen Maßnahmen in diesem globalen Konzert für eine Rolle zu spielen.

Unbestreitbar ist jedoch auch, dass es gute Gründe dafür gibt, fossile Energieträger (Steinkohle, Braunkohle, Öl, Gas usw.) nicht zum Zwecke der Energiegewinnung zu verbrennen. Dafür sind sie als unwiederbringliche Rohstoffe viel zu wertvoll.

Deshalb setzen die FREIEN WÄHLER auf Wasserstoff als Energieträger und -speicher. Dieser Wasserstoff muss dann allerdings auch wirklich „grün“, sprich ohne Einsatz fossiler Energieträger hergestellt werden. Neben den bekannten „grünen“ Energiequellen wie Sonne, Wind und Wasser darf auch die Kernenergie hierbei kein Tabu sein. Auch darf insbesondere bei der Solarenergie die Gesamt-Öko- und Sozialbilanz (Anhängigkeit hinsichtlich der Rohstoffe von Drittstaaten und die Arbeitsbedingungen dort) nicht aus den Augen verloren werden.

Zudem muss die Frage gestellt werden, ob es in Anbetracht der 2% von Deutschland ausgehenden Emissionen wirklich sinnvoll ist, diese mittels Einsatz von Millionen oder gar Milliarden auf 1,5% zu reduzieren oder die Lösung in Wirklichkeit darin liegt, dass die Top 5 der Liste ihre Emissionen um zunächst 25% reduzieren. Jeder mag selbst beurteilen, womit dem Planeten mehr geholfen wäre.

Mittlerweile sind es nicht unbeträchtliche sechs- bis siebenstellige Beträge, die auch der Kreis in dieses Spielfeld jährlich investiert, wobei die Frage erlaubt sein darf, ob das am Ende des Tages überhaupt etwas bringt oder lediglich Balsam für die geschundene grüne Seele ist, man tue halt etwas Gutes.

Fakt ist, dass die Kosten für diesen Balsam auch wieder die Städte und Gemeinden und damit am Ende die Bürger bezahlen.

Zudem muss auch kritisch hinterfragt werden, ob in Anbetracht dieser Zahlen die in Deutschland verbreitete Klimahysterie dem Thema eigentlich gerecht wird oder sie lediglich ein willkommenes Vehikel und Instrument grüner Gängelungs- und Umerziehungspolitik ist.

Zusammenfassung

Egal ob ÖPNV, Radverkehr oder globale Schonung von Ressourcen – alles wichtige Themen, die es mit Sinn und Verstand zu bearbeiten gibt.

Dies sollte allerdings naturwissenschaftlich, technisch, volks- und betriebswirtschaftlich geleitet und mit Augenmaß aber nicht ideologie- und bauchgesteuert erfolgen.

Insofern ist es unabdingbar, Grüne von den Hebeln der Macht auf allen Ebenen fernzuhalten und diesseits, meint abseits der Grünen Mehrheiten zu schmieden, die unser Land nach vorne bringen und die Zukunft sichern.

Fotos: unsplash, FREIE WÄHLER

Drucke diesen Beitrag

Bannmeile für Cannabis-Verkaufsautomaten- und Cannabisshops?

Anfrage zur nächsten Sitzung des Rates am 19. Juni 2023 zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen:
Bannmeile für Cannabis-Verkaufsautomaten- und Cannabisshops etc. um Schulen, Kindergärten, öffentliche Spielplätze, Jugendfreizeitpark und religiöse Gebäude

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Lück,

trotz einer nicht ganz eindeutig geklärten Rechtslage schreitet die Aufstellung von Cannabis Verkaufsautomaten für „Nutzhanf“ (CBD-Produkte mit bis zu 0,2% THC) rasend schnell voran. Außerdem können die Automaten problemlos mit E-Zigaretten und Ähnlichem bestückt werden.

Die FREIEN WÄHLER Wermelskirchen sehen durch die Aufstellung von Cannabis-Verkaufsautomaten ein Gefährdungspotential vor allem für Kinder und Jugendliche.

Wir wollen verhindern, dass Cannabiskonsum jeglicher Art in unmittelbarer Nähe von unseren Schulen und anderen von Kindern- und Jugendlichen aufgesuchten Orten zur Mode wird.
CBD-Blüten lassen sich rein äußerlich nicht von verbotenen Hanfblüten unterscheiden.

Bei Spielhallen gibt es gerade aus Gründen der Suchtprävention und -bekämpfung genaue Vorgaben, wo diese Spielstätten errichtet werden dürfen.

Der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) hat sich im April 1997 verpflichtet, keine Zigarettenautomaten mehr im Umfeld von Schulen oder Jugendzentren anzubringen.

Vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung in Vorbereitung befindlichen Gesetzentwurfs zur Legalisierung von Cannabis drängt der Deutsche Philologenverband auf Schutzzonen von mindestens fünf Kilometern rund um Schulen und Kitas herum.

Wir fragen daher an:

  • Ist es rechtlich zulässig, eine „Bannmeile“ für Cannabis-Verkaufsautomaten um die oben genannten sensiblen Orte herum festzulegen?
    Welche Abstände sind angemessen?
  • Ist eine Forderung, dass Cannabis-Verkaufsautomaten auf Wermelskirchener Gebiet mit einer Technik ausgestattet werden müssen, die eine Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren verhindert, rechtlich zulässig?
  • Ist nach der geplanten Legalisierung von THC-Produkten die Einrichtung einer „Bannmeile“ für Verkaufshops, „Kifferclubs“ oder Genossenschaften um die oben genannten sensiblen Orte herum zulässig?
    Welche Abstände sind angemessen?

Wir FREIE WÄHLER warnen vor einer gesamtgesellschaftlichen Verharmlosung des Rauschmittels Cannabis.
Auch wenn der Automat legal ist und die Bundesregierung die Droge frei gibt, müssen wir versuchen, unsere Kinder und Jugendlichen so weit wie möglich davon fernzuhalten.

Foto: pexels

Drucke diesen Beitrag

Freiwillige Leistungen Haushalt 2024ff

Die Verwaltung wird gebeten für den Doppelhaushalt 2024/2025 wie auch die sich anschließende mittelfristige Finanzplanung folgende Positionen einzustellen:

PositionAnsatzVeränderung
Zuschuss Jugendmusikschule216.000 €+ 60.000 €
Zuschuss WiW80.000 €+ 47.000 €
Zuschuss Kulturverein10.000 €+ 10.000 €
Zuschuss VVVs
(jeweils 10.000 €)
30.000 €+ 30.000 €
Zuschuss Schlaganfallhilfe? €? €
Kommunaler Ordnungsdienst? €? €

Die Gegenfinanzierung soll im Rahmen des allgemeinen und generellen Haushaltsausgleichs erfolgen.

Begründung:

Die FREIEN Wähler möchten frühzeitig für die Haushaltsplanberatungen ein deutliches Zeichen setzen, was uns wichtig ist.
Damit wird auch der Wille zur Gestaltung in schwierigen Zeiten deutlich.

Das unwürdige Geschachere (Zitat: Michael Schneider) und gegenseitiges Ausspielen der freiwilligen Leistungen muss beendet werden.
Von 2020 bis 2023 stieg die Summer der freiwilligen Ausgaben um 388 T€ von 812 T€ auf 1.200 T€ an.
Die Hauptsteigerungen gingen in Zuschüsse an Kindergärten (+253 T€),Spielmaterial Kindergärten (+11 T€), Zuschüsse Kinder- und Jugendförderplan (+24 T€), Gebrauchsgegenstände Kindergärten (+8 T€), Eigene Maßnahmen des Jugendamtes (+19 T€), Zuschuss Katt (+38 T€). Keiner dieser Positionen lag ein Antrag der Politik zu Grunde. Diese sinnvollen und wichtigen Positionen wurden allesamt beschlossen, auch ohne Gegenfinanzierung durch Kürzung bei anderen freiwilligen Leistungen. Sie wurden aus und im allgemeinen Haushalt gegenfinanziert.

Die Finanzierung von freiwilligen Leistungen ist seriös und richtigerweise nur durch Gegenfinanzierung über Steuern sicherstellen.
Wir werden in absehbarer Zeit keine Reform der Gemeindefinanzierung bekommen, so notwendig und wichtig diese wäre, so laut auch Forderungen nach ihr erhoben werden, damit die Kommunen endlich die dringend benötigten Gelder zur Erfüllung der auf sie übertragenen Aufgaben bekommen.

Insofern ist es vertretbar, da es einer Solidargemeinschaft zuzumuten ist, diese im Verhältnis zum Gesamthaushalt verschwindend geringen Mittel in Höhe von ca. 1% des Gesamthaushalts aufzubringen.

Eine „Aufgabenteilung“, bei der die „Guten“ die Maßnahmen fordern und die „Schlechten“ sie dann über die Steuerhebesätze finanzieren müssen, lehnen die FREIEN WÄHLER ab. Wir bekennen uns zur Verantwortung für beide Seiten der Medaille.

Die Zuschüsse für das ehrenamtliche Engagement sind die Knete, der Kitt zum Zusammenhalt der Gesellschaft und unseres Gemeinwesens.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass wenn der Haushalt erst einmal durch die Verwaltung aufgestellt und durch Bürgermeisterin und Kämmerer eingebracht ist, die Politik nicht mehr Kraft und/oder Willen findet, politisch gewünschte Änderungen umzusetzen.
Vielmehr setzt dann das zuvor schon beschriebene „Spiel“ ein.

Insofern ist es JETZT an der Zeit, dass die Politik Zeichen aussendet, was ihr wie für die nächsten Haushalte wichtig und auch teuer ist.

Die Fraktion FREIE WÄHLER sendet dieses Zeichen hiermit aus und würde sich freuen, wenn andere Fraktionen das ebenso täten.

Drucke diesen Beitrag

Resolution zu Kosten der Flüchtlingshilfe

Antrag zur Ratssitzung am 27. März 2023:

RESOLUTION: DIE LASTEN GEMEINSAM TRAGEN – FÜR EINE SPÜRBARE ERHÖHUNG DER BUNDESBETEILIGUNG AN DEN KOSTEN DER FLÜCHTLINGSHILFE

Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin,

die antragstellenden Fraktionen bitten Sie darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:

  1. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Bundesministerium des Innern und der Heimat im Besonderen und die Bundesregierung im Allgemeinen nachdrücklich auf, sich für eine nachhaltige europäische Lösung zur Ordnung und Steuerung der Migrationsströme einzusetzen.
  2. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Bundesministerium des Innern und der Heimat im Besonderen und die Bundesregierung im Allgemeinen auf, eine deutliche Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Flüchtlingshilfe zu realisieren.
  3. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Bundesministerium des Innern und der Heimat im Besonderen und die Bundesregierung im Allgemeinen auf, sich dafür einzusetzen, dass den Bundesländern die versprochenen finanziellen Mittel unverzüglich zur Verfügung gestellt werden und somit den Städten und Gemeinden ein fairer finanzieller Ausgleich gewährt wird.
  4. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Land NRW auf, sich hinsichtlich der Unterkünfte am Niveau aus dem Jahr 2015/16 zu orientieren und mindestens 70.000 Plätze zu schaffen. Es geht letztendlich darum, Obdachlosigkeit zu vermeiden.
    Bund wie auch Land sind aufgefordert, wieder selbst Unterkünfte zu betreiben.

Begründung:

Am 24. Februar dauerte der Krieg in der Ukraine bereits ein Jahr.

Die Mitglieder des Rats der Stadt Wermelskirchen verurteilen geschlossen diesen Akt der Gewalt, der Leid über sehr viele Menschen gebracht hat.

Wir stehen solidarisch an der Seite der geschundenen und überfallenen Ukrainerinnen und Ukrainer.

Unsere Solidarität gilt auch allen, die in den Westen geflohen sind. Millionen Menschen sind in die Länder der Europäischen Union geflohen. Mehr als eine Million Geflüchtete sind in Deutschland willkommen geheißen worden. NRW als starkes und verantwortungsvolles Bundesland hat allein rund 225.000 Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Dazu kamen allein im Jahr 2022 noch mehr als 42.000 Flüchtlinge aus anderen Ländern.

Auch Wermelskirchen zeigt sich solidarisch. Wir möchten den Menschen, die Schreckliches hinter sich haben, helfen und sie hier vor Ort nach Kräften unterstützen.

Die Städte und Gemeinden bewegen sich bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten seit bald einem Jahr an den Grenzen des Leistbaren. Die vor uns liegenden Herausforderungen meistern wir nur gemeinsam. Dazu gehört, dass der Bund die Kommunen vor allem finanziell deutlich stärker als bisher unterstützen muss.

Wir sollten die Hilferufe der Länder und Kommunen, die die Grenzen ihrer Belastbarkeit schon bald erreicht haben, weder überhören noch ignorieren.

Die Ausgaben Nordrhein-Westfalens für die Flüchtlingsaufnahme, -unterbringung und -integration belaufen sich in den Jahren 2022 und 2023 auf jeweils weit über drei Milliarden Euro. Doch die Beteiligungsquote des Bundes an diesen Kosten beträgt dabei lediglich 23 Prozent (2022) bzw. nur 19 Prozent (2023).

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat die Bundesministerin des Innern und der Heimat daher zurecht darauf hingewiesen, dass dies angesichts der aktuellen Herausforderungen bei weitem nicht ausreicht. Mit Blick auf die für Ostern vereinbarten Gespräche der Bundesregierung mit den Bundesländern über die Auskömmlichkeit der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel hat er die Ministerin daher aufgefordert, die Bundesbeteiligung an den Kosten der Flüchtlingshilfe spürbar zu erhöhen.

Dass Bund und Land die Kommunen im Jahr 2022 finanziell unterstützt und weitere Plätze in Landesunterkünften geschaffen hätten, wird anerkannt. Doch reichen diese Hilfen bei weitem nicht aus.

Die Kommunen benötigten möglichst schnell spürbare finanzielle und organisatorische Entlastung. Wir sollten auch als Stadt Wermelskirchen das Nötige tun, und im Sinne der Kommunen und der geflüchteten Menschen den Druck auf die Bundesregierung erhöhen.

Wir fordern daher unsere Verwaltungsspitze eindringlich dazu auf und unterstützen sie nachdrücklich, sich an allen geeigneten Stellen für eine deutliche Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten zu beteiligen. Denn wir meistern die Krise nur gemeinsam!

Mit besten Grüßen
Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER
Oliver Platt, Fraktionsvorsitzender BüFo
Michael Schneider, Fraktionsvorsitzender CDU

Foto: unsplash

Drucke diesen Beitrag

Hausärztliche Versorgung?

Anfrage zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 09. März 2023:

Anfrage zu Hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen, ggf. Ableitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im Rahmen einer vom damaligen Bürgerverein WNK UWG e. V. (heute Freie Wähler) durchgeführten Podiumsdiskussion (25.10.2018) zum Thema der Hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen, hatte die Runde unter Beteiligung von Herrn Bürgermeister Bleek, Herrn Tebroke (MdB), Herrn Deppe (MdL) sowie Herrn Madsen (Geschäftsführer Krankenhaus GmbH) und einem Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) den damaligen Ist-Zustand in Wermelskirchen aufgenommen und fachkundig beraten.

Da die demografische Entwicklung voranschreitet und auch viele Medizinerinnen und Mediziner in absehbarer Zeit in den Ruhestand wechseln, sieht es die Fraktion der Freien Wähler als ihre Pflicht an, hier den aktuellen Sachstand einmal abzufragen.

Mag die Bereitstellung von Hausärztinnen und Hausärzten zwar Kernaufgabe der KV sein, ist es dennoch Aufgabe der Kommune / der Politik die Entwicklung kritisch (i. S. Versorgungssicherheit der Wohnbevölkerung) zu hinterfragen. Auch in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Rettungswesen und Verbraucherschutz (Kreis) vom 11.05.22 konnte die Frage, ob die kreisfreien Nachbarstädte von Wermelskirchen (u. a. Solingen, Remscheid) eine mögliche hausärztliche Unterdeckung kompensieren können, nicht hinreichend beantwortet werden.

Wir fragen daher an:

  • Besteht zurzeit eine rechnerische Unterdeckung an Hausärzten in Wermelskirchen?
  • Wenn ja, wie plant, die KV diesen Mangel abzustellen?
  • Führt die mögliche Unterdeckung an Hausärzten zu einer verstärkten Frequentierung der Ambulanz des örtlichen Krankenhauses?
  • Ist erkennbar, wie sich künftig geplante Ruhestände von ansässigen Hausärzten auswirken werden?

Die seinerzeit durchgeführte Podiumsdiskussion zum Thema „Hausärztliche Versorgung“ hat gezeigt, dass es eine Vielzahl von Lösungsvorschlägen gibt, die die mögliche Unterdeckungsquote der Hausärztlichen Versorgung durchaus beheben kann. Hierbei fehlt es nicht am guten Willen der Beteiligten, oftmals mangelt es nur an einer Koordination von Aktivitäten und der Kommunikation der Akteure untereinander.

Insofern macht es Sinn, diese Themen koordinierend bei der Bürgermeisterin zu bündeln.

In diesem Zusammenhang hatte die damalige Fraktion WNK UWG (heute: Freie Wähler) mit Datum 08.11.2018 den u. g. Antrag gestellt:

Der Rat beauftragt den Bürgermeister, sich folgender Themen bezugnehmend auf die Verbesserung und Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Wermelskirchen koordinierend und moderierend anzunehmen:

  • One-Stop-Agency für anfragende Ärzte, die einen KV-Sitz hier suchen
  • Werbung der Stadt auf der Homepage der KV und in deren Medien
  • Anschubfinanzierung von Existenzgründungen mit Hilfe der Stadtsparkasse
  • regelmäßige Kontaktpflege der Stadt mit dem neu angesiedelten Arzt
  • Notfallpraxis am Krankenhaus Wermelskirchen
  • Öffnung des im Krankenhaus befindlichen hochmodernen MRT für die Diagnostik der Wermelskirchener Ärzteschaft
  • Beteiligung von nicht-ärztlichen Praxisassistenten (Modell Thüringen) an der Versorgung der Bevölkerung in dem bekannten gesetzl. zulässigen Rahmen

Der Bürgermeister wird weiter beauftragt, halbjährlich einen kurzen Bericht über den Sachstand vorgenannter Punkte zu geben.

Wir fragen somit weiter an, wie der Sachstand zu den o. g. Spiegelstrichen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher

Foto: unsplash

Drucke diesen Beitrag

Machbarkeitsstudie Radweg entlang der L101 zwischen Dreibäumen und Limmringhausen

Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr:
Machbarkeitsstudie Radweg entlang der L101 zwischen Dreibäumen und Limmringhausen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 

der Ausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, (unter Zuhilfenahme externer Ressourcen) eine technische und finanzielle Machbarkeitsstudie hinsichtlich eines Rad-/Gehweges entlang der L101 zwischen Dreibäumen und Limmringhausen zu erstellen.

Begründung:

Dieser nahezu topografisch ebene Abschnitt der L101 stellt die wichtigste seit Jahrzehnten bislang nicht geschlossene Lücke im Wermelskirchener Radwegenetz dar.

Nachdem sich nunmehr mit dem Neubau bzw. der Ertüchtigung bereits bestehender Radwegeverbindungen (L409) ernsthaft beschäftigt wird, sollte besagter Strecke entlang der L101 vordringlich das Augenmerk gewidmet werden, da es entlang dieser Strecke in weiten Teilen überhaupt keine gesicherte Verkehrsführung für Radfahrer und Fußgänger gibt.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen    
Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER
Oliver Platt, Fraktionsvorsitzender BüFo                                                                         

Foto: pexels

Drucke diesen Beitrag

Stellungnahme zum Doppelhaushalt 2022/2023..

… des Vorsitzenden der Fraktion FREIE WÄHLER, Henning Rehse am 23. Mai 2022 im Rat der Stadt

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, liebe Frau Lück

lieber Mitbürgerinnen und Mitbürger, Kolleginnen und -kollegen,

freudig war seit Jahren der Tag erwartet worden, wo die Stadt Wermelskirchen das Haushaltssicherungskonzept (HSK) verlassen würde. Einige gingen davon aus, dann würde alles besser, aber weit gefehlt: das Verlassen des HSK ist nur ein technischer auf Zahlen basierter Akt. Es geht allein darum, ob man sich diesseits oder jenseits einer Zahlengrenze befindet, allein wo diese Grenze schon absolut liegt, ist der eigentliche Maßstab dafür, wie die finanzielle Lage eigentlich ist. Und die ist nach wie vor schlecht!
Schlecht wie bei den meisten der Städte und Gemeinden in NRW. Und nicht deshalb schlecht, weil Bürgermeister, Verwaltungen und Räte eine schlechte Arbeit gemacht und mit dem Geld geaast hätten, sondern weil das den Kommunen von Bund und Land zur Verfügung gestellte Geld einfach nicht ausreicht, um die übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Da wird dann halt gespart, dass die Schwarte kracht – und das schon seit Jahrzehnten.

Bei der Stadt Wermelskirchen hat sich dadurch allein für die Instandhaltung der städtischen Gebäude ein Investitionsstau von 230 Mio.€ aufgetürmt. Zum Beispiel ist das Rathaus nach über 40 Jahren schlichtweg Schrott und dieser schrottige Arbeitsplatz ist – am Rande bemerkt – nur ein weiterer Grund dafür, dass die Verwaltung kein Fachpersonal mehr findet.

Die Schulden der Stadt werden bis 2026 auf über 220 Mio.€ ansteigen.

Für 2023 sind Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuer beschlossen. Trotz dieser Erhöhung weist der Doppelhaushalt 2022/2023 im Jahr 2023 einen Überschuss von „nur“ 228.000 € aus, ist also auf Kante genäht. Nur eine nicht vorherzusehende Krise und das HSK ist wieder da.

Der städtische Haushalt hat für 2022 ein Volumen von ca. 115 Mio. Euro. Nur ca. 1 Mio. Euro davon sind freiwillige Leistungen. Wir setzen also nur 1 Mio. Euro der von unseren Bürgern in Höhe von über 58 Mio. Euro gezahlten Steuern für Dinge ein, die der Rat eigenverantwortlich beschlossen hat.
Der gesamte Rest aller Einnahmen wird in die Erfüllung von Pflichtaufgaben gesteckt, die Europa, Bund und Land den Kommunen übertragen haben, ohne jedoch die komplette Finanzierung zu übernehmen. Damit wird den Räten in den Kommunen die Möglichkeit genommen, selbst gestalterisch tätig zu werden und Schwerpunkte zu setzen.
Die FREIEN WÄHLER sind mit dieser Schieflage nicht einverstanden und wollten daher den Antrag stellen, die freiwilligen Leistungen um weniger als 0,1% des gesamten Haushaltsvolumens zu erhöhen und dieses Geld den ehrenamtlich Tätigen für ihre Projekte zur Verfügung zu stellen.
In Anbetracht des zuvor Gesagten keine Chance, und dies obwohl sich eine Vielzahl von Menschen in Vereinen und Organisationen und Organisationen ehrenamtlich engagiert und mit ihrem Einsatz das Zusammenleben bereichert und zudem oft die Daseinsvorsorge sichert. Sie machen manches möglich, was sonst unter ökonomischen Gesichtspunkten nicht realisierbar wäre. Gerade jetzt in Zeiten des Krieges in der Ukraine wird wieder sichtbar, was das bürgerliche Engagement bewirken kann. Aber nicht nur in der Flüchtlingshilfe, sondern in vielen anderen Bereichen des Sports, Kultur und Gemeinwesenarbeit ist das bürgerliche Engagement und Ehrenamt unverzichtbar.

Insofern gibt es eigentlich keine Punkte, die dafürsprechen, dem Haushalt zuzustimmen, was aber keine Kritik an der Bürgermeisterin und dem Kämmerer sein soll.
Es macht keinen Spaß mehr, in diesem finanziellen Umfeld zu agieren bzw. besser gesagt nur noch zu reagieren. Man muss sich langsam die Frage stellen, ob man durch sein Mittun noch Teil dieses „Systems“ sein und es stützen will und damit auch mittelbar und letztendlich Verantwortung für die ganzen Fehlentwicklungen zu übernehmen

Steuererhöhungen, der Rückzug des Antrags der Kollegen des BürgerForums betreffs des Eventsommers, andererseits aber Stellen für Klima- und Mobilitätsmanager im Stellenplan – das alles wären schon jeder für sich betrachtet für meine Fraktion Punkte den Haushalt abzulehnen.

Es muss aber weitergehen und dieser Verantwortung stellen wir uns: deshalb werden wir dem Haushalt zustimmen – nicht aus Lust, sondern aus Verantwortung für die Stadt und ihre Bürger!

Würde ein Haushalt nicht verabschiedet, hätte das gravierende negative Folgen für die Stadt und unsere Bürger:

§ 82       Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Vorläufige Haushaltsführung

(1) Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht, so darf die Gemeinde ausschließlich

  1. Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Finanzpositionen oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, fortsetzen,
  2. Realsteuern nach den Sätzen des Vorjahres erheben,
  3. Kredite umschulden.

(2) Reichen die Finanzmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen des Finanzplanes nach Absatz 1 Nr. 1 nicht aus, so darf die Gemeinde mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde Kredite für Investitionen bis zu einem Viertel des Gesamtbetrages der in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Kredite aufnehmen. Die Gemeinde hat dem Antrag auf Genehmigung eine nach Dringlichkeit geordnete Aufstellung der vorgesehenen unaufschiebbaren Investitionen beizufügen. Die Genehmigung soll unter dem Gesichtspunkt einer geordneten Haushaltswirtschaft erteilt oder versagt werden; sie kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden. 4Sie ist in der Regel zu versagen, wenn die Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht in Einklang stehen.

(3) Ist im Fall des § 76 Abs. 1 GO NRW die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht, gelten ergänzend zu den Regelungen der Absätze 1 und 2 die nachfolgenden Bestimmungen vom Beginn des Haushaltsjahres – bei späterer Beschlussfassung über die Haushaltssatzung vom Zeitpunkt der Beschlussfassung – bis zur Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes:

1.Die Gemeinde hat weitergehende haushaltswirtschaftliche Beschränkungen für die Besetzung von Stellen, andere personalwirtschaftliche Maßnahmen und das höchstzulässige Aufwandsvolumen des Ergebnishaushalts sowie die Regelungen zur Nachweisführung gegenüber der Aufsichtsbehörde zu beachten, die durch Rechtsverordnung des für Kommunales zuständigen Ministeriums im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium festgelegt werden.

2. Der in Absatz 2 festgelegte Kreditrahmen kann mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde überschritten werden, wenn das Verbot der Kreditaufnahme anderenfalls zu einem nicht auflösbaren Konflikt zwischen verschiedenen gleichrangigen Rechtspflichten der Gemeinde führen würde. Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden.

(4) Die Bestimmungen des Absatzes 3 gelten ab dem 1. April des Haushaltsjahres bis zur Beschlussfassung über einen ausgeglichenen Haushalt oder bis zur Erteilung der Genehmigung für ein Haushaltssicherungskonzept auch dann, wenn bis zu dem Termin kein ausgeglichener Haushalt beschlossen worden ist.

Würde der Rat der Stadt den Haushalt also jetzt nicht beschließen, würde dies z.B. folgendes bedeuten:

  • Wiederbesetzungssperren von Stellen (bis zu 24 Monate)
  • kein Bau der Gesamtschule oder des Hallenbades – nur mit Genehmigung der Kommunalaufsicht unter Einschränkung der Kreditaufnahme
  • keine weiteren neuen, freiwilligen Maßnahmen (investiv/konsumtiv)

Jedes Vorgehen in dieser Zeit wäre genehmigungspflichtig durch die Kommunalaufsicht.

Allein die Wiederbesetzungssperren würden die Verwaltung so treffen, dass sie kaum mehr handlungsfähig wäre.

Daher stimmt die Fraktion FREIE WÄHLER dem Haushalt und Stellenplan zu.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Foto: pexels

Drucke diesen Beitrag

Haushalt 2022/2023: Ertüchtigung Flutlicht Eifgenstadion

An die Bürgermeisterin
Frau Marion Lück
Telefgrafenstraße 29-33
429292 Wermelskirchen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
wir bitten Sie, den folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses aufzunehmen:

Flutlichtanlage im Eifgen

Beschluss:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt Mittel in Höhe von 20 Tsd. Euro für eine
Ertüchtigung der Flutlichtanlage im Eifgen in das Haushaltjahr 2022 einzustellen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat den Neubau des Eifgenstadions beschlossen und
umgesetzt. Auf eine Ertüchtigung der Flutlichtanlage wurde zunächst verzichtet, um zu
testen, ob die Bestehende ausreichend ist. Leider hat sich herausgestellt, dass die veraltete
Flutlichtanlage nicht ausreichend (zu dunkel) ist. Die Anlage muss ertüchtigt werden. Hierbei
ist vorrangig zu prüfen, ob eine Finanzierung durch Sportförderprogramme umgesetzt
werden kann. Ansonsten ist die Ertüchtigung über den Haushalt 2022 zu finanzieren.

Foto: pexels

Drucke diesen Beitrag

Radweg entlang der L 101 – Bitte an Herbert Reul

Sehr geehrter Herr Innenminister Reul,
lieber Herbert,

ich wende mich in dieser Sache an Dich weniger als Innenminister sondern als Mitglied des Kabinetts und zukünftigem direkt gewählten Landtagsabgeordneten für Wermelskirchen, der das Thema sicherlich auf kleinem Dienstweg der Kollegin Brandes und den Verantwortlichen bei StraßenNRW antragen kann.

Diese Radwegeverbindung war schon ein Thema, als ich 1979 in die Kommunalpolitik einstieg:
Ich erinnere mich noch daran, dass schon damals der in diesem Wahlbezirk direkt gewählte CDU-Stadtverordnete, Helmut Görne, das Thema immer wieder ansprach.

Seine nunmehr den Wahlkreis im Stadtrat vertretende Schwiegertochter, Karin Görne, unternimmt ebenfalls seit Jahren unermüdliche Anstrengungen, diesen Radweg zu bauen.
Kürzlich besprachen wir das Thema und stellten gemeinsam fest, dass leider über 40 Jahre ins Land gegangen sind, ohne dass sich etwas getan hätte.

Diese Unterhaltung mit Frau Görne und beigefügte aktuelle Artikel aus der Bergischen Morgenpost haben mich daher veranlasst, das Thema einmal abseits der üblichen Wege aufzugreifen und Dich direkt darauf anzusprechen.

Zu einem Radweg entlang der durchweg eben auf einem Höhenzug verlaufenden L101 gibt es keinerlei Alternative.

In Hückeswagen existiert er bereits bis zur Stadtgrenze; dann fehlt er zwischen Dreibäumen und Stumpf komplett, zwischen Stumpf und Dabringhausen gibt es Abschnitte und zwischen Dabringhausen und Limmringhausen fehlt er wieder ganz. Ab Limmringhausen gibt es eine Alternative über Maria in der Au und durch das Eifgental bis Altenberg. Auch ab dort ist er wieder vorhanden.

Es ist dringend geboten, die o.a. Lücken sowohl im Interesse der Verkehrssicherheit als auch der Attraktivität des Bergischen Landes für den Rad-Tourismus zu schließen.

Ich bitte Dich daher ganz herzlich, Dich dafür einzusetzen,  und verbleibe mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen
Dein
Henning Rehse

Drucke diesen Beitrag

Antrag zur historischen Aufwertung des Stadtfriedhofs Berliner Straße

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Krause,

im Rahmen einer gut vorbereiteten Führung auf dem Wermelskirchener Stadtfriedhof durch den Bergischen Geschichtsverein, Abteilung Wermelskirchen, wurden von einer Vielzahl verstorbener Wermelskirchener Bürgerinnen und Bürger wissenswerte Informationen übermittelt.

Die Erinnerung und die Geschichte unserer Stadt Wermelskirchen sollte auch für Wermelskirchener Bürgerinnen und Bürger, Neubürger und künftige Generationen eine tragende Rolle spielen.

Hierzu bedarf es allerdings deutlicher Bestrebungen der Stadt Wermelskirchen im Sinne Erhalt schützenswerter Grab- und Gedenkstätten. Zu vermeiden gilt, dass geschichtlich wertvolle Grabstätten, wie die der Industriellenfamilie Schumacher (seinerzeit hinter dem Ehrenfriedhof gelegen), nicht wie geschehen, dem Erdboden gleichgemacht und durch seelenlose „Mustergräber“ ersetzt werden. Gleiches gilt für das Grab des ehem. Bürgermeisters Mebus und des langjährigen verdienten Lehrers Kufuß am Hauptweg unseres Stadtfriedhofes (als negative Beispiele). Weiter ist z. B. das Grab des Altbürgermeisters und Ehrenbürgers Wiel gar nicht mehr zu erkennen.

Die Fraktion der WNK UWG Freie Wähler beantragt daher, den Stadtfriedhof entsprechend historisch aufzuwerten:

  • Enger, kontinuierlicher Austausch zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem Bergischen Geschichtsvereins und geschichtlich Forschenden (Runder Tisch) über historisch wertvolle Grabanlagen, mit dem Ziel, diese für die Nachwelt zu erhalten
  • Nutzung sog. „Sperrvermerke“, so dass schützenswerte Gräber nicht einem neuen Urnenfeld „zum Opfer fallen“
  • Druck von Flyern zur Geschichte des Stadtfriedhofs und dessen Entwicklung und von geschichtsträchtigen Gräbern (zur Auslage)
  • Kategorisierung von historisch wertvollen Gräbern, mit dem Ziel, dass eine Tafel am Haupteingang / ggf. den Nebeneingängen Besucherinnen u. Besucher darauf hinweist
  • Diese entsprechenden Gräber sind, z. B. mit einer Metalltafel (sofern es die Angehörigen so wünschen), auch kenntlich zu machen, so dass Besucher an Ort u. Stelle etwas über die Person und ihr damaliges Wirken erfahren können.

Ggf. stellt sich die Frage, ob „ablaufende“ schützenswerte Gräber nach Willen der Angehörigen einer neuen Nutzung zugefügt werden?  Hier gilt es ggf. Mittel in den Haushalt einzustellen, die dazu führen, dass das Grab -ordentlich gepflegt- der Nachwelt weiter zur Verfügung steht und Angehörige nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kind
(Wahlkreisbetreuer)

Drucke diesen Beitrag

Neuer Geh-/Radweg an der K18 für 2,4 Mio. € ?

Der Verkehrsausschuss des Kreises hat anders als der Bergischen Morgenpost von der CDU berichtet am vergangenen Donnerstag keinen Beschluss gefasst, sondern in Respekt vor der ausstehenden Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 20.09. das Thema in den Kreisausschuss und Kreistag verschoben.


Zudem belaufen sich die Kosten laut Vorlage der Kreisverwaltung auf 2,4 Mio.€, immer noch ein stolzer Betrag trotz der avisierten Förderkulisse – aber: auch Fördergelder sind Steuergelder!
Der Bau eines Radwegs entlang der K18 stellt laut Kreistagsmitglied Henning Rehse (FREIE WÄHLER) nichts anderes als millionenschweres Prestigeprojekt von Grün-Schwarz dar, das am Ende der Steuerzahler zu zahlen hat.


Wer in Anbetracht der Pendlerströme, der Topographie und der Bergischen Witterung den Bedarf dieses Radwegs mit „Berufspendlern“ begründet, hat jedwede rationale Betrachtung des Themas verlassen und bewegt sich nur noch im ideologischen Wolkenkuckucksheim.


Auch für die FREIEN WÄHLER ist ein Radwegverbindung zwischen Dabringhausen und Hilgen unverzichtbar – diese allerdings für den Freizeitradverkehr. Die schöne Landschaft, die touristischen Anziehungspunkte in und um Dabringhausen müssen mit dem Panorama-Radweg Balkantrasse in Hilgen verbunden werden!


Dazu haben die FREIEN WÄHLER bereits im September 2019 ein attraktives Konzept erarbeitet:https://freie-waehler-wermelskirchen.de/3331/verbindung-dabringhausen-panorama-radweg-balkantrasse/

Bereits bestehende nahezu ebenerdige Wirtschaftswege werden von Bechhausen bzw. Asterweg kommend an der engsten Stelle des Eifgentals mit einer kleinen „Geierlay“ – einer Hängebrücke verbunden. Beim Überqueren dieser Hängebrücke müssen Fahrräder geschoben werden, was aber nicht das Ko-Kriterium für diese Lösung sein kann.
Diese Lösung stellt somit ein weiteres touristisches wie auch familienfreundliches Highlight wie auch einen „Radverkehr- Leuchtturm“ dar und wird eine Magnetwirkung in die Region entfalten.


Die Kosten dafür werden deutlich unter einer Million Euro liegen.Für ein Weniger an Geld gibt es somit ein Mehr an Attraktivität!


Die FREIEN WÄHLER werden sich daher auch weiterhin vehement für dieses schöne Zukunftsprojekt einsetzen!


Henning Rehse
Mitglied des Kreistags

Drucke diesen Beitrag

Positionen der WNK UWG FREIE WÄHLER für einen zeitgemäßen Radverkehr in Wermelskirchen

von Jan Paas

Die WNK UWG FREIE WÄHLER begrüßt grundsätzlich die Zunahme des Radverkehrs in Wermelskirchen als Ausdruck selbstbestimmter und eigenverantwortlicher Mobilität, sofern sich auch diese Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten.
Wir wollen dem Einzelnen die Form der Mobilität nicht vorschreiben und Verkehrsteilnehmer nicht gegeneinander ausspielen.
Wir treten daher dafür ein, dass das Fahrrad als Verkehrsmittel im urbanen Raum gefördert wird und in Wermelskirchen das bestehende Fahrradverkehrsnetz erweitert und optimiert wird.
Unsere zukunftsfähige Fahrradinfrastruktur verbindet die Stadt- und Ortsteile miteinander und erfüllt moderne Ansprüche hinsichtlich Befahrbarkeit, Beschilderung und Ladestationen für E-Bikes

Verkehrsflächen zur Optimierung der Verkehrsströme dürfen nur und ausschließlich ideologiefrei und rational umstrukturiert werden, wobei die hohe wirtschaftliche Bedeutung des motorisierten Verkehrs zu berücksichtigen ist.
Das wirtschaftliche Potenzial des Fahrrades kann hervorgehoben und gestärkt werden, weil eine Steigerung des Anteils des Radverkehrs grundsätzlich dazu geeignet ist, das hohe motorisierte Individualverkehrsaufkommen in der Wermelskirchener Innenstadt zu reduzieren, damit das Stadtklima auch hinsichtlich der Schadstoffemissionen zu verbessern und so volkswirtschaftliche Gewinne zu generieren.
Allerdings fußen solche Betrachtungen immer auf dem realen Anteil des Fahrrads am Verkehrsgeschehen in Wermelskirchen.

Wermelskirchen besitzt nur streckenweise gut befahrbare und beschilderte Fahrradwege.
Oftmals kommt es durch lückenhafte und mangelhafte Fahrradinfrastruktur sowie unzureichende Beschilderung zu Konflikten zwischen Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern. Die WNK UWG FREIE WÄHLER spricht sich für kombinierte Rad- Gehwege entlang aller Land- und Kreisstraßen in Wermelskirchen aus.
Wenn wir das Potential des Rades im Pendler- und Einkaufsverkehr wirklich anheben wollen, dann sind kurze und schnelle Verbindungen notwendig. Radwege die über Nebenstraßen führen und Umwege bedeuten helfen da nicht weiter und sind dem Freizeitradverkehr vorbehalten.

Die begrenzten Verkehrsflächen in Wermelskirchen lassen oftmals nicht zu, dass jedem Verkehrsteilnehmer auf jeder Straße der notwendige Raum zur Verfügung steht.
Daher ist der gegenläufige Radverkehr in der Telegrafenstraße auch zukünftig kritisch zu betrachten, auch und besonders aus Sicht der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Von den 400 Wuppertaler Einbahnstraßen sind 100 für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben, wie kann es dann sein, dass die Sperrung einer einzelnen Einbahnstraße in Wermelskirchen für den gegenläufigen Radverkehr so ein Aufsehen erregt?

Die Errichtung und der Ausbau von Fahrradinfrastruktur muss stets eine ideologiefreie und rationale Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung der Interessen aller Verkehrsteilnehmer sein.
Auch die hohe wirtschaftlichen Bedeutung des motorisierten Verkehrs, insbesondere für Kunden des Einzelhandels oder dem Handwerk ist ideologiefrei Rechnung zu tragen.
Das Fahrrad kann auf innerstädtischen Strecken mit intakter Fahrradinfrastruktur das schnellste Verkehrsmittel sein, wenn die Witterung nicht mitspielt wird das Fahrrad aber nur selten genutzt.
Das Fahrrad bietet für den lokalen Einzelhandel ein unterschätztes Potenzial. Durch die begrenzte Reichweite kaufen Radfahrer nach der Devise lokal radeln – lokal kaufen in der unmittelbaren Umgebung ein.
Daher sind in der Innenstadt ausreichend viele Radabstellanlagen aufzustellen.

Insgesamt gilt für die WNK UWG FREIE WÄHLER immer noch die Absprache, dass das Verkehrsgeschehen in der Innenstadt erst dann neu bewertet wird, wenn der Loches Platz fertig gestellt ist und die dann tatsächlich vorhandenen Verkehrsströme bewertet werden können.
In diese Bewertungen sollte die Entwicklung des Rhombus – Areals mit einfließen.
Am Ende diese Prozesses muss eine Bürgerbefragung zum Konzept stehen.
Grundsätzlich autofeindliche Einstellungen helfen in keiner Art und Weise, die Verkehrsflächen und Verkehrsströme zukunftsfähig aufzustellen und zu lenken.

Drucke diesen Beitrag

Verbindung Dabringhausen — Panorama-Radweg Balkantrasse

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Rainer,
sehr geehrter Herr Marner, lieber Thomas,

die Idee einer Anbindung Dabringhausens an de Panorama-Radweg Balkantrasse und die Forderung, diese schnellstmöglich zu verwirklichen, sind absolut berechtigt und nachvollziehbar.

Die K18 kann diese Funktion derzeit allein aus Sicherheitsgründen nicht wahrnehmen.

Allerdings dürfte die traditionelle Reaktion auf seine solche Situation – nämlich die Forderung nach einem Rad-Gehweg entlang der K18 – in Anbetracht der räumlichen und topografischen wie auch finanziellen Gegebenheiten zu einer endlosen Geschichte werden…

Was aus dem Vorschlag, die K18 temporär für andere Verkehrsteilnehmer zu sperren, am Ende des Tages wird, ist unabsehbar, da hier sowohl der Kreis, wenn es um die Sperrung einer klassifizierten Verbindungsstraße geht,  ein Wörtchen mitzureden hat als es auch durchaus kontroverse Stimmen zu dem Vorschlag aus Bürgerschaft und Politik in Wermelskirchen wie auch Burscheid gibt.

Insofern darf es nicht verboten sein, auch eine unkonventionelle Idee zu äußern, die im Rahmen einer umfänglichen Wanderung zwischen Bechhausen und Dabringhausen heute Morgen entstanden ist:

Die Strecke zwischen Bechhausen 77 und Asterweg 48 beträgt 1,3km. Zwischen beiden Punkten verlaufen auf der Trasse einer Erdgasleitung (orange Linie) relativ gradlinig Wirtschaftswege, die auf Bechhauser Seite bis zum Beginn des Gefälles auf 400m Länge asphaltiert sind. Daran schließen sich Wegstücke an, die über eine wassergebundene Decke verfügen und bis auf die Querung des Eifgentals und Eifgenbachs mittels einer Holzbrücke Fahrzeugbreite haben.

Diese Trasse könnte mit relativ einfachen Mitteln komplett asphaltiert werden.

Zudem sollte sie aus Sicherheitsgründen, da sie durch unbewohntes Gebiet führt, auch mit einer dem Mindeststandard genügenden Beleuchtung ausgestattet werden.

Ein Highlight könnte eine alterative Trassenführung (orange gestrichelte Linie) zur engsten Stelle des Tals sein. Von hier könnte eine Hängebrücke das Tal auf ca. halber Höhe überspannen, dadurch der Streckenführung Steigungen nehmen und ein Ausrufezeichen in der Streckenführung und des gesamten Panorama-Radweg-Netzes setzen.

Wir sind der Meinung, dass diese Ideen seitens der Verwaltung aufgegriffen werden sollten, auf ihre Machbarkeit hin geprüft und vor allem auch mögliche Förderkulissen insbesondere im Hinblick auf die Brückenlösung eruiert werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dirk Wartmann, Mitglied des Rates
gez. Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender

Drucke diesen Beitrag

Einladung Fraktion 10.04.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu unserer 8. Fraktionssitzung im Jahr 2024 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:

Mittwoch, 10. April 2024
19.30 Uhr

Bistro Katt

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— Soziales und Inklusion am 14.03.2024
— HuF am 18.03.2024
— Umwelt & Bau und StuV am 20.03.2024

5. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:

6. Politische Aktivitäten der FREIEN WÄHLER in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Neue Aktivitäten

7. Vorbereitung von Sitzungen:
— Rat am 15.04.2024

8. Verschiedenes

Drucke diesen Beitrag

Einladung Fraktion 13.03.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu unserer 7. Fraktionssitzung im Jahr 2024 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:

Mittwoch, 13. März 2024
19.30 Uhr

Bistro Katt

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— StuV am 11.03.2024
— Zukunft am 13.03.2024

5. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:

6. Politische Aktivitäten der FREIEN WÄHLER in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Neue Aktivitäten

7. Vorbereitung von Sitzungen:
— Soziales und Inklusion am 14.03.2024
— HuF am 18.03.2024
— Umwelt & Bau und StuV am 20.03.2024

8. Verschiedenes

Drucke diesen Beitrag

Einladung Fraktion 07.03.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu unserer 6. Fraktionssitzung im Jahr 2024 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:

Donnerstag, 07. März 2024
19.30 Uhr

Bistro Katt

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— Kultur am 05.03.2024

5. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:
— Vorschlagsliste von Themen (Jan)

6. Politische Aktivitäten der FREIEN WÄHLER in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Neue Aktivitäten

7. Vorbereitung von Sitzungen:
— StuV am 11.03.2024
— Zukunft am 13.03.2024

8. Verschiedenes

Drucke diesen Beitrag

Einladung Fraktion 29.02.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu unserer 5. Fraktionssitzung im Jahr 2024 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:

Donnerstag, 29. Februar 2024
19.30 Uhr

Bistro Katt

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— JHA am 22.02.2024
— Rat am 26.02.2024
— Umwelt und Bau am 28.02.2024
— Sport am 29.02.2024

5. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:
— Vorschlagsliste von Themen (Jan)

6. Politische Aktivitäten der FREIEN WÄHLER in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Neue Aktivitäten

7. Vorbereitung von Sitzungen:
— Kultur am 05.03.2024

8. Verschiedenes

Willkommen bei den
FREIEN WÄHLERN WERMELSKIRCHEN!

 Wofür stehen wir allgemein und kommunal?

Mail an die FREIEN WÄHLER